Verfügbarkeit kirchlicher Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung im Kreis Tübingen


Verfügbarkeit kirchlicher Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung im Kreis Tübingen
.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Rita Haller-Haid (SPD) vom 28. 09. 2015
und
Antwort des Ministeriums für Integration vom 21. Oktober 2015
.
„Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, welche Leistungen, insbesondere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die evangelische und die katholische Kirche gegenwärtig im Kreis Tübingen erbringen bzw. anbieten?
2. Ist ihr bekannt, welche Einrichtungen und Gebäude, die sich im Kreis Tübingen im Eigentum der evangelischen oder der katholischen Kirche befinden, momentan leerstehend sind?
3. Ist ihr bekannt, ob und ggf. wo sich im Kreis Tübingen leerstehende Pfarrhäuser befinden, die zur Flüchtlingsunterbringung geeignet sind?
4. Hat sie Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen im Kreis Tübingen Gemeindehäuser zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden könnten bzw. ob die örtlichen Kirchengemeinden dazu bereit wären, ihre Gemeindehäuser zur Verfügung zu stellen und sich vorübergehend benachbarte Gemeindehäuser in gemeinsamer Nutzung zu teilen?
5. Ist ihr bekannt, ob es im Kreis Tübingen teilweise oder vollständig leerstehende Klöster oder Priesterseminare gibt, die zur Flüchtlingsunterbringung geeignet sind?
6. Welche Angebote über die unter Ziffer 1 genannten Möglichkeiten wurden ihr vonseiten der Kirchen bis dato unterbreitet?
7. Werden diesbezüglich zur Zeit Verhandlungen zwischen den Kirchen und dem Ministerium für Integration geführt?

.
28. 09. 2015 – Haller-Haid SPD“
.
… weiter mit Begründung und Antwort
.
Quelle:
Landtag von Baden-Württemberg – Drucksache 15 / 7448
.


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s