Frankreich: 70 Jahre Sozialversicherung


70 Jahre Sozialversicherung in Frankreich
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Die französische Sozialversicherung La sécurité sociale, die die großen Lebensrisiken Krankheit, Rente und Familie absichert, beging Anfang Oktober ihren 70. Geburtstag. In einer Feierstunde in der Pariser Mutaualité unterstrich Staatspräsident François Hollande am 6. Oktober 2015 die Bedeutung der « Sécu», die eine dreifache Aufgabe gemeistert habe:
die umfassende Absicherung und den gleichen Zugang zu den Leistungen für alle sowie eine einheitliche Verwaltung.
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François Hollande verwies in seiner Rede auch auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Versicherung. So sei es auch der Familienversicherung zu verdanken, dass Frankreich in Europa die höchste Geburtenrate habe. Die durchschnittliche Lebenserwartung sei um 10 Jahre gestiegen und das Lebensniveau der Rentner entspräche inzwischen dem der aktiven Bevölkerung.
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Trotz ihres Erfolges und ihrer Rolle für den sozialen Zusammenhalt könne die Sozialversicherung nicht umhin, sich immer wieder zu erneuern, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Deshalb bleibe es eine Aufgabe „notwendige Reformen umzusetzen, das zu korrigieren, was korrigiert werden müsse und insbesondere das Vertrauen der jungen Generation Vertrauen in die Sozialversicherung zu erhalten.“
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Die Sozialversicherung 1945-2015
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Das französische Sozialversicherungssystem findet seine Anfänge im Jahr 1945.
In Artikel 1 der Verordnung über die Gründung der Sozialversicherung vom 4. Oktober 1945 heißt es:
„Es wird eine Sozialversicherung eingerichtet, mit der die Arbeitenden und ihre Familien gegen jegliche Risiken abgesichert, die ihre Verdienstfähigkeit einschränken oder ganz unmöglich machen könnten, und die Ausgaben in Zusammenhang mit Mutterschaft und Familie abgedeckt werden.“
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In der Verordnung vom 19. Oktober 1945 wird festgelegt, welche Risiken abgedeckt werden: Krankheitsfall, Invalidität, Alter, Todesfälle und Mutterschaft.
Das Gesetz vom 22. August 1946 definiert die vier Leistungsbereiche für Familien: das Kindergeld, das einkommensunabhängig ab dem zweiten Kind gezahlt wird, die Zulage für alleinverdienende Ehegatten, die ab dem ersten Kind bewilligt wird, sowie
die Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen.
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Am 31. Dezember 1958 wird zwar die Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer aus Industrie und Handel von den Sozialpartnern eingeführt, jedoch vorerst nicht als Bestandteil der Sozialversicherung.
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Der Grundsatz der allgemeinen Gültigkeit der Sozialversicherung für die gesamte Bevölkerung, den das Gesetz vom 22. Mai 1946 schuf, stieß auf breiten Widerstand. Und so ist die Sozialversicherung in Frankreich heute noch in vier unterschiedliche Systeme aufgeteilt:
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1. die allgemeine Sozialversicherung,
2. das System für landwirtschaftliche Berufe,
3. das System der selbstständigen Berufe, außer im Landwirtschaftsbereich und
4. die besonderen Systeme für Arbeitnehmer und Beamte.
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1945 wird beschlossen, die Sozialpartner in die Organisation der Sozialversicherung einzubinden, so dass dies seither von drei Akteuren übernommen wird: den Sozialpartnern, den Sozialversicherungsträgern und dem Staat. Ursprünglich wurde die Sozialversicherung ausschließlich von den Beitragszahlern (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) finanziert und von den Sozialpartnern, die sie vertreten, verwaltet. Das ständige Ansteigen der Sozialausgaben und die wachsende Bedeutung, die den Steuereinnahmen bei der Finanzierung der Sozialversicherung zukam, führten zur Einführung der Gesetze zur Finanzierung der Sozialversicherung (1996). Seitdem kommt dem Staat eine verstärkt richtungsweisende und überwachende Rolle zu.
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Weitere wichtige Daten für die Sozialversicherung waren
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– 1978 die Entkoppelung der Familienleistungen von der Berufstätigkeit
– 1991 die Einführung der allgemeinen Sozialsteuer CSG, die alle Einkommensarten umfasst
– 1991 die Einführung der Krankenversicherung für Bedürftige (CMU), die einen Versicherungsschutz für alle gewährleistet.
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Quelle:
Elysée, Vie-Publique (via Französische Botschaft, Berlin)Version française
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korrespondierende Beiträge
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Sozialabgabensätze in Frankreich per 1. Januar 2014
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Arbeiten in Frankreich
Information zur Sozialversicherung
unter Berücksichtigung der EG-Verordnung 883/04
[Stand 01.12.2014]


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