DNA-Test vor Familiennachzug


DNA-Test vor Familiennachzug
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Anerkannte Flüchtlinge, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, müssen sich einem DNA-Test in der Gerichtsmedizin unterziehen. Denn nur die engsten Angehörigen von Asylberechtigten dürfen nachgeholt werden.
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Bisher waren es vorwiegend junge Männer, die die Flucht nach Österreich wagten – hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen ist und sie als anerkannter Flüchtling gelten, können sie beim Asylamt einen Antrag stellen, ihre Familie nachzuholen. Allerdings gilt das nur für die Ehefrau und minderjährige Kinder, nicht für andere Verwandte.
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Um die Verwandtschaft zweifelsfrei zu klären, braucht es ein Abstammungsgutachten, sagt der Molekularbiologe Franz Neuhuber von der Salzburger Gerichtsmedizin:
„Das funktioniert so, dass die DNA-Muster der Personen, die hier aufhältig sind, und der Personen im Heimatland verglichen werden. Dann kann man eindeutig feststellen, ob diese Personen miteinander verwandt sind oder nicht.“
[…]
ORF – 12.09.2015
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Anmerkung:
Nach den Bestimmungen des deutschen AufenthG sind solche Vorkehrungen bislang nicht vorgesehen, womit sich eine weitere Ursache für die Verwendung der Begrifflichkeit „Täuschland“ offenbart.
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Ihr Oeconomicus
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2 Kommentare on “DNA-Test vor Familiennachzug”

  1. Freiwild sagt:

    Den Gauckler freut`s, übernimmt er doch ab dem 7. Kind die Patenschaft

    Vielleicht sollten unsere „Welcome-Werber“ diesen Hinweis* in das allen Sprachen verfasste „Welcome-Prospekt, welches schon in deren Heimatländern an die Reisenden ausgehändigt wird, hinzufügen.

    Dann kommen noch mehr Flüchtlinge, damit Deutschland nicht ganz ausstirbt und quasi refresht“ wird 🙂

    Deutsche Frauen dürfen nach wie vor ihre Nachkommen abtreiben, schließlich sollen sie dem Arbeitsmarkt nicht verloren gehen

    Lebensfragen des Volkes
    Die Mitverantwortung der Ärzte

    Klicke, um auf w-philipp-lebensfragen-des-volkes-16-05-11.pdf zuzugreifen

    Zerstörte Zukunft:

    Wie Deutschland seinem Nachwuchs die Geburt verweigert – Eine fällige Abrechnung

    Seit 1975 wurden mindestens 9 Millionen (!) Schwangerschaften „unterbrochen“

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  2. Terry sagt:

    …bei bis zu drei Frauen und 15-20 Kinder ?

    Das könnte für den Staat (bzw.für den Steuerzahler) trotz DNA-Test, ein recht kostspieliger „FamiliennachZUG “ werden- denn man vermutet ,dass 20 % der „Rekordhalter in Sachen Reproduktion“ eine Zweitfrau haben …..

    Polygamie in der Migranten-Parallelgesellschaft:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html

    Wie deutsche Gerichte mit Polygamie umgehen:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/nadjma-yassari-ueber-bigamie-gewisse-auswirkungen-werden-toleriert-1.1060088

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