Dresden: Fachplan Asyl 2014 bis 2016

Dresden: Fachplan Asyl 2014 bis 2016
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Die sächsische Landeshauptstadt ist bemüht, ihrer Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nachzukommen und allen nach Dresden zugewiesenen und hier lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie den geduldeten Ausländerinnen und Ausländern ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen.

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Diese Bemühungen zeigen zunehmend Erfolge. Der Sächsische Ausländerbeauftragte attestiert im „Heim-TÜV“ für Sächsische Gemeinschaftsunterkünfte allen Dresdner Beteiligten durchweg positive Ergebnisse.

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Es ist uns bewusst, dass für Flüchtlinge und Asylsuchende die direkten Lebensumstände von herausragender Bedeutung für ihre weitere Entwicklung und Perspektive sind.

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Die Praxis der Unterbringung Hilfesuchender betrifft die gesamte Gesellschaft und ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Unterschiedliche Akteurinnen und Akteure mit verschiedenen Aufgaben sind beteiligt. Alle tragen Verantwortung bei diesem komplexen Prozess.

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Das vorliegende Konzept hat zum Ziel, die erreichte Qualität zu sichern und zu verbessern, es dient der Berichterstattung und Transparenz, es dokumentiert den IST-Stand und zeigt Ziele und Wege auf, den Herausforderungen bei weiter steigenden Zuweisungsquoten gerecht zu werden.

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Inhaltsverzeichnis
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Präambel

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1 Aufgaben und Zuständigkeiten der Landeshauptstadt Dresden

  • 1.1 Das System der geteilten Zuständigkeiten
  • 1.2 Die Rolle als untere Unterbringungsbehörde
  • 1.3 Die Beschlusslage in der Landeshauptstadt Dresden
  • 1.4 Entwicklungen der Unterbringungszahlen in Dresden

2 Unterbringung und Wohnmöglichkeiten

  • 2.1 Verfahren und Vorhaltung von Wohnmöglichkeiten
    Vorab der differenzierten Betrachtung der einzelnen Unterbringungsmöglichkeiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ist auf die oben gemachten Aussagen zu den Handlungsmöglichkeiten für die Landeshauptstadt Dresden als untere Unterbringungs-behörde zu verweisen.
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    Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass eine volle Auslastung aller Unterbringungsmöglichkeiten nie erreicht werden kann. Zu begründen ist dies mit den Besonderheiten der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Hinblick auf Nationalität, Religion, Ethnie und familiärer Struktur. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche Auslastung aller in der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten bei 86 Prozent. Im Jahr 2013 waren es bereits 87 Prozent.
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    2.1.1 Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften
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    2.1.1.1 Allgemeine Betrachtungen
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    Wie bereits dargestellt, greifen bei der Unterbringung von Asylsuchenden eine Vielzahl von bundes- und landesgesetzlichen bzw. untergesetzliche Regelungen ein. Die Landeshauptstadt Dresden hält als untere Unterbringungsbehörden nach § 3 Abs. 2 SächsFlüAG Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Unterkünfte vor. Hierbei ist der im AsylVfG normierte Zentralitätsgrundsatz zu wahren.
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    Nachdem Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben, werden sie per Bescheid und auf Grundlage des § 50 Abs. 4 AsylVfG den aufnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Mit Ankunft in Dresden wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bürgeramtes (Ausländerbehörde) und des Sozialamtes (untere Unterbringungsbehörde und Leistungsgewährung nach AsylbLG) begründet. Das Sozialamt erlässt in Folge dessen zunächst einen Zuweisungsbescheid für eine Gemeinschaftsunterkunft im Stadtgebiet Dresden nach § 53 AsylVfG.
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    Die Landeshauptstadt Dresden verfügte per 31. Dezember 2013 über neun Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit insgesamt 611 Plätzen (zzgl. vier Notschlafstellen), wobei auch gegenwärtig genutzte Interimsstandorte in die Betrachtung einfließen.2 Darüber hinaus stehen vier sogenannte Notschlafstellen analog des Wohnungslosenbereiches zur Verfügung, die bei kurzfristigen Zuweisungen oder notwendigen Umzügen genutzt werden können. Gleichzeitig kann hier eine Unterkunft geboten werden, falls Personen mit Zeitverzug, von der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz, in ihrem künftigen Wohnort Dresden eintreffen.
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    Dem Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft haftet eine Ambivalenz an. Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass die Asylsuchenden eine vollkommen neue Umgebung wahrnehmen und erleben, wenn sie in Dresden angekommen sind. Der Prozess des Eingewöhnens und Zurechtfindens bedarf Begleitung und Unterstützung. Diese kann durch einen festen Ansprechpartner der Heimleitung und der städtischerseits angebotenen sozialen Betreuung abgesichert werden. Gleichzeitig muss aber auch bedacht werden, dass es sich um Menschen handelt, die zum Teil traumatische Erfahrungen haben, sich psychisch oder physisch nicht in der Lage sehen in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben oder bei denen religiöse bzw. ethnische Besonderheiten einem Heimleben widersprechen. Daher fasst die Landeshauptstadt Dresden diese Häuser unter dem Begriff „Übergangswohnheim“. Dieser Begriff ist mit Bedacht gewählt und soll verdeutlichen, dass das Leben im Heim kein Dauerzustand sein kann und darf. Um diese Problemstellungen zu beheben, bieten viele Einrichtungen den Vorteil abgeschlossener Wohneinheiten, wodurch der Heimcharakter auf ein Minimum reduziert wird.
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    Mit Ausbau des Bestandes an Gewährleistungswohnungen, wird auch die Unterbringungspraxis innerhalb der Übergangswohnheime Dresdens verändert. Ankommende Familien werden sofort in eine von der Landeshauptstadt angemieteten und ausgestatteten Wohnung untergebracht. Einzelpersonen hingegen sollen nach etwa einem Jahr Aufenthalt in einem Übergangswohnheim in eine Gewährleistungswohnung vermittelt werden. Voraussetzung ist, dass eine eigenständige Anmietung von Wohnraum nicht genehmigt werden kann, da dieser Art der Unterbringung grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist. Wichtig ist es auch, die untergebrachten Personen zum Auszug aus dem Übergangswohnheim zu befähigen. Dies sollte vorrangig durch sozialpädagogische Unterstützung geschehen. Gehen diese Maßnahmen fehl, ist die Beendigung des Benutzungsverhältnisses auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu prüfen.
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    2.1.1.2 Die Betreibung von Übergangswohnheimen durch Externe
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    Die Grundkonzeption der Unterbringung geht davon aus, dass die Phase des Ankommens in der für die Asylsuchenden fremden deutschen Kultur im geschützten Raum einer Gemeinschaftsunterkunft durchlaufen wird. Aus diesem Grund kommt dem Personal vor Ort ein hoher Stellenwert zu. Das in den Einrichtungen beschäftigte Personal ist Ansprechpartner für Behördengänge, für Fragen zum Alltag in Deutschland, zur Teilhabe an gesellschaftlichen Angeboten und zu Fragen der medizinischen Betreuung. Auch die Anmeldung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder der Schule können Problemstellungen sein, die die Schutzsuchenden bewegen und für deren Klärung es Aussagen auf kurzem und direktem Wege bedarf. Um diesem hohen Anspruch Genüge zu tun, bedient sich die Landeshauptstadt Dresden zur Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte externer Dritter. Zur Wahrung der Subsidiarität staatlichen Handelns ist diese Form der Leistungserbringung eine praktikable und gesetzlich legitimierte Lösung. Zu dieser Art der Leistungserbringung hat sich der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden mit Beschluss ausdrücklich bekannt.
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    Noch vor wenigen Jahren beschränkte sich die Betreibungsleistung von Übergangswohnheimen im Wesentlichen auf die Verwaltung und Vorhaltung der vor Ort gegebenen Infrastruktur. Innerhalb der Betreiberverträge wurde daher Wert auf die Ausstattung der Unterkünfte nach den von der Landeshauptstadt Dresden auf Grundlage der VwV Unterbringung und soziale Betreuung festgelegten Mindeststandards an die Unterbringung gelegt. Der Betreiber wurde als Dienstleister verstanden, der die ersten Schritte in der Unterkunft erläutert und den vorgegebenen Mindeststandard dauerhaft einhält. Dazu zählen auch Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in und an den Häusern. Im Laufe der Zeit und unter Ermittlung der Bedarfslage ankommender Asylsuchender wurde deutlich, dass die Betreibungsleistung in Anbetracht der oben benannten Anforderungen inhaltlich zu qualifizieren und um eine niedrigschwellige und objektbezogene soziale Betreuung zu ergänzen ist. Steuerungselement der Anforderungen an den Betreiber ist der mit ihm geschlossene Vertrag. Dieser wurde im Laufe der Anwendungsphase weiter qualifiziert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. So ist es möglich, die unbedingt erforderlichen Fertigkeiten des im Heim beschäftigten Personals näher zu beschreiben und diese Fertigkeiten auch gezielt von den Betreibern zu verlangen. Zu eben jeden besonderen und weitergehenden Anforderungen an die Betreibungsleistung gehören u. a.:
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     Der Betreiber übernimmt in zumutbarem Umfang die Betreuungsaufgaben und ist für die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit verantwortlich. Dazu gehört unter anderem eine sichtbare Abgrenzung des Heimes nach außen, einbruchhemmende Außentüren sowie die Vorhaltung eines Notruftelefons.
     Die wöchentliche Arbeitszeit der Heimleiterin bzw. des Heimleiters ist dem Bedarf entsprechend zu gestalten. Es ist eine mehrsprachige Person mit fortgeschrittenen Kenntnissen in Englisch und/oder Russisch zu wählen. Die Landeshauptstadt Dresden ist zur Teilnahme an den Auswahlgesprächen und zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen nebst Qualifikationsnachweisen berechtigt. Zur wirksamen Stellenbesetzung muss Einvernehmen zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Betreiber erzielt werden. Zur Wahrung des Beteiligungsrechts hat der Betreiber die Landeshauptstadt Dresden über anstehende Neueinstellungen und Personalwechsel unverzüglich schriftlich zu informieren.
     Das Personal nimmt Aufgaben der bewohnerbezogenen Betreuung wahr und schafft dabei niedrigschwellige Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten. Es soll dabei mit externen Leistungserbringern kooperieren und auf die in Dresden bestehenden Netzwerke der Migrantenhilfe zurückgreifen. Es soll weiterhin an mehrsprachige Beratungs- und Hilfsangebote vermitteln und maßgeblich die Alltagskompetenzen der untergebrachten Asylsuchenden stärken.

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    Durch die Etablierung einer niedrigschwelligen Betreuung werden klare Ziele verfolgt, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Übergangswohnheime das bestehende, gedeihliche Zusammenleben wahren und weiter befördern sollen. Durch die Wahrung der Belange von Bewohnerinnen, Bewohnern und Kindern werden Vertrauensstrukturen auf und Ängste bzw. Vorurteile abgebaut. Diese Art der Orientierungshilfe schafft es, dass zwischen den Kulturen der Herkunftsländer und des aufnehmenden Landes ein Dialog besteht, der das gegenseitige Verständnis unterstützt und Missverständnisse verhindert. Mitnichten versteht sich die Heimleitung als eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe. Vielmehr geht es darum, den Asylsuchenden das Leben in der Unterkunft durch eine Konstante, den Ansprechpartner vor Ort, zu erleichtern und das Verantwortungsgefühl jedes Einzelnen zu stärken.
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    Die Beschreibung des Leistungsspektrums der niedrigschwelligen Betreuung führte, sofern noch nicht geschehen, zu einem Umdenken in der Erbringung der Betreibungsleistung. Diese wird nicht mehr im Sinne einer technischen, sondern vielmehr im Sinne einer sozialen Dienstleistung verstanden. Der Betreiber agiert auf Grundlage der Vertragsbestandteile, die durch die Auftraggeberin – die Landeshauptstadt Dresden einzufordern sind – bewohnerbezogener, was maßgeblich zu einer Verbesserung der Atmosphäre innerhalb der Übergangswohnheime aber auch zu einer verbesserten Wahrnehmung in der Außenwirkung führt.
    Da jedes Übergangswohnheim eine besondere Spezifik aufweist, reicht es nicht aus, das Leistungsspektrum der niedrigschwelligen Betreuung allgemein zu formulieren. Vielmehr muss, dem Ansatz der VwV Unterbringung und soziale Betreuung folgend, die objektkonkrete Arbeit verschriftlicht werden. Aus diesem Grund wurden und werden alle Heimbetreiber aufgefordert, ein nach den allgemeinen Vorgaben des Sozialamtes zu erarbeitendes Betreuungskonzept vorzulegen. Anhand dessen kann die spätere Einhaltung der vertraglich geschuldeten Betreibungs- und Betreuungsleistung besser messbar gemacht werden. Zudem wurde durch die Erstellung eines solchen Konzeptes die Selbstreflexion der eigenen Arbeit vor Ort angeregt und die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der Betreibung neue Ansätze zu verfolgen.

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    Die Landeshauptstadt Dresden und die Betreiber der Übergangswohnheime begegnen sich auf zivilrechtlicher Basis. Der geschlossene Betreibervertrag stellt ein gegenseitiges Verhältnis dar, das den Austausch von Betreibungs- und Betreuungsleistung mit dem vereinbarten Entgelt beschreibt. Dem Zivilrecht ist die Vertragsautonomie inhärent, da die Vertragsparteien in ihren Verhandlungen frei sind. Diese Vertragsfreiheit findet auf den Abschluss eines Betreibervertrages nur bedingte Anwendung. Die Wahrung der Inhalte als Vertragsbestandteile wird über das Ausschreibungsverfahren gesichert. Der Betreibervertrag wird dabei in seiner qualifizierten Form Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und ist im Vergabeverfahren nach VOL zwingend vom Bieter zu akzeptieren. Akzeptiert dieser die Vertragsinhalte nicht, kann er am weiteren Ausschreibungsverfahren nicht teilnehmen. So wird gesichert, dass nur derjenige Bieter in die engere Auswahl kommt, der Willens ist, den Leistungsumfang im Interesse der untergebrachten Personen zu erbringen. Sollten dennoch innerhalb der Vertragslaufzeit vertragswidrige Zustände bestehen, behält sich die Landeshauptstadt Dresden ein Selbstvornahmerecht vor. Mittels dieser Regelung kann die Stadt selbst in die Rolle der Betreiberin eintreten und die Zahlung des Tageskostensatzes pro belegtem Tag und Platz einstellen.
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    Der Betreiber mit seinem Personal vor Ort ist mehr, als nur ein Verwalter von Kapazitäten. Er ist eine wichtige Stellschraube in der täglichen Arbeit der Unterbringung Schutzsuchender. Er hat mit seinen fiskalischen Interessen immer auch die Lebenswelt der Flüchtlinge in Einklang zu bringen und stellt sich der Aufgabe, vermittelnd, unterstützend und helfend zur Verfügung zu stehen. Seine Tätigkeiten innerhalb des Vertrages auch künftig hinreichend konkret zu beschreiben, ist Sache der Landeshauptstadt Dresden. Diese versteht den Betreibervertrag als ein wichtiges Steuerungsinstrument und wird dessen Inhalt daher dynamisch und an den praktischen Gegebenheiten vor Ort orientiert weiter ausgestalten.
    […]
  • 2.2 Kapazitäten und Entwicklungspotenziale der Unterkünfte
  • 2.3 Belegungssteuerung und Profilierung von Gemeinschaftsunterkünften
  • 2.4 Handlungsszenarien zur Kapazitätsentwicklung

3 Sicherheit, soziale Betreuung und Integration

  • 3.1 Sicherheitskonzepte für Gemeinschaftsunterkünfte
  • 3.2 Soziale Betreuung und Integration

4 Freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Dresden

  • 4.1 Gewährung des Bildungs- und Teilhabepaketes
  • 4.2 Leistungen des Dresden-Passes
  • 4.3 Gemeinde-Dolmetscherdienst
  • 4.4 Sprachkurse für Asylsuchende bei fehlender Anspruchsberechtigung
  • 4.5 Willkommen in Dresden – Ein Wegweiser für Asylsuchende
  • 4.6 Förderung von Beratungsstellen

5 Finanzierung

  • 5.1 Landeserstattung nach dem SächsFlüAG
  • 5.2 Entwicklung und Vergleich der Unterbringungskosten
  • 5.3 Förderung freier Träger

6 Umsetzung und Ausblick

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Glossar

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Anlagen
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  • Anlage 1:
    Einflussgrößen der Unterbringung
  • Anlage 2:
    Entwicklung der Zahl Leistungsempfangender nach dem AsylbLG seit 01/2006
  • Anlage 3:
    Gesamtkapazität Unterbringung Asylbewerber/Spätaussiedler/Kontingentflüchtlinge ohne Wohnungen
  • Anlage 4:
    Unterbringung Asylsuchender in Gewährleistungswohnungen
  • Anlage 5:
    Unterbringung Asylbewerber in selbstständig angemieteten Wohnungen
  • Anlage 6:
    Gegenüberstellung der Übergangswohnheims-, Wohnungs- und Gesamtkosten
  • Anlage 7:
    Aufgabenbeschreibung für die soziale Betreuung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften und Gewährleistungswohnungen
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Tabellenverzeichnis:
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  • Tabelle 1:
    Übersicht über die Anträge der Stadtratsfraktionen, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 2:
    Übersicht über die Vorlagen der Verwaltung, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 3:
    Gemeinschaftsunterkünfte nach Stadtteilen, Stand Juni 2014, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 5 (Sic!):
    Entwicklung der Platzbedarfe nach Szenarien, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 6:
    Bestandsausbau an Unterbringungsplätzen bis Ende 2016, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 7:
    Entwicklung der Unterkunftskosten nach Unterkunftsarten, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 8:
    Herleitung des Tageskostensatzes pro Person in Gewährleistungswohnungen, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 9:
    Finanzierungsübersicht zur Förderung freier Träger, Quelle: Sozialamt
  • Tabelle 10:
    Übersicht kurzfristig, mittelfristig und laufend umzusetzender Handlungserfordernisse, Quelle: Sozialamt
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Abbildungsverzeichnis:
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      • Abbildung 1:
        Entwicklung der Aufnahmezahlen von Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 2:
        Entwicklung der Leistungsberechtigten nach AsylbLG in der Landeshauptstadt Dresden, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 3:
        Unterbringung der Leistungsberechtigten nach AsylbLG je Wohnform, Stand: Dezember 2013, Quelle Sozialamt
      • Abbildung 4:
        Ablaufschema des Antragsverfahrens zur eigenständigen Anmietung von Wohnraum, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 5:
        Zeitreihe zur Entwicklung der Unterbringungskapazitäten, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 6:
        Grafische Entwicklung der Platzbedarfe nach Szenarien, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 7:
        Mustertransportliste, Quelle: Landesdirektion Sachsen
      • Abbildung 8:
        Ablaufschema zur Clearingphase, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 9:
        Berechnungsmatrix zur Clearingphase, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 10:
        Ablaufschema zur Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen in Notfallsituationen, Quelle: Sozialamt
        Unterbringungsvarianten:
        kommunaler Wohnraum, Anmietungen, Unterbringung in Pensionen/Hotels, Objekt-/Wohnungsakquise, Unterbringung in Turnhallen/Großzelten inkl Ausstattung/Versorgung, Beschlagnahme von Wohnungen
        [siehe Ablaufschema]:
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        Ablaufschema]
      • Abbildung 11:
        Ablaufschema zur Gestaltung der Unterbringungskapazitäten bei sinkendem Bedarf
      • Abbildung 12:
        Übersicht zu den Bedarfen von Asylsuchenden, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 13:
        Exemplarische Übersicht des Beratungs- und Unterstützungsnetzwerkes für Asylsuchende, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 14:
        Aufgaben sozialer Betreuung, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 15:
        Abzudeckende Themenfelder bei einer Schulung Ehrenamtlicher, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 16:
        Durchschnittliche Verteilung der Asylsuchenden nach Altersgruppen im Jahr 2013, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 17:
        Übersicht zur Inanspruchnahme von BuT-Leistungen im Jahr 2013, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 18:
        Leistungsempfangende BuT nach AsylbLG, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 19:
        Deckungsgrad der Quartalspauschale nach § 10 Abs. 1 SächsFlüAG, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 20:
        Aufwendungen und Deckung für Leistungsberechtigte nach dem AslybLG (inkl. Leistungsgewährung, Unterbringung, Personalaufwand) im Haushaltsjahr 2012, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 21:
        Aufwendungen und Deckung für Leistungsberechtigte nach dem AslybLG (inkl. Leistungsgewährung, Unterbringung, Personalaufwand) im Haushaltsjahr 2013 (vorläufige Erhebung), Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 22:
        Gegenüberstellung von Gesamtkosten der ÜWH und den tatsächlichen Platzkosten, Quelle: Sozialamt
      • Abbildung 23:
        Gegenüberstellung der Kosten in Übergangswohnheimen (ÜWH) mit den Kosten in Gewährleistungswohnungen (WHG), Quelle: Sozialamt
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Quelle:
Landeshauptstadt Dresden – PDF [92 Seiten]
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korrespondierende Informationen
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Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist:
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  • § 1  Anwendungsbereich
  • § 2  Unterbringungsbehörden
  • § 3  Einrichtungen der Unterbringung
  • § 4  Ausreiseeinrichtungen
Abschnitt 2 Aufnahme, Verteilung und Unterbringung
  • § 5  Aufzunehmende Ausländer
  • § 6  Aufnahme und Verteilung
  • § 7  Zuweisungen
  • § 8  Länderübergreifende Verteilungen
  • § 9  Träger der Kosten
  • § 10  Kostenerstattung
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
  • § 11  Datenverarbeitung
  • § 12  Verordnungsermächtigungen
  • § 13  Einschränkung eines Grundrechts
Fußnoten
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Quelle:
REVOSax
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Hunderte gefälschte Papiere für Flüchtlinge in Finnland entdeckt

Hunderte gefälschte Papiere für Flüchtlinge in Finnland entdeckt
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Rund 500 gefälschte Personalausweise und Pässe haben die finnischen Behörden am Flughafen Helsinki-Vantaa abgefangen. Die mit Briefen und Paketen aus dem Irak und der Türkei abgeschickten Papiere waren für Flüchtlinge bestimmt.
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Als Empfänger seien sowohl Aufnahmezentren als auch Privatpersonen angegeben worden, wie der Rundfunksender Yle unter Verweis auf das Zollamt berichtet. Der Mehrheit der Flüchtlinge kommen ohne Papiere in Finnland an.
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Sputnik-News
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Hohe Belastung der Polizei / Hilferuf der Polizei verpufft bei der Landesregierung in Rheinland-Pfalz

Hohe Belastung der Polizei / Hilferuf der Polizei verpufft bei der Landesregierung in Rheinland-Pfalz
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Die Polizeigewerkschaften fordern angesichts der steigenden Belastungen eine Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert:
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„Seit Wochen machen Vertreter der Polizeigewerkschaften auf die dramatische Situation bei der Polizei aufmerksam. Nicht nur die sinkende Personalstärke in diesem und im nächsten Jahr ist angesichts der ohnehin schon angespannten Personalsituation unverantwortlich. Denn die Polizei ist gegenwärtig nicht mehr in der Lage, größere Einsatzlagen zu bewältigen. Über 100 Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei sind zurzeit zusätzlich für den Schutz und die Bestreifung der Asylbewerberunterkünfte eingesetzt. Die Zahl wird sich in den nächsten Monaten noch erhöhen. Es ist richtig und wichtig, dass Einrichtungen für Flüchtlinge von der Polizei geschützt werden. Das darf aber nicht zu Lasten anderer Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung gehen.

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Größere Fahndungsmaßnahmen und gezielte Kontrollen, beispielsweise im Kampf gegen Einbrecherbanden, sind derzeit trotz entsprechender Ankündigungen von Innenminister Lewentz völlig illusorisch. Diese Rückmeldung bekommen wir immer wieder aus Kreisen der Polizei. Aber anstatt hier entschieden Abhilfe zu schaffen, prallen alle Forderungen bei der Landesregierung ab. Der Ministerrat hat auf seiner jüngsten Sitzung lediglich Punkte bestätigt, die längst beschlossen waren. Wir fordern kurzfristig, nicht nur die Einstellungszahlen zu erhöhen, sondern endlich auch die im derzeitigen Haushalt vorgesehenen Stellen für Angestellte im Polizeibereich zu besetzen.

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Neben der personellen mangelt es auch an der sachlichen Ausstattung. Hierzu hatten wir vor einiger Zeit zu einem Fachgespräch mit Vertretern der Polizei eingeladen. Die Ergebnisse und die für uns daraus zu ziehenden Schlüsse werden wir in Kürze präsentieren.“

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CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz,
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz, Telefon: 0 61 31/2 08 33 15, Telefax: 0 61 31/2 08 43 15
V.i.s.d.P.: Olaf Quandt, Leiter Pressestelle, E-Mail: olaf.quandt@cdu.landtag.rlp.de
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Quelle:
Bundesjustizportal – 17.09.2015
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Waffen für „Geld, das von Blut trieft“

Waffen für „Geld, das von Blut trieft“
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Vor den gemeinsam versammelten Abgeordneten und Senatoren hat Papst Franziskus am Donnerstag als erstes Oberhaupt der katholischen Kirche im US-Kongress eine Rede gehalten.
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Beifall erntete er gleich zu Beginn, als er die USA als „Land der Freien und Heimat der Tapferen“ lobte.
Nicht ausgespart wurden aber auch heikle Themen wie Migration, Armut, Umweltschutz und die vom Papst unterstützte Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe.
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Der Papst stellte im US-Kongress zudem die Frage nach dem Warum von Waffenlieferungen in die Krisengebiete der Welt und lieferte gleich die Antwort mit:
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„Einfach um des Geldes willen – für Geld, das von Blut trieft.“
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