Kroatien lässt Migranten nach Deutschland passieren
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: Refugee-Transit-Route, Vesna Gyorkos Znidar - Innenministerin, Zoran Milanovic - Minister-Präsident Ein KommentarKroatien lässt Migranten nach Deutschland passieren
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Die Regierung Kroatiens wird Flüchtlingen erlauben, die serbisch-kroatische Grenze ungehindert zu passieren, um nach Westeuropa weiterzureisen, wie der Ministerpräsident des Landes, Zoran Milanovic, am Mittwoch in seiner Rede im Parlament mitteilte.
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Aufgrund der Hinterlassenschaften aus den Jugoslawien-Kriegen, insbesondere Minenfelder, ist diese Reiseroute vor allem durch den Süden des Landes nicht ungefährlich.
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Zur Kontrolle der kroatischen Grenze wurden bereits 6.000 Polizisten mobilisiert.
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Sobald die Flüchtlinge Kroatien passiert haben und an der kroatisch-slowenischen Grenze ankommen, kann es aus heutiger Sicht nochmal richtig ‚heftig‘ werden, da sich Slowenien partout weigert, so genannte Flüchtlingskorridore in Richtung Österreich zu dulden.
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Für die slowenische Innenministerin Vesna Gyorkos Znidar sind solche Überlegungen absolut inakzeptabel. In einer gestrigen Pressekonferenz wies sie darauf hin, dass Slowenien im Gegensatz zu Kroatien den Verpflichtungen aus dem EU-Recht
nachkommen wird. Ihr Land werde jedoch Asylanträge entgegennehmen und bearbeiten … eine Option die von den auf Deutschland fixierten Flüchtlingen wohl kaum gezogen wird.
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150 Flüchtlinge gelangen über Alternativroute nach Kroatien
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follow-up, 18.09.2015
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Kroatien versetzt Armee in Alarmbereitschaft
Kroatien hat in der Nacht sieben von acht Grenzübergängen zu Serbien geschlossen und die Armee in Alarmbereitschaft versetzt. Das Innenministerium in Zagreb begründete die Maßnahme damit, dass seit Mittwoch Morgen mehr als 11.000 Flüchtlinge aus Serbien nach Kroatien gekommen seien. Es handele sich um eine vorläufige Maßnahme. Der Grenzübergang Bajakovo-Batrovci auf der Schnellstraße Belgrad-Zagreb sei von der Schließung ausgenommen.
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DIE ZEIT
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Zu viel Chaos – Auch Kroatien riegelt Grenzübergänge ab
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[Beitrag akutalisiert – 18.09.2015 – 19.00h]
Tumulte an serbisch-ungarischer Grenze – Polizei setzt Wasserwerfer und Tränengas ein
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: Grenzübergang Röszke | Tags: Tumulte Hinterlasse einen KommentarTumulte an serbisch-ungarischer Grenze – Polizei setzt Wasserwerfer und Tränengas ein
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Ungarns Polizei hat an der serbischen Grenze bei Röszke Tränengas gegen aufgebrachte Flüchtlinge eingesetzt. Zuvor hätten mehrere Hundert Menschen Polizisten mit Gegenständen beworfen und das Grenztor eingedrückt, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Dabei riefen sie „Öffnen, öffnen“.
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Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge am alten Grenzübergang auf einer Landstraße. Die Polizei habe ihr Aufgebot verstärkt und Wasserwerfer in Stellung gebracht, hieß es. Ein Polizeihubschrauber kreist über dem Gebiet.
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N-TV
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Bundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: BUNDESREGIERUNG, EU-Operation EUNAVFOR MED, Werner Koep-Kerstin - Humanistische Union | Tags: Artikel 24 Absatz 2 GG, Artikel 6 BPolG, Schleuserbekämpfung, Seenotrettung, UN-Seerechtsübereinkommen - 1982 Ein KommentarBundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
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KAMPF GEGEN SCHLEPPER
Marine-Einsatz wird ausgeweitet
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„Im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED wird sich die Bundeswehr am Kampf gegen Schleuser im südlichen und zentralen Mittelmeer beteiligen. Das hat das Kabinett beschlossen.
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Schiffe der deutschen Marine mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED bei der Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser helfen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
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Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt.
In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit.
In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden.
In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören..
In Abstimmung mit dem Rat der Europäischen Union und mit der Zustimmung des Bundestages könnte im Oktober ein Phasenwechsel der EUNAVFOR MED stattfinden. Patrouillen haben dann nicht nur die Aufgabe, Informationen zu sammeln; deutsche Einsatzkräfte können dann auf hoher See verdächtige Schiffe anhalten, durchsuchen und beschlagnahmen.
Die Soldatinnen und Soldaten haben dann die Befugnis, die Personendaten zur Identifizierung vermeintlicher Schmuggler aufzunehmen und an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten..
Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele: Seenotrettung, Schleuserbekämpfung, Verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern und mehr innereuropäische Solidarität und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die EU.
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Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein. Die jetzt durch das Kabinett beschlossene Phase umfasst Maßnahmen auf Hoher See, zunächst jedoch außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer. Libyen ist derzeit das primäre Ausgangsland der Migration über See nach Europa.
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Zur Zeit ist die Bundeswehr mit zwei Schiffen an der Operation beteiligt. Bislang haben die Besatzungen der Fregatte Schleswig-Holstein und der Tender Werra mehr als 7.200 Menschen (Stand September 2015) vor dem Ertrinken gerettet.
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Völkerrechtliche Grundlage für den bewaffneten Einsatz von Streitkräften ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000. Verfassungsrechtlich erfolgt die deutsche Beteiligung nach den Regeln der kollektiven Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
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Mittwoch, 16. September 2015″
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Quelle: Bundesregierung
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korrespondierende Beiträge
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01.10.2015
Pressemitteilung der Humanistische Union, Berlin
Bundeswehr-Einsatz gegen Schlepper im Mittelmeer – als Mittel gegen die Massenflucht ungeeignet und verfassungswidrig!
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Von: Werner Koep-Kerstin
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„Der Deutsche Bundestag entscheidet am 1. Oktober 2015 über den Antrag der Bundesregierung, bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr als Teil der EU-Operation EUNAVFOR MED (Phase 2) gegen Schlepper im Mittelmeer einzusetzen. Die Humanistische Union (HU) kritisiert, dass dies kein sinnvolles Instrument zur Verhinderung der gegenwärtigen Flüchtlingsströme ist und überdies gegen das Grundgesetz verstößt.
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„Bei den Aktivitäten der Schleuser handelt es sich nicht um einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen NATO-Staat, sondern um kriminelle Handlungen (das sog. „Einschleusen von Ausländern“). Für deren Bekämpfung ist aber nicht die Bundeswehr, sondern die Bundespolizei gemäß § 6 Bundespolizeigesetz zuständig“, erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha vom Bundesvorstand der HU. „Von Verfassung wegen“, so Kutscha weiter, „darf die Bundeswehr nur zur Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff sowie im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit – insbesondere also der UNO – gemäß Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz eingesetzt werden. Ein solches System ist die EU keineswegs. Es ist schlicht unzulässig, die Streitkräfte der Bundeswehr als eine Art Weltpolizei gegen Gesetzesbrecher aller Art einzusetzen.“
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Die Verfassungswidrigkeit des geplanten Militäreinsatzes der Bundeswehr belegt auch eine Expertise deutscher Menschenrechtsorganisationen, die im Forum Menschenrechte zusammenarbeiten. [1] Demnach verstößt die Entsendung der Bundeswehr zur Bekämpfung der Schleuser gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Militär und Polizei. „Mit der gewaltsamen Aufbringung von Flüchtlingsbooten werden weitere Menschenleben als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen. Der Schleuser wird man so nicht habhaft werden, da diese meist nicht auf den Flüchtlingsbooten sind, sondern im Hintergrund agieren“, mahnt Kutscha.
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Mit dem geplanten neuen Mandat der Bundeswehr vollzieht die Bundesregierung nach Ansicht der HU einen Paradigmenwechsel: Statt der dringend gebotenen Seenotrettung setze sie nun vorwiegend auf die Abschreckung und die Abriegelung von Fluchtmöglichkeiten. Dieser Wechsel steht im Widerspruch zur Willkommenskultur, die die Bevölkerung in Deutschland praktiziert und die Bundesregierung beschwört.
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Mehr als 500.000 Menschen sind seit Jahresbeginn über das Mittelmeer nach Europa gekommen, fast 3000 Menschen starben dabei bzw. gelten als vermisst. [2]
„Es ist illusorisch zu glauben, der Flüchtlingsstrom lasse sich durch Militäreinsätze gegen Flüchtlingsboote eindämmen. Solange die Fluchtursachen wie Krieg, bitterste Armut und Perspektivlosigkeit in Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea oder auch in den Flüchtlingslagern Jordaniens und des Libanon anhalten, riskieren die Menschen gefährliche Fluchtwege und nehmen Schlepper in Anspruch“, meint der HU-Vorsitzende Werner Koep-Kerstin. „Die EU muss das Sterben im Mittelmeer beenden durch Eröffnung legaler, gefahrenfreier Wege für Flüchtlinge nach Europa sowie den Aufbau einer zivilen europäischen Seenotrettung. Dafür muß das EU-Parlament umgehend die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen. Militärischer Aktionismus ist dafür kein Ersatz“, so Koep-Kerstin.
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Quellen:
[1] Forum Menschenrechte: An den Grenzen des Flüchtlingsrechts. Ein völkerrechtliches und menschenrechtliches Positionspapier zur Auslagerung der Grenzkontrollen, Militäreinsätzen und Seenotrettung vom Juni 2015, abrufbar unter www.forum-menschenrechte.de
[2] Angaben lt. Süddeutscher Zeitung v. 30.9.2015″
Quelle:
Humanistische Union
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ergänzende/vertiefende Informationen
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European Union Naval Force – Mediterranean
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Die European Union Naval Force – Mediterranean (EU NAVFOR Med) ist eine multinationale militärische Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenschmuggels- und der Menschenhandelsnetze und der Bekämpfung von Schleusern und deren Infrastruktur im südlichen zentralen Mittelmeer zwischen der italienischen und der tunesischen und libyschen Küste.
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Die Abkürzung NAVFOR steht für Naval Forces (deutsch Seestreitkräfte).
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Inhaltsverzeichnis
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Quelle: Wikipedia
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Schleswig-Holstein erhöht Erstaufnahmekapazitäten
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: Ministerpräsident Torsten Albig, SPD (12.06.2012-im Amt), Wohnbauprogramm | Tags: Erstaufnahmekapazitäten, Nachtragshaushalt Hinterlasse einen KommentarSchleswig-Holstein erhöht Erstaufnahmekapazitäten
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Die Landesregierung will die Zahl der Erstaufnahmeplätze für Flüchtlinge von 8.500 auf 15.000 aufstocken. Das kündigte Ministerpräsident Albig nach einem Treffen des Kabinetts mit Vertretern der kommunalen Landesverbände am 16. September in Kiel an.
Außerdem soll „ein spürbares Wohnbauprogramm“ in den Kommunen auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus will das Land neue Gemeinschaftsunterkünfte der Kreise fördern.
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Das sind alles sehr löbliche Willenserklärungen, die jedoch auch finanziert werden wollen. Der notwendig werdende Nachtragshaushalt läßt schon mal grüßen!
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Fehlende Verursacher-Haftung für von Asylbewerbern ausgelöste Schäden
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: Konsequenzen und Wechselwirkungen | Tags: kommunaler Schadensausgleich, Schadenshaftung 6 KommentareFehlende Verursacher-Haftung für von Asylbewerbern ausgelöste Schäden
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Asylbewerber sind in der Regel mittellos, von der Flucht erschöpft und traumatisiert. Sie treffen in Deutschland auf einen völlig anderen Kulturkreis, mit nicht bekannten Gepflogenheiten und Regeln.
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Um den ankommenden Asylbewerbern die Umstellung auf ihren neuen Lebensraum zu erleichtern, werden Land auf Land ab die Bemühungen um Integration der Flüchtlinge intensiviert. Es werden auch außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte Sprachkurse und Freizeitaktivitäten angeboten, zu denen die Asylbewerber in der Regel selbständig anreisen müssen.
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Was aber passiert, wenn ein Asylbewerber auf seinem Weg einen Unfall verursacht ? Wer kommt für die Schäden auf ?
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Hier gilt das gleiche, wie für alle anderen Privatpersonen:
Auch Asylbewerber wie alle anderen Menschen in Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit ihrem pfändbaren Vermögen für angerichtete Schäden haften.
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Aber genau da liegt das Problem:
Denn in der Regel verfügt ein Asylbewerber gerade nicht über irgendein pfändbares Vermögen und hat auch keine Haftpflichtversicherung !
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Die Folge, der Geschädigte bleibt auf den entstandenen Kosten sitzen, das seitens des Staates keinerlei Entschädigung vorgesehen ist. Selbst im Rahmen von Landesaufnahmegesetzen oder dem AsylbLG ergeben sich keinerleit rechtliche Verpflichtungen, von Asylbewerbern verursachte Schäden auszugleichen.
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Dieser Zustand ist nicht tragbar. Die Menschen in Deutschland versuchen alles den ankommenden Flüchtlingen zu helfen und deren Aufenthalt in Deutschland und deren Integration zu erleichtern. Der Staat darf im Gegenzug aber nicht seine eigenen Bürger im Regen stehen lassen.
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Wenn man also weiß, dass Asylbewerber im Regelfall mittellos sind und zudem nicht absehbar ist, wie lange diese sich überhaupt noch in Deutschland aufhalten werden, hat der Staat auch dafür zu sorgen, dass durch Asylbewerber verursachte Schäden reguliert werden. Alles Andere ist unbillig und konterkariert die Integrationsbereitschaft.
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vereinzelte positive Ansätze
Die Stadt Dresden hat die Möglichkeit eines kommunalen Schadensausgleichs geschaffen. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Unterbringung in den Übergangswohnheimen und den rund 400 angemieteten Wohnungen entstehen, erfolgt ein Ausgleich durch die Stadt. Schäden durch Verkehrsunfälle und vergleichbare Ursachen sind jedoch nicht abgedeckt.
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In Sachsen hat ein jüngst Versicherer dem Landkreistag ein Angebot unterbreitet:
Über eine Gruppenversicherung speziell für Flüchtlinge sollen Asylbewerber haftpflichtversichert werden.
Kostenpunkt: jährlich 100 Euro pro Kopf.
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Solche löblichen kommunalen Herangehensweisen zeigen, dass das zu Grunde liegende Problem zumindest regional erkannt wurde.
Diese kommunalen Ansätze können aber nicht die Lösung sein, da dies nur zu einer weiteren Kostensteigerung bei den Kommunen führen würde, für die diese keine Entschädigung erhalten.
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Um die Kommunen und Länder zu entlasten wäre es daher sinnstiftend, eine bundeseinheitliche Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen, nach welcher der Bund für entstehende Schäden eintritt.
Ob der Bund dann für alle Flüchtlinge eine Gruppenversicherung abschließt oder aber selbst für eintretende Schäden haftet, ist für den Geschädigten letztlich gleichgültig.
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Bevor jetzt schlichtere Gemüter voreilig vor Gespenster-Szenarien warnen, sei darauf hingewiesen, dass an vielen Stellen in Deutschland an Asylbewerber Fahrräder gespendet werden, womit die Beschenkten zu Verkehrsteilnehmern werden.
Bereits im Mai 2014 warnte die Polizei, dass uns Asylbewerber überwiegend aus Ländern erreichen, in welchen es so gut wie keine Verkehrsregeln gibt, woraus sich entsprechende Risiken ableiten lassen.
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Ihr Oeconomicus
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Linke Eckpunkte für eine humanitäre Flüchtlingspolitik
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen u. Familie - Diana Golze (Linke), Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Heike Werner, Die LINKE, Positionspapier humanitäre Flüchtlingspolitik, Positionspapier humanitäre Flüchtlingspolitik, Sammlung politischer Positionsbestimmungen 3 Kommentare
Zur Diskussion:
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Kernaussage: „Jeder Mensch ist willkommen“
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20. April 2015:
Eckpunkte für eine humanitäre Flüchtlingspolitik
Ein Positionspapier von Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Brandenburg
und
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Thüringen
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Weltweit befinden sich rund 51 Mio. Menschen auf der Flucht. Der größte Teil von ihnen (rund 33 Mio. Menschen) ist innerhalb des eigenen Heimatlandes auf der Suche nach einem neuen Lebensmittelpunkt. Rund 17 Mio. Menschen jedoch sind aus unterschiedlichen Gründen gezwungen, ihr Land zu verlassen. Sie gelten nach völkerrechtlicher Definition als Flüchtlinge. Ein Großteil der Flüchtlinge stammt aus Afghanistan (2,5 Mio. Menschen), Syrien (2,4 Mio. Menschen) und Somalia (1,1 Mio. Menschen). Zielländer der Flüchtlinge sind aufgrund der räumlichen Nähe insbesondere Pakistan (1,6 Mio. Menschen) sowie Iran und Libanon (jeweils rund 850.000 Menschen).
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In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 200.000 Menschen angekommen, die um Schutz und Asyl nachsuchen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung sind das nicht viele, bedenkt man, dass alleine der Libanon mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern 850.000 Flüchtlinge aufgenommen hat. Wer angesichts dieser Zahlen von einer Überforderung der deutschen Gesellschaft durch die Aufnahme von Flüchtlingen spricht, betreibt verbale Brandstiftung und letztlich das Geschäft derjenigen, die am rechten Rand Vorurteile gegen Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten schüren. Das Grundrecht auf Asyl gehört zu den tragenden Pfeilern unserer Verfassung und zu den wichtigsten Lehren aus der deutschen Geschichte. DIE LINKE engagiert sich für ein weltoffenes Land, das schutzsuchenden Menschen sichere Aufnahme bietet und für eine Flüchtlingspolitik mit humanitärem Kompass.
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In den Bundesländern, die von der LINKEN mitregiert werden, haben wir gezeigt, wie klare Prioritäten in der Flüchtlingspolitik gesetzt werden. So erhalten in Brandenburg Kinder und Jugendliche bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung Schulunterricht, obwohl laut Bundesrecht die Schulpflicht für diese Kinder nicht gilt, werden zertifizierte Deutschkurse über ESF Programme auch für diejenigen ermöglicht deren Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist, wird eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt, damit ein Arztbesuch nicht mehr unnötige und entwürdigende Ämtergenehmigungen nötig macht. Es werden Netzwerkstrukturen für Ehrenamt geschaffen, Lücken in der sozialen, psychologischen und rechtlichen Beratung Stück für Stück geschlossen und Handwerkskammern, Jobcenter und Kommunen an einen Tisch gebracht, um den Zugang zu Aus- und Weiterbildung und zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In Thüringen war der Winterabschiebestopp der erste Akt der neu gewählten rot-rot-grünen Landesregierung. Bei der Einrichtung einer dritten Erstaufnahmestelle geht Rot-Rot-Grün einen neuen Weg und verbindet auf dem geplanten Integrations- und Bildungscampus Mühlhausen die Unterbringung von Flüchtlingen mit dem Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie einer aktiven Integration von Flüchtlingen in bestehende Sozialstrukturen. Thüringen und Brandenburg haben sich gemeinsam im Bundesrat gegen alle Verschärfungen des Asylrechts gewehrt.
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Asyl und Zuwanderung braucht nicht nur rechtliche Standards sondern eine Willkommenskultur und eine Kultur des Ankommens. Nur so entsteht Teilhabe. In den Ländern, aber auch in den Landkreisen und Kommunen steht LINKE Politik in besonderer Verantwortung, alle Möglichkeiten unter den gegebenen rechtlichen Vorgaben auszuschöpfen, aber auch deutlich aufzuzeigen, wie eine von Humanismus und Weltoffenheit geprägte Flüchtlingspolitik aussieht. Die zeitlich möglichst kurze und in der Ausstattung möglichst auskömmliche Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften muss so gestaltet werden, dass in kurzer Zeit Grundsteine für eine schnelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gelegt werden. Sprachförderung, soziale, gesundheitliche und auch rechtliche Betreuung sind nicht nur für Asylsuchende wichtige Grundlagen für ein Ankommen in unserem Land. Sprache ist Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche sowie für die Erwerbstätigkeit von Erwachsenen. Sprache ist Grundvoraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist Mehrwert LINKER Landespolitik, Flüchtlingspolitik zu einer sozialpolitischen Aufgabe zu machen, in der der Arbeitsmarkt nicht unter Verwertungskriterien, sondern unter Integrations – und Teilhabekontexten gedacht wird. Und es muss Mehrwert LINKER Regierungspolitik sein, bestehende Stigmatisierungen, die durch Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetze vorgegeben sind, abzumildern. Wir sehen in jedem Menschen eine Chance für die Gesellschaft. LINKES Regierungshandeln richtet sich daran aus.
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Unbestritten ist, dass die wachsende Zahl von Kriegen und humanitären Krisen dazu führt, dass die Zahl der Menschen, die in Deutschland um Schutz und Aufnahme bitten, wächst. Die offizielle Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die für 2015 von etwa 300.000 aufnahmesuchenden Flüchtlingen ausgeht, ist längst Makulatur. Viele Expertinnen und Experten halten es für möglich, dass die Zahl tatsächlich bei mehr als 400.000 liegen könnte. Dieser Anstieg markiert vor allem für die Länder und Kommunen, denen die Zuständigkeit für die Erstaufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge zufällt, eine erhebliche Herausforderung, auf die eine verantwortliche Flüchtlingspolitik reagieren muss. Es ist völlig inakzeptabel, wenn einzelne politische Kräfte die gestiegenen Flüchtlingszahlen als Sicherheitsproblem kennzeichnen und damit die hier um Schutz nachsuchenden Menschen denunzieren. Wir respektieren diejenigen, die Ängste artikulieren. Wir bekämpfen diejenigen, die Ängste schüren. Grundlage jeder politischen Reaktion müssen das Grundrecht auf Asyl und die grundgesetzlich garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde sein. Eine Flüchtlingspolitik mit humanitärem Kompass muss sich an den folgenden Eckpunkten orientieren:
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Für ein unantastbares Grundrecht auf Asyl:
Wir stehen für die Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl. Dazu gehört, dass die dieses Grundrecht einschränkenden Bestimmungen im Grundgesetz, nämlich die Prinzipien sicherer Drittstaaten, verfolgungsfreier Herkunftsstaaten und das Flughafenverfahren aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Wir setzen uns in den von uns mit regierten Bundesländern über den Bundesrat dafür ein, dass keine weiteren Staaten in die Liste der sicheren Drittstaaten und verfolgungsfreien Herkunftsstaaten aufgenommen werden. DIE LINKE lehnt Kettenduldungen ab und setzt sich für gesicherte Aufenthaltsrechte ein. -
Keine weitere Verschärfung des Asylrechts:
Wir lehnen den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Flüchtlings- und Asylrechts ab. Wir wenden uns gegen eine Erweiterung der Möglichkeiten, Geflüchtete zu inhaftieren und Rückkehrverbote auszusprechen. Wir wollen die Abschaffung des Instituts Abschiebehaft. -
Für eine Gleichstellung von Flüchtlingen:
Wir setzen uns für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz und der Residenzpflicht ein. Eine dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften lehnen wir ab. Wir setzen uns für eine Dezentralisierung der Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge ein und stehen dafür, dass Flüchtlinge schnell in eigenen Wohnungen ziehen können. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Ländern, Kommunen, Bund, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, ausreichend Wohnraum für Geflüchtete (ebenso wie für andere Menschen mit geringen Einkommen) sicher zu stellen. Dabei wollen wir Kasernierung und isolierte Flüchtlingsunterkünfte in kleinen Dörfern und städtischen Randlagen vermeiden. Flüchtlinge müssen schnell Zugang zur Gesellschaft bekommen. -
Mehr finanzielle Verantwortung des Bundes:
Die Zusagen des Bundes für eine finanzielle Unterstützung der Länder bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind angesichts der aktuellen Prognosen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Bund ist in der Pflicht, seine finanziellen Spielräume an die Länder weiterzugeben. Wir fordern für das laufende Jahr 2015 eine Aufstockung der Zusagen des Bundes auf mindestens zwei Milliarden Euro. Auf mittlere Sicht muss der Bund die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen vollständig übernehmen. Dies muss in den anstehenden Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen zum Thema gemacht werden. Der Bund wird aufgefordert, Bundesimmobilien ohne Einschränkung unentgeltlich für Wohnzwecke zur Verfügung stellen. Statt auf Höchstpreise zu warten und Leerstand zu akzeptieren, bestehen hier bereits Möglichkeiten für die Unterbringung, welche die Kommunen ganz praktisch entlasten. -
Schluss mit der Zwangsverteilung:
Der „Königsteiner Schlüssel“ führt nur scheinbar zu einem solidarischen Ausgleich der Kosten für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. Stattdessen führt er dazu, dass Familien auseinander gerissen werden, dass Flüchtlinge nicht zu Freunden oder Verwandten ziehen können, wo ihnen ein schneller Start möglich wäre, dass Flüchtlinge in Orte geschickt werden, wo sie von der Mehrheitsbevölkerung gehasst und bekämpft werden. Mit der Aufhebung der Residenzpflicht muss die freie Wahl des Wohnortes einhergehen. Die Kosten sind über ein bundesweites Verfahren solidarisch aufzuteilen. -
Sofortiger Zugang zu Sprach- und Partizipationskursen:
Viele Flüchtlinge werden auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben. Sie sind gekommen, um zu bleiben. Damit sie schnell als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft Fuß fassen können, brauchen sie Unterstützung beim Spracherwerb und im Umgang mit den Behörden. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist dazu eine notwendige Voraussetzung, ein ausreichendes Angebot an Sprach- und Partizipationskursen die andere. -
Voller Zugang zum Arbeitsmarkt:
Flüchtlinge müssen ab dem ersten Tag das Recht zur Aufnahme einer Arbeit unter dem vollen Schutz gesetzlicher und tariflicher Standards sowie ohne diskriminierende Zugangsbarrieren haben. Ihre Qualifikationen müssen schnell überprüft und anerkannt werden. Auf Gebühren sind dabei zu verzichten. -
Humanitäre Maßnahmen der Länder erleichtern:
Im vergangenen Winter haben die Bundesländer Thüringen und Schleswig-Holstein als humanitären Akt einen Abschiebestopp verhängt und damit die ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume auf beispielhafte Weise ausgenutzt. Wir fordern die bundesgesetzliche Ausweitung und Präzisierung dieser gesetzlichen Spielräume für humanitäre Maßnahmen der Länder, um die Möglichkeiten zur Verhängung von sachlich begründeten Abschiebestopps zu verbessern. -
Bildung und Ausbildung müssen vor Abschiebung schützen:
Wir wollen erreichen, dass künftig die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Ausbildung Schutz vor Abschiebung bietet. Der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Ausbildung muss in ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland münden. Wir wollen, dass Flüchtlinge offensiv dazu eingeladen werden, Neubürgerinnen und Neubürger zu werden. -
Für ein Bildungssystem ohne Lücken:
Wir wollen, dass die Schulpflicht sowie die Ansprüche auf Betreuung und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für minderjährige Flüchtlinge ab Beginn ihres Aufenthalts lückenlos gelten. Auch junge Volljährige, die Schule oder Ausbildung noch nicht abschließen konnten, müssen Schutz vor Abschiebung erhalten. -
Menschliche Härten im Bleiberecht abbauen:
Wir wollen ein Bleiberecht für alle Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben. Grundsätzlich muss das für alle gelten, die in Ausbildung, Studium und Schule sind und für ihre Angehörigen. Der Familiennachzug von Kindern, Ehegatten und (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerinnen und -partnern darf nicht behindert werden. Es soll keine diskriminierenden Deutsch-Tests beim Ehegattennachzug und im Aufenthaltsrecht mehr geben. -
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen verbessern:
Wir wollen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Flüchtlinge mit einer Gesundheitskarte auszustatten und ihnen damit vollständigen Zugang zum Gesundheitssystem und seinen Leistungen zu ermöglichen. Auf Bundesebene ist zu regeln, dass Flüchtlinge Zugang zum System der gesetzlichen Krankenkassen bekommen. -
Mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF):
Der Bund muss das Personal beim BAMF aufstocken, um die Dauer von Asylverfahren zu verkürzen und Rechtssicherheit für Flüchtlinge zu schaffen. -
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen:
Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge steigt an. Sie haben zumeist traumatische Erfahrungen verbunden mit dem Verlust von Familie und Bezugspersonen. Wir fordern, dass für Minderjährige die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre heraufgesetzt wird und dass sie sofort in das Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend des Geltungsbereiches des SGB VIII aufgenommen werden. Auf unzuverlässige und entwürdigende Altersfeststellungsverfahren ist zu verzichten. -
Pakt der Demokratinnen und Demokraten:
Wir wollen, dass sich die demokratischen Parteien darauf verständigen, niemals und nirgendwo gemeinsame Sache mit denjenigen zu machen, die am rechten Rand die Debatten um die steigenden Flüchtlingszahlen für braune Hetze instrumentalisieren. Vorgänge wie die in Gera-Liebschwitz und Mühlhausen, wo sich jeweils organisierte Neonazis unter protestierende Bürgerinnen und Bürger mischten, dürfen sich nicht wiederholen. Demokratinnen und Demokraten demonstrieren immer gegen Nazis, niemals mit ihnen. -
Flüchtlinge willkommen heißen – zivilgesellschaftliches Engagement und Selbstorganisation unterstützen:
An vielen Orten unterstützen aktive Bürgerinnen und Bürger Flüchtlinge dabei, hier anzukommen und Fuß zu fassen. Sie sehen sich zum Teil massiven Anfeindungen von Rechtsextremen gegenüber. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Engagement für menschliches Miteinander, Solidarität und Unterstützung eine hohe Anerkennung erfährt und von staatlicher Seite nach Kräften zu unterstützen ist. Wir unterstützen die Selbstorganisationen von Flüchtlingen, die sich nicht länger als bloßes Objekt staatlicher Regulierung begreifen, sondern ihre Interessen selbst in die Hand nehmen. Wir unterstützen ihre Forderungen nach Aufhebung, der sie diskriminierenden Sondergesetze.