Freiwilligendienst für Flüchtlinge öffnen
Veröffentlicht: 12. September 2015 Abgelegt unter: Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, BFD - Bundesfreiwilligendienst, Manuela Schwesig 2 KommentareFreiwilligendienst für Flüchtlinge öffnen
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Familienministerin Manuela Schwesig macht sich dafür stark, dass auch Flüchtlinge Freiwilligendienste leisten können.
„Wir wollen Freiwilligendienste für Flüchtlinge, aber auch Freiwilligendienst von Flüchtlingen, das ist ein wichtiger Beitrag zur Integration.“
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Die Bundesregierung will die Mittel für den Freiwilligendienst vom kommenden Jahr an deutlich aufstocken, so dass 10.000 zusätzliche Helferinnen und Helfer eingesetzt werden können. Das Sonderprogramm ist vor allem für Flüchtlinge gedacht.
„Vor Ort gibt es viel ehrenamtliches Engagement“
erläuterte die Familienministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag.
„Viele Flüchtlinge wollen mit anpacken. Dieses Potenzial wollen wir nutzen. Es braucht aber auch Unterstützung durch den Freiwilligendienst.“
Hiermit „oute“ ich mich als völlig ahnungslos:
Wer bitte schön erhält die Mittel für die Freiwilligendienste, die Ehrenamtlichen?
Die Ehrenamtlichen sind ja in der Regel tätig ohne etwas dafür zu erhalten. Es sei denn eine kleine Aufwandsentschädigung.
Frage:
Werden hier wieder die Organisationen auf Steuerzahlerkosten „gefüttert“ die an dem Flüchtlingschaos ganz prächtig verdienen? Und umso mehr verdienen wenn möglichst viele Ehrenamtliche die (Haupt)Arbeit bewältigen?
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Leistungen und Taschengeld
Der Freiwillige soll ein angemessenes Taschengeld erhalten; die Höchstgrenze ist derzeit (2014) auf einen monatlichen Betrag von 357 Euro, d.h. 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.
Bei Teilzeiteinsatz wird er anteilmäßig gekürzt. Zusätzlich kann der Freiwillige Verpflegung, Unterkunft und Kleidung erhalten bzw. den entsprechenden Gegenwert ausbezahlt bekommen (Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gelten für 2013 folgende Sachbezugswerte:
Verpflegung 224 Euro – Unterkunft 216 Euro monatlich.
Diese Geld- und Sachbezüge sind beitragspflichtige Einnahmen in der Sozialversicherung. Da der BFD als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst ist, stellen die Leistungen keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung dar.
Die Einsatzstelle entscheidet, wie hoch das Taschengeld ausfällt und ob sie die zusätzlichen Leistungen anbietet bzw. auszahlt.
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