Das Asylverfahren in Österreich


Das Asylverfahren in Österreich
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In Österreich führen zwei Spezialbehörden das Asylverfahren durch. Die erste Instanz ist das Bundesasylamt, in zweiter Instanz entscheidet der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).
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Für das Asylverfahren ist das Bundesasylamt seit 1992 zuständig. Die Zentrale befindet sich in Wien, österreichweit gibt es drei Erstaufnahmestellen (Ost/Traiskirchen, West/Thalham, Flughafen/Wien-Schwechat) und sieben Außenstellen (Wien, Traiskirchen, Eisenstadt, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck).
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Wie kommt jemand ins Asylverfahren?
[…]
Warum die Flucht?
[…]
Abschieben oder aufnehmen?
[…]
Wie lassen sich Fehler vermeiden?
[…]
Last Exit Flucht
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2 Kommentare on “Das Asylverfahren in Österreich”

  1. Murksel sagt:

    Hier einmal die interessante Sichtweise einer Bürgerin mit Migrationshintergrund:

    http://www.konjunktion.info/2015/08/fundstueck-60-millionen-sind-auf-der-flucht/

    Da wird dann auch die verlogene Nazikeule stumpf!

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