In Österreich führen zwei Spezialbehörden das Asylverfahren durch. Die erste Instanz ist das Bundesasylamt, in zweiter Instanz entscheidet der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).
.
Für das Asylverfahren ist das Bundesasylamt seit 1992 zuständig. Die Zentrale befindet sich in Wien, österreichweit gibt es drei Erstaufnahmestellen (Ost/Traiskirchen, West/Thalham, Flughafen/Wien-Schwechat) und sieben Außenstellen (Wien, Traiskirchen, Eisenstadt, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck).
.
Wie kommt jemand ins Asylverfahren?
[…] Warum die Flucht?
[…] Abschieben oder aufnehmen?
[…] Wie lassen sich Fehler vermeiden?
[…] Last Exit Flucht
Hier einmal die interessante Sichtweise einer Bürgerin mit Migrationshintergrund:
http://www.konjunktion.info/2015/08/fundstueck-60-millionen-sind-auf-der-flucht/
Da wird dann auch die verlogene Nazikeule stumpf!
LikeLike
Danke, hatte ich mir auch bereits angesehen.
Nachfolgend der Link zum YT-Clip:
LikeLike