Energiewende à la française
Veröffentlicht: 19. August 2015 Abgelegt unter: Energiepolitik - politique énergétique, Energiewendegesetz «loi sur la transition énergétique pour la croissance verte», Wachstum und Obsoloszenz | Tags: transition énergétique Hinterlasse einen KommentarEnergiewende à la française
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Nachdem die die französische Nationalversammlung am 22. Juli 2015 das Gesetz zum Energiewandel und für ein grünes Wachstum verabschiedet hatte, ist es mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt Journal officiel am 18. August 2015 endgültig in Kraft getreten. Knapp vier Monate vor dem Beginn der Weltklimakonferenz COP 21 in Paris legt das Gesetz einen verbindlichen Fahrplan für die künftige Energiepolitik Frankreichs fest.
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Das Gesetz hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte Gesellschaft von der öffentlichen Hand über die Unternehmen bis hin zum Bürger zu mobilisieren und in die Pflicht zu nehmen. Ein vorrangiges Ziel ist dabei die Reduzierung der energiepolitischen Abhängigkeiten durch einen besseren Energiemix mittels eines verstärkten Einsatzes von erneuerbaren Energien.
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Bei dem Gesetz geht es um die Umsetzung fünf wichtiger Ziele:
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Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % (1990 bis 2030) und um 75% bis 2050
Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe um 30 % (2012 bis 2030)
Reduzierung des Anteils der Kernenergie am französischen Energiemix von heute 75 % auf 50 % bis 2025 und eine Begrenzung der Gesamtproduktion von Nuklearstrom auf 62,3 Gigawatt
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 23% bis 2020 und auf 32 % bis 2030
Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % (2012-2050)
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Zur Umsetzung dieser Ziele sieht das Gesetz folgende Kapitel vor:
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Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung
Schadstoffarme Verkehrsmittel fördern
Ausbau der Kreislaufwirtschaft und Müllreduktion
Ausbau der erneuerbaren Energien
Vereinfachte Förderung der erneuerbaren Energieträger
Vorgaben für Sicherheit und Rückbaus von AKWs
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Außerdem wird mit dem Gesetz ab sofort „geplante Obsoleszenz“ als Betrug bewertet und strafbewehrt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die drohenden Konsequenzen, zwei Jahre Haft und € 300.000 Geldstrafe vermutlich eher als eine Art grüner Symbolpolitik zu verstehen sind, da ein gerichtsfester Nachweis einer Straftat nur schwer darzustellen sein dürfte.
Der Abgeordnete der französischen Grünen, François-Michel Lambert räumt hierzu ein, es gehe darum Unternehmen zu einem Umdenken zu zwingen.
„Jetzt weiß jeder Manager und Ingenieur,
der nach technischen Wegen suchen könnte,
damit ein Gerät kaputt geht, dass er viel riskiert“