Bundesregierung zur Großen Anfrage zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Veröffentlicht: 6. August 2015 Abgelegt unter: Asyl-Politik, BUNDESREGIERUNG, Deutscher Bundestag | Tags: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, Handlungsempfehlungen, UN-Kinderrechtskonvention, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Hinterlasse einen KommentarUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Inneres/Antwort auf Große Anfrage – 06.08.2015
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Die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Deutschland hat sich den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5564) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2999) hervor. Danach stieg diese Zahl der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge von 2.822 im Jahr 2010 über 3.482 im Jahr 2011 und 4.767 im Jahr 2012 auf 6.584 im Jahr 2013.
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In den 6.584 Fällen des Jahres 2013 waren den Angaben zufolge 726 der Betroffenen weiblich und 5.858 männlich. Insgesamt waren von ihnen laut Vorlage 377 jünger als 14 Jahre, 1.647 im Alter von 14 bis unter 16 Jahre und 4.560 im Alter von 16 bis unter 18 Jahre.
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Die Feststellungen der Bundespolizei von allein reisenden ausländischen Personen, bei denen nur Personen bis zum 16. Lebensjahr erfasst wurden, stiegen der Antwort zufolge von 282 Betroffenen im Jahr 2010 über 365 im Jahr 2011, 403 im Jahr 2012 und 443 im Jahr 2013 auf 1.087 im Jahr 2014. Als Hauptherkunftsländer werden dabei für das vergangene Jahr Afghanistan mit 536 Fällen vor Eritrea mit 171 und Somalia mit 91 ausgewiesen, gefolgt von Syrien mit 73 und Marokko mit 66 Fällen.
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Wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt, gehören ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, „zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt„. Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, sei für die Bundesregierung „ein Anliegen von höchster Priorität, dem sie sich angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleitet nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit“ zuwendet.
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„Unter den Menschen, die zu uns kommen, sind auch immer mehr ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen und hier weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen„, schreibt die Bundesregierung. Daher bringe sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg. Damit verfolge sie das Ziel, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, „weiterhin bestmöglich gerecht zu werden“.
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Mit dem Gesetz soll laut Vorlage durch Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen bundesweit ein „gutes Aufwachsen“ gesichert werden. Dabei gelte das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch sollten auch die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen verbundenen Belastungen, die derzeit größtenteils eine relativ geringe Anzahl von Kommunen zu schultern hätten, gerechter verteilt werden.
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Ziel sei insbesondere eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von unbegleiteten Minderjährigen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht, erläutert die Regierung.
So solle beispielsweise eine Verteilung nicht möglich sein, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollten dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen Belastungssituation von unbegleiteten Minderjährigen soweit wie möglich Rechnung tragen. Minderjährige sollten auch immer persönlich von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden, wenn sie in die Obhut eines anderen Jugendamts übergeben werden sollen.
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Das Gesetz soll den Angaben zufolge „gewährleisten, dass in allen Ländern unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ihrem Wohl und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden“.
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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korrespondierende Informationen
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Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Inobhutnahme, Clearingverfahren und Einleitung von Anschlussmaßnahmen
beschlossen auf der 116. Arbeitstagung
der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz
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GLIEDERUNG
- 1 Einführung
- 2 Begriffsdefinition „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling” mit Verweis auf das SGB VIII
- 2.1 Definition „unbegleitet“
- 2.2 Definition „minderjährig“
- 2.3 Definition „Flüchtling“
- 3 Rechtliche Grundlagen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
- 3.1 Internationales Recht
- 3.2 Deutsches Recht
- 3.3 Kooperationsbezüge
- 3.4 Sozialdatenschutz
- 3.5 Kinderrechte
- 4 Zuständigkeiten
- 4.1 Zuständigkeit vor der Einreise (bei der Ankunft an einem internationalen Flughafen) in Deutschland
- 4.2 Zuständigkeit bei der Inobhutnahme
- 4.3 Zuständigkeit beim Clearingverfahren
- 4.4 Zuständigkeit bei den Anschlusshilfen
- 5 Standards der Inobhutnahme
- 5.1 Erstgespräch durch das Jugendamt
- 5.1.1 Vieraugenprinzip plus Sprachmittler/ Dolmetscher
- 5.1.2 Alterseinschätzung zur Klärung der Inobhutnahmevoraussetzung und Beweismittelerhebung nach § 21 SGB X
- 5.1.3 Klärung der Möglichkeiten für eine Familienzusammenführung
- 5.1.4 Schriftliche Dokumentation des Erstgespräches
- 5.1.5 Verfügung der Inobhutnahme oder schriftlicher Ablehnungs-/ Beendigungsbescheid
- 5.2 Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme
- 5.2.1 Materielle und medizinische Versorgung
- 5.2.2 Betriebserlaubnis/ Fachkräftegebot
- 5.3 Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung (Vormundschaft und/ oder Pflegschaft)
- 5.3.1 Aufgaben und Stellung des Vormunds
- 5.3.2 Anzuwendendes Recht (Heimatrecht/ deutsches Recht/ internationale Abkommen)
- 5.3.3 Ausländerrechtliche/ asylrechtliche Vertretung
- 5.4 Beendigung der Inobhutnahme
- 5.5 Statistik
- 5.1 Erstgespräch durch das Jugendamt
- 6 Ablauf des Clearingverfahrens
- 6.1 Klärung des Gesundheitszustandes
- 6.2 Ausländerrechtliche Registrierung
- 6.3 Sozialanamnese
- 6.4 Bildung und Informationsvermittlung
- 6.5 Beginn der Hilfeplanung
- 6.6 Ende des Clearingverfahrens
- 7 Anschlussmaßnahmen
- 8 Einleitung des Kostenerstattungsverfahrens
- 9 Literaturverzeichnis
- 9.1 Literatur
- 9.2 Entscheidungen
- 9.3 Empfehlungen
- 10 Liste der Mitglieder der temporären Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
- Anlagen
- Anlage 1a
Dokumentation zur Befragung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen des Inobhutnahmegesprächs - Anlage 1b
Formular zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Inobhutnahme - Anlage 2a
Anamnesebogen der Inobhutnahmeeinrichtung - Anlage 2b
Sozialpädagogische Beurteilung der Inobhutnahmeeinrichtung - Anlage 3
Musterschreiben für die Anregung einer Vormundbestellung - Anlage 4
Bundesstatistik der Kinder- und Jugendhilfe, Formular Teil I 7 / Vorläufige Schutzmaßnahmen
- Anlage 1a
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Quelle:
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
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Jenfeld muss Aufnahme von Flüchtlingen stoppen
Veröffentlicht: 6. August 2015 Abgelegt unter: Zentrale Erstaufname Jenfelder Moorpark | Tags: Hepatitis B, Karin Prien Bürgerschaftsabgeordnete (CDU), mangelnde Hygiene, Masern, Michael Neumann Innensenator (SPD), Mumps, Tuberkulose Hinterlasse einen KommentarJenfeld muss Aufnahme von Flüchtlingen stoppen
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In Hamburgs Zentralen Erstaufnahmen (ZEA) leben die Flüchtlinge in drangvoller Enge. Die medizinische Versorgung wird offenbar immer schwieriger. Nachdem in der Unterkunft am Jenfelder Moorpark nun mehrere Fälle von Scabies (Krätze) aufgetreten sind, werden dort vorerst keine weiteren Personen aufgenommen.
Dies gehört zu einer Reihe gesetzlich vorgeschriebener Hygienemaßnahmen. Die durch eine Milbe verursachte Hautkrankheit wird über Kleidung oder Hautkontakt übertragen.
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Suche nach neuen Flächen bislang ergebnislos
Unterdessen findet Hamburg offenbar keine Flächen für die geplanten Flüchtlingsdörfer mit bis zu 3.000 Menschen. Wie NDR 90,3 berichtete, kommen Wirtschaftsbehörde und Bezirke bei der Suche nach solchen freien Gewerbeflächen bisher nicht voran. Alte Industriestandorte sind oft mit Schadstoffen belastet und scheiden deshalb aus. Landwirtschaftlich genutztes Gebiet ist unbefestigt, liegt oft abgelegen und ist ohne Anbindung an Energie- und Wasserversorgung. Die Stadt braucht Areale zwischen fünf und acht Hektar.
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Bis zum Herbst sollen Zeltbewohner in feste Unterkünfte
Nach Ankündigung von Innensenator Michael Neumann (SPD) sollen in allen sieben Bezirken große Flüchtlingsdörfer errichtet werden. Diese sollen den Plänen zufolge eine soziale Infrastruktur mit Läden, Kitas, Schulen und Treffpunkten haben. Bis zum Herbst sollen mehr als 2.000 Menschen aus Zelten in feste Unterkünfte wechseln.
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NDR – 03.08.2015 | 19:30 Uhr
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korrespondierende Beiträge
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28.07.2015
Kosten für Flüchtlinge Explodieren
Die Kosten steigen auf das Doppelte und der Bund schießt 50ct.dazu.Wo das doppelte Geld herkommen soll weiß auch noch keiner.Tolle Wurst. Und die Klassenräume unserer Kinder dürfen die Eltern weiterhin selbst renovieren. Die Nachbarn dieser Anlage scheinen alle positiv zu denken. Ich beneide sie um ihre Zuversicht. Hoffentlich werden sie nicht enttäuscht.
[Text-Urheber: Karl-Heinz Haase]
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17.07.2015
Hitzige Debatte um Flüchtlinge
Anwohner eines Zeltdorfs für Flüchtlinge in Hamburg-Jenfeld haben ihren Unmut über die Errichtung der Notunterkunft geäußert. Die zuständigen Politiker wurden ausgepfiffen.
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16.07.2015
Flüchtlinge in Harburg – Bilder, die bedrücken
Die Zahl der Flüchtlinge in Hamburg steigt täglich – zurzeit kommen jeden Tag bis zu 300 dazu. Das Hamburg Journal zeigt exklusive Bilder aus der Zentralen Erstaufnahme in Harburg.
Ja, Bilder die bedrücken, dabei müsste diese unhaltbaren Zustände, würde man sich an bestehende Gesetzte halten!
70 % der Asylsuchenden sind lt. BAMF gar nicht Asyl berechtigt und nehmen den wirklich Schutzbedürftigen den Platz weg!
[Textquelle: „Wir gegen den Strom“- Facebook Gemeinschaft]
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