Bayerische Asylpolitik: Handeln statt Reden (!)
Veröffentlicht: 16. Juli 2015 Abgelegt unter: Bayerischer Landtag, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Hubert Aiwanger (Fraktionsvorsitz), Politik- und Behördenversagen, Rechtsfolgen abgelehnter Asylanträge | Tags: Albanische Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive, Robert Seegmüller (Bund Deutscher Verwaltungsrichter), Stephan Kersten (Präsident BayVWG) Hinterlasse einen KommentarBayerische Asylpolitik: Handeln statt Reden (!)
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In seiner Rede im Bayerischen Landtag wirft der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler der alleinregierenden CSU bei ihrer Asylpolitik einen Dornröschenschlaf vor und argumentiert ein Mitverschulden der CSU im Hinblick auf einen Stau bei den vorliegenden und noch zu erwartenden Asylklagen.
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Ebenso wie der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs, Stephan Kersten, der einen Fehlbestand von mindestens 50 Verwaltungsrichtern reklamiert, beklagt Aiwanger diesen Personalmangel.
Seine Vorhaltungen an die Bayerische Staatsregierung illustriert der FW-Fraktionsvorsitzende mit der öffentlichen Zusage ab Januar 2016 ganze 16 neue Richterstellen am Verwaltungsgerichtshof einrichten zu wollen, was der Abarbeitung des Asylstaus nicht förderlich sein kann.
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Beispielhaft erwähnt Aiwanger etwa 30,000 Asylbewerber aus Albanien, deren Bleibeperspektiven bei nahezu NULL liegen dürften und die erfahrungsgemäß mit einem hohen Prozentsatz gegen abgelehnte Asylanträge den Rechtsweg einschlagen.
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Aiwanger legt völlig zu Recht den Finger in die Wunde, da bundesweit eine kaum noch zu bewältigende Klageflut zu verzeichnen ist, welche deutsche Verwaltungsgerichte weit über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus beansprucht, ein Umstand der auch von dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller immer wieder angemahnt wird.
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Ungeachtet der Aussichtslosigkeit solcher Klagen ist bspw. aus Baden-Württemberg zu hören, dass man im laufenden Jahr mit rund 12,000 neuen Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten rechnen muss, etwa dreimal so viele wie 2012.
In Rheinland-Pfalz zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verdopplung ab. Auch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg häufen sich Asylverfahren. Das lässt auch die Verfahrensdauer an vielen Orten steigen.
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Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde im Jahr 2014 gegen vier von zehn Entscheidungen des Bundesamts geklagt. Häufig gingen zum Beispiel Menschen aus Serbien, Mazedonien und der Russischen Föderation diesen Schritt.
„Es fällt uns angesichts der Menge der Verfahren immer schwerer, den Kopf über Wasser zu halten“