Erweiterung der Europäischen Union


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Erweiterung der Europäischen Union
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File:Karte EU-Erweiterungen.png
Erweiterungsrunden 1973 bis 2013
CC – Autor: Maximilian Dörrbecker (Chumwa)

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Unter der Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-Beitrittsländer) zur Europäischen Union.
Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Land, das die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt, das Recht ein, die Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht.
Das Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den Acquis communautaire, also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen.
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„Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise Zypern, mit ein.
Die Zahl der Sterne auf der Europaflagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Flagge wurde 1955 vom Europarat eingeführt und erst 1986 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet der Erweiterungen der EU unverändert.
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Inhaltsverzeichnis
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Quelle: Wikipedia
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korrespondierende Beiträge
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Die Erweiterung der Europäischen Union
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