HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !


HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !
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Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14).
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Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
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Quelle
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follow-up, 03.06.2015
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WIDERSPRUCH GEGEN SANKTIONEN EINLEGEN
Nach dem Urteil, dass die Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, Widerspruch einlegen!
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Quelle
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One Comment on “HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !”

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