Kiewer Junta behindert Ermittlungen zu den Maidan-Todesschüssen !
Veröffentlicht: 31. März 2015 Abgelegt unter: Claus Kleber (Transatlantiker), Europarat, Maidan, Monitor, tagesschau | Tags: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Frédéric Koller (Le Temps) Ein KommentarKiewer Junta behindert Ermittlungen zu den Maidan-Todesschüssen !
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Wir erinnern uns an das schockierende Massaker auf dem Maidan vom 20. Februar 2014, die etwa 100 Menschen ins Grab beförderten.
Zur juristischen Aufarbeitung dieser Vorgänge entschloss sich der Europarat knapp sechs Wochen danach, eine 3-köpfige Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Vorgänge insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten untersuchen sollte.
Das Gremium wurde von dem britischen Juristen mit serbischer Abstammung, Sir Nicolas Dušan Bratza (ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg) geleitet, der dabei von Wolodimir Butkewitsch, einem früheren ukrainischen Richter des Straßburger Gerichtshofes, sowie vom ehemaligen Generalstaatsanwalt der Ukraine, Oleg Anpilogow (damals noch Mitglied des Regionalrats von Charkiw und ehemaliger Staatsanwalt) unterstützt wurde.
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Der gerade erst vorgelegte Bericht der Experten-Gruppe prangert mit scharfer Kritik die Ermittlungen der ukrainischen Justiz an. Die Juristen kritisieren vor allem einen Mangel an Unabhängigkeit der Untersuchungen und beklagen, dass ihre Arbeit durch eine „nicht kooperative Haltung“ des derzeitigen ukrainischen Innenministeriums und der Sicherheitskräfte erschwert wurde. Insbesondere seien deren Ermittlungen zur Rolle der Sondereinheiten der inzwischen aufgelösten Bereitschaftspolizei Berkut vom Innenministerium massiv behindert worden, was Fortschritte in diesem Schlüsselbereich der Ermittlungen verhindert habe.
Dabei fiel den Ermittlern auf, dass „gewisse Offiziere“ nach dem Blutbad auf dem Maidan in hohe Posten im Innenministerium gehievt wurden.
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Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland forderte die Regierung in Kiew auf, die Untersuchungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Experten-Komitees voranzutreiben und Reformen einzuleiten.
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Der Ruf des Norwegers kommt im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Beweissicherung leider zu spät, da bereits kurz nach der Machtübernahme in Kiew die Bäume mit Einschusslöchern gefällt wurden.
In dem ersten Monitor-Bericht vom 10.04.2014 1 wurde explizit dargelegt, dass die Kugeln nicht von Janukowitsch’s Einheiten, sondern aus einem von Maidan-Demonstranten besetzten Hochhaus abgeschossen wurden.
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Wie kaum anders zu erwarten, wiesen die Kiewer Volldemokraten die Vorwürfe der Ermittler umgehend zurück:
„Die gegen das Innenministerium der Ukraine erhobene Beschuldigung einer systematischen Behinderung der Ermittlungen zu den Verbrechen auf dem Maidan ist haltlos und die Informationen über eine angeblich unzureichende Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft sind unglaubwürdig“,
so das ukrainische Innenministerium. Die Behörde erklärt sich zu einem Treffen mit den Mitgliedern des Konsultativausschusses des Europarates bereit, um ihnen wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung stellen zu können.“
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So weit – so schlecht !
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Wer nun hofft oder glaubt, dass der Schmusekurs der Bundesregierung mit den Schergen der Kiewer Junta einer Revision oder gar Zäsur unterzogen werden könnte, sollte sich ganz schnell von solchen Überlegungen verabschieden.
Das ‚Spieglein an den Wand‘ in den steuerfinanzierten Hütten der Berliner und Brüsseler Akteure oder den EU-Parlamentariern, die mit großer Mehrheit in einem Entschließungsantrag ihre Solidarität mit der Ukraine bekundeten, wird nach deren Wahrnehmung vermutlich unablässig bestätigen, dass all diese Schurgel die wahrhaftigen Demokraten und Menschenrechtler sind !
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Traurig genug, aber es kommt noch besser, insbesondere wenn man die gut verpackten semantischen Taschenspielertricks medialer Hofschranzen etwas genauer untersucht:
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Wenn beispielsweise die Tagesschau-Redaktion -deren GEZielter öffentlicher Auftrag zur Wahrheitsfindung längst die durchsichtige DDR-Staatspropaganda der Aktuellen Kamera übertrifft- für ihre unkritischen Jünger aus dem Lager betreuter Denker schreibt,
„Vor dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch am 22. Februar 2014 habe es „keinen wirklichen Versuch“ gegeben, die Vorfälle auf dem Kiewer Maidan mit etwa hundert Todesopfern aufzuklären, heißt es in einem Bericht, den drei vom Europarat beauftragte Experten in der ukrainischen Hauptstadt vorlegten. Aber auch die Ermittlungen unter der neuen Regierung seien lückenhaft und hätten bis heute „keinen wirklichen Fortschritt“ gebracht, urteilten die Experten.“
so darf dies getrost als Realitätsverleugnung angesehen werden, da die Aufklärung der Vorgänge nur vom Staatsapparat der amtierenden Junta vorgenommen werden kann. Was Janukowitsch damit zu tun, der in der Folge, vermutlich von orchestrierten Hintergrund-Aktivitäten des CIA weggeputscht wurde, vermag sich dem wachen Leser wohl nur schwerlich erschließen.
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Die Journalisten legen jedoch fast unbemerkt noch eine Schippe drauf und stellen fest:
„Bei den Unruhen auf dem Maidan wurden etwa hundert Menschen getötet. Viele der Todesopfer wiesen Schusswunden auf, die auf Scharfschützen als Täter hindeuteten. Kurze Zeit später floh Janukowitsch aus der Ukraine.“
Diesem Anspruch auf die Deutungshoheit der Vorgänge, insbesondere hinsichtlich eines vermeintlich eklatanten Aufklärungsversagens von Janukowitsch ist entgegenzuhalten, dass bestenfalls der Vorwurf greifen kann, dass die Hintergründe des Maidan-Massakers nicht während des zweitägigen Zeitfensters vor der durch aufgeheizte Putschvorbereitungen ausgelösten Flucht (in der Nacht zum 22. Februar 2014) aufgeklärt werden konnten.
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1 Monitor-Bericht vom 10.04.2014 (Neue Hinweise auf Maidan-Schützen)
Empfehlenswerter differenzierter Beitrag, der sich hinsichtlich Neutralität und guter Recherche wohltuend von den Mainstream Ergüssen abhebt
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Am 01.08.2014 stellte die ARD diesen Beitrag erneut ins Netz … mit kleinen aber wesentlichen inhaltlichen Veränderungen und Interpretationen (besonders deutlich ab Min. 5.41):
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Vergleich der „Monitor“-Sendung vom 10. April und 1. August 2014
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Natürlich darf an dieser Stelle nicht versäumt werden, den Bannerträger journalistischer Wahrheiten, Herrn Claus Kleber zu zitieren.
Im Heute-Journal am 21.07.2014 behauptete der Held der Pressefreiheit doch tatsächlich, in der Ukraine gäbe keine Faschisten.
Gottlob gilt auch für solche Zeitgenossen das in Art. 2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, was den schelmischen Gedanken auf die Entwicklung einer zuschauergesteuerten Ohrfeigen-APP dauerhaft verhindert!
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Sofern das Nervenkostüm der geschätzten Leserschaft noch immer einigermaßen stabil sein sollte, nachfolgend noch ein kleiner Nachschlag, in welchem die EUSA-Unterstützung ukrainischer Faschisten dokumentiert ist, ein hübsches Lehrstück für ALLE Junta-Versteher !
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Es wäre wünschenswert, wenn diese rudimentären Ausführungen ein Stück weit dazu beitragen könnten, eine zunehmend wahrnehmbare ’stretching-the-truth-Geschichtsschreibung‘ ein wenig aufzuhalten.
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Ihr Oeconomicus
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CROSSPOST: GEOLITICO
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follow-up, 07.04.2015
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Europarat-Report über Maidan-Ermittlung ist harter Schlag für Kiew-Medien
Der Report des Europarates über die ukrainische Ermittlung zu den Schüssen bei den Protestaktionen auf dem Maidan ist ein harter Schlag für die Führung des Landes, wie der Journalist Frédéric Koller in einem Artikel für die schweizerische Zeitung „Le Temps“ geschrieben hat.
[…]
sputnik-news
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follow-up, 01.04.2015, 19:00Uhr
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Zwischenzeitlich ist nachfolgender YT-Clip verfügbar:
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Europäischer Gerichtshof kritisiert Kiewer Untersuchungen zu Maidan-Toten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Untersuchungen der ukrainischen Regierung zu den Maidan-Unruhen kritisiert. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Unabhängigkeit, da das Kiewer-Innenministerium Vorfälle untersuchen sollten, in die vor allem Vertreter des eigenen Ministeriums involviert waren. Bei den Maidan-Unruhen und dem darauf folgenden institutionellen Putsch waren mehr als 100 Personen getötet und über 1.000 verletzt worden.
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Migration in Europa: Zu viel des Guten?
Veröffentlicht: 31. März 2015 Abgelegt unter: Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl-Politik, Hans-Werner SInn, John Driffill | Tags: Inklusionsprinzip, Sozialmigration, Versicherungsprinzip Hinterlasse einen KommentarMigration in Europa: Zu viel des Guten?
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Die Personenfreizügigkeit gilt in der EU als ein unverletzbares Prinzip.
Sind die Freizügigkeit und die Abwehr von Einwanderung ins Sozialsystem überhaupt miteinander vereinbar?
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Mit dieser Frage beschäftigen sich John Driffill und Hans-Werner Sinn in nachfolgendem Beitrag, welcher in der NZZ veröffentlicht wurde.
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Diese sehr sachliche Analyse zum Thema „Einwanderung in die Sozialsysteme“ kann und darf von verantwortlichen Politikern nicht länger negiert werden.
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Viel mehr erscheint dringend geboten, sich mit den konkrete Lösungsvorschlägen eingehend zu beschäftigen:
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Auszug:
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„Aus ökonomischer Sicht kann Freizügigkeit innerhalb einer Gemeinschaft mit nationalen Sozialsystemen der Umverteilung und stark voneinander abweichenden Realeinkommen zu übermässiger Einwanderung von geringqualifizierten Arbeitern nach Nordeuropa führen. Was können Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden EU-Verträge und -Direktiven tun, um einer Sozialmigration entgegenzuwirken? Eine Möglichkeit besteht darin, das Inklusionsprinzip zu begrenzen, also das Prinzip, dass die Sozialleistungen vom Gastland erbracht werden müssen.“
„Gegenwärtig werden die Sozialleistungen vom Gastland und nicht vom Heimatland bestimmt. Alternativ könnte man aber auch das Heimatland für die Leistungen verantwortlich machen. Während das Inklusionsprinzip politischen Tendenzen zur Begrenzung der Migration Vorschub leistet und insofern mit der Personenfreizügigkeit kollidiert, verträgt sich das Heimatlandprinzip voll und ganz damit, weil der Bezieher von Sozialleistungen das Recht hat, diese Leistungen in jedem EU-Land seiner Wahl zu konsumieren.“
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Ihr Oeconomicus
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Ein Lotse mit Rückgrat geht von Bord !
Veröffentlicht: 31. März 2015 Abgelegt unter: Deflationsdebatte - Konjunkturimpulse - Verbriefungen - QE-/OMT-Programme - Entmachtung der Parlamente, Emergency Liquidity Assistance (ELA), FREISTAAT BAYERN, Peter Gauweiler, Quantitative Easing, Regierungs- und Systemkritik | Tags: Bayernplan der CSU vom 19.Juli 2013, Europaplan der CSU vom 10.Mai 2014, Mandatsverzicht 5 KommentareEin Lotse mit Rückgrat geht von Bord !
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Sehr bedauerlich, aber auch nachvollziehbar … Peter Gauweiler hat den Kanal voll und legt alle Ämter nieder!
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Pressemitteilung:
Erklärung von Dr. Gauweiler zum Mandatsverzicht vom 31. März 2015:
(Links- und Querverweise by Oeconomicus)
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Dr. Peter Gauweiler
Bayerischer Staatsminister a.D.
31.März 2015
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„Als ich in das CSU-Präsidium berufen wurde, war meine politische Position in Europafragen völlig klar. Ich habe sie durch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und in vielen öffentlichen Äußerungen zum Ausdruck gebracht.
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Wer Peter Gauweiler zum stellvertretenden CSU-Vorsitzenden wählte, wusste genau, welche Positionen in Sachen Euro- und Rettungspolitik damit gewählt wurden. Von mir ist öffentlich verlangt worden, dass ich -weil CSU-Vize- im Bundestag so abstimme, dass ich mich für das Gegenteil dessen entscheide, was ich seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor meinen Wählern vertrete und was ich als geltenden Inhalt der CSU-Programme verstehe. Dies ist mit meinem Verständnis der Aufgaben eines Abgeordneten unvereinbar.
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Um das, was ich soeben etwas abstrakt gesagt habe, an einigen Beispielen zu erläutern:
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Die CSU sagt in ihren Programmen, es dürfe keine Vergemeinschaftung von Staatsschulden, keine „Eurobonds“, geben.
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Jetzt führt die EZB mit ihrem neuen Staatsanleihen-Ankaufprogramm de facto Eurobonds ein – eine direkte Vergemeinschaftung von Staatsschulden in Höhe von 20% des Ankaufsvolumens, eine indirekte, verschleierte Vergemeinschaftung in Höhe der restlichen 80%.
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„Die Finanzierung von Krisenstaaten über die Notenpresse lehnen wir ab“
(Europaplan der CSU vom 10.Mai 2014)..
Genau das macht die EZB aber jetzt, zum einen mit dem Staatsanleihen-Ankaufprogramm, zum anderen mit den ELA-Krediten an griechische Banken.
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„Einen stabilen Euro kann es dauerhaft nur geben, wenn alle Länder eine konsequente Haushaltsdisziplin einhalten“
(Bayernplan der CSU vom 19.Juli 2013)..
Die EZB aber nimmt mit ihrer Politik, die Zinsen für Staatsanleihen auf Null Prozent zu drücken, den Eurostaaten jeden Anreiz zur Haushaltsdisziplin.
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Und jetzt zu Griechenland, unserem aktuellen Streitpunkt:
„Krisenstaaten dürfen auch künftig nur Hilfen bekommen, wenn sie im Gegenzug Reformen durchführen und ihre Verschuldung bekämpfen. Wenn ein Staat den Auflagen nicht nachkommt, müssen die Hilfen entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden.“
„Für überschuldete Staaten soll eine geordnete Staateninsolvenz möglich sein. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, die Eurozone vorübergehend zu verlassen und wieder eine eigene Währung einzuführen. Dieser Prozess soll durch gezielte Wirtschaftshilfe und die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Eurozone begleitet werden“
(Europaplan der CSU vom 10.Mai 2014)..
Die Staatsverschuldung Griechenlands ist, wie der griechische Ministerpräsident und der neue Finanzminister ehrlicherweise erklärt haben, nicht tragfähig. Griechenland –so beide ausdrücklich–
„ist seit 2010 ein bankrotter Staat.“
Warum angesichts dessen meine Gegenstimme gegen eine Verlängerung des aktuellen (offensichtlich völlig wirkungslosen und möglicherweise kontraproduktiven) Programms meinerseits ein Verstoß gegen die CSU-Parteidisziplin gewesen sein soll, ist mir unklar..
Die Auseinandersetzung der Parteien, aber auch die innerparteiliche Demokratie lebt von dem Respekt der anderen Meinung und dem Wettstreit der Argumente.
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Wie jeder in der Parteiführung habe ich eine Verantwortung gegenüber meiner Partei, und ich habe eine Verantwortung gegenüber meinen Wählern. Und nach der Verfassung habe ich –wie jeder Abgeordnete- eine Verantwortung gegenüber dem ganzen Volk. Ich habe glücklicherweise zwischen diesen verschiedenen Schichten von Verantwortung nie einen Widerspruch sehen müssen.
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Denn das, was wir als Partei beschlossen haben, habe ich meinen Wählern als meine Zielsetzung vorgestellt, und ich war zugleich immer überzeugt, dass dies auch im Interesse des Gemeinwohls das ist, was getan werden muss. Wenn dies –wie geschehen– öffentlich in einen kategorischen Gegensatz zur Parteilinie gestellt wird, muss ich die Konsequenzen ziehen. Entsprechende Erklärungen habe ich –in einem persönlichen Gespräch in Sachen meines Parteiamtes – gegenüber dem CSU-Vorsitzenden und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gegenüber dem Bundestagspräsidenten abgegeben.
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Das Schreiben an den Bundestagspräsidenten hat folgenden Wortlaut:
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Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
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hiermit verzichte ich gemäß § 46 Abs.1 Nr.4 Bundeswahlgesetz auf mein Bundestagsmandat, da ich den mir vom Wähler erteilten Auftrag nicht mehr so ausführen kann, wie ich es für richtig halte.
Auf meine Zeit im Deutschen Bundestag schaue ich dankbar zurück. Es freut mich, wenn ich –auch durch streitige Auseinandersetzungen mit der Parlamentsmehrheit vor dem Bundesverfassungsgericht– einen Beitrag gegen die Ausdünnung des Demokratieprinzips leisten konnte und damit die Volksvertretung gestärkt habe. Die mir im Bundestag anvertraute Aufgabe der Auswärtigen Kultur -und Bildungspolitik empfehle ich weiter der gesonderten Aufmerksamkeit des Hauses.
Dass Sie selbst, sehr geehrter Herr Präsident Lammert, sich immer wieder für die Rechte des einzelnen Abgeordneten eingesetzt haben –auch gegen den Widerspruch der Fraktionsapparate– war mir immer sympathisch. Dafür meinen persönlichen Dank.
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen an meine Kolleginnen und Kollegen bin ich Ihr
Peter Gauweiler.
Für Presserückfragen steht gerne zur Verfügung:
Anne Huning, M.A., Pressereferentin – Tel.:0176/23950139″