Der Soli soll sinken
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: Dr.iur.Wolfgang Schäuble (28. Okt 2009-amtierend), Solidaritätszuschlag Hinterlasse einen KommentarEinigung der Unionsführung: Der Soli soll sinken
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Der Solidaritätszuschlag bringt dem Bund 15 Milliarden Euro jährlich.
Merkel, Seehofer und Schäuble wollen ihn von 2020 an schrittweise abbauen. Ob die SPD zustimmt, ist noch offen.
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Claus Hulverscheidt / Robert Roßmann, Süddeutsche Zeitung
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Anmerkung
Die zu erwartende Diskussion wird sicher spannend, da einige Bundesländer wie bspw. NRW den Soli für dringend notwendige Infrastruktur-Finanzierungen einsetzen wollen.
Vermutlich ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch in die andauernden Diskussionen um den Länderfinanzausgleich eingehen werden.
Sollte des Soli also tatsächlich abgebaut werden, was aus Sicht der Steuerzahler durchaus gerechtfertigt erscheint, könnte das staunende Publikum vielleicht schon bald von kreativen Ideen, wie etwa einem Aufschlagsrecht der Bundesländer auf die Einkommensteuer, hören … einen Traum, der dem baden-württembergische MP Kretschmann unterstellt wird.
Schau-mer-mal !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 06.03.2015
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Schäuble’s Plan B
Im Streit um den „Soli“ hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Plan B aus dem Hut gezogen.
Demnach sollen die Länder unabhängig vom Solidaritätszuschlag ab 2020 eine Finanzspritze aus dem Bundes-Etat von bis zu sieben Milliarden Euro jährlich erhalten.
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Birgit Marschall und Eva Quadbeck – Rheinische Post
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follow-up, 04.03.2015
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Wie die Union den „Soli“ beerdigt
Geheimnisvoll sprach CSU-Chef Horst Seehofer beim Politischen Aschermittwoch [ab Min. 31:23] in Passau von den „schönsten Terminen“, die er mit der Bundeskanzlerin habe. Das seien diejenigen, die nie bekannt würden, weil dabei das „wirklich Wichtige besprochen“ werde.
Warum er es dann vor Tausenden von CSU-Anhängern herausstellte, wird nun klarer:
Er muss kurz zuvor Angela Merkel davon überzeugt haben, die Variante von Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für die Zukunft des Solidaritätszuschlages aus dem Weg zu räumen.
Ein unerwarteter Erfolg für den Bayern, dem es schwer gefallen sein dürfte, diesen nicht umgehend hinauszuposaunen.
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Birgit Marschall und Eva Quadbeck – Rheinische Post
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Griechenlands “Partner” offenbaren ihre Fratzen (sic!)
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: Alexis Tsipras, Syriza (MP seit 26. Jan. 2015), EURO-GRUPPE, Giannis Dragasakis, Syriza (seit 26.Jan.2105), Yanis Varoufakis, parteilos (26.Jan.2015- 06.07.2015) | Tags: Jeroen Dijsselbloem, Maulkorb Ein KommentarGriechenlands “Partner” offenbaren ihre Fratzen (sic!)
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Die Hardliner der Eurogruppe, allen voran Schäuble, wollen Griechenlands neue Regierung vor ganz Europa demütigen und zu völliger Unterwerfung zwingen.
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Die Europäer verlangen nun von Griechenlands Premierminister Alexis Tsipras ein demütigendes Zugeständnis von hohem Symbolismus: er soll Finanzminister Yanis Varoufakis “absägen”, in Bezug auf den sie öffentlich und auf hochoffizielle Weise klarstellen, ihn nicht als seriösen Gesprächspartner für die Fortsetzung der Verhandlung zu betrachten!
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Bisher wurde das Missfallen der Europäer über Taktik und Stil des griechischen Finanzministers hauptsächlich mittels “Verlautbarungen” aus dem deutschen Finanzministerium geäußert, nun wird es jedoch auf offiziellste Weise aus dem Mund des Vorsitzenden der Eurogruppe, Jeroen Dijsselbloem, zum Ausdruck gebracht, der Herrn Varoufakis als unzuverlässigen Gesprächspartner “skizziert”, mit dessen ungewöhnlich enthüllenden Erklärungen gegenüber der “FinancialTimes” über die internen Vorgängen in den Sitzungssälen Brüssels.
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Griechenland-Blog
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follow-up, 04.03.2015
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Tsipras erteilt Varoufakis angeblich einen Maulkorb
Nach scharfer internationaler Kritik an seinen Äußerungen soll Griechenlands Finanzminister Yanis Varoufakis künftig angeblich weniger in der Öffentlichkeit auftreten. Wie „Bild“ (Mittwoch) unter Berufung auf Athener Regierungskreise meldet, hat Premierminister Alexis Tsipras seinem Finanzfachmann persönlich einen Maulkorb verpasst.
Zum nächsten Treffen von Europas Finanzministern am kommenden Montag wird Varoufakis von Vize-Premier Giannis Dragasakis begleitet.
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Epoch Times
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Pro-russische Nationalisten in Bulgarien gegen NATO-Einrichtung
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: Partei Ataka | Tags: NATO-Austrittsforderung, Wolen Siderow 9 KommentarePro-russische Nationalisten in Bulgarien gegen NATO-Einrichtung
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Pro-russische Nationalisten in Bulgarien lehnen die geplante Einrichtung eines Kommunikationszentrums der NATO in dem EU-Land ab.
„Wir wollen Neutralität; wir wollen direkte Zusammenarbeit mit Russland“
sagte Ataka-Chef Wolen Siderow am Dienstag während einer Kundgebung in Sofia.
Siderow rief zum Austritt Bulgariens aus der NATO auf.
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Tiroler Tageszeitung
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Anmerkung
Auch wenn der ein oder andere ein gewisses Verständnis für die Forderung zum NATO-Austritt aufbringen mag, sollte man beachten, dass der Parteichef der Ataka nicht gerade die blütenweiße Vergangenheit eines Sängerknaben vorweisen kann.
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Ihr Oeconomicus
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‚Spiel nicht mit dem Schmuddelkindern‘ oder aus dem Leben eines Flüchtlings
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: F/UK/US initiierter Krieg, Flüchtlinge & Migranten, illustre Unterbringungsvarianten für Refugee-Fachkräfte, Kriegsfolgen | Tags: Buntes Deutschland Hinterlasse einen Kommentar‚Spiel nicht mit dem Schmuddelkindern’oder aus dem Leben eines Flüchtlings
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Seit 2013 leben die Flüchtlinge aus Lampedusa und anderen Orten Europas auf den Straßen von Hamburg, in Flüchtlingslagern oder in Notunterkünften. Es handelt sich um Gastarbeiter in Libyen, die ursprünglich aus afrikanischen Ländern wie Ghana, Nigeria, oder dem Sudan stammen.
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Wegen des Krieges in Libyen sind sie nach Italien oder Spanien geflüchtet, wurden dort als politisch Verfolgte anerkannt und bekamen somit Asyl. Sie wurden in Flüchtlingsunterkünften untergebracht und anschließend nach Deutschland weitergeschickt.
Dort leben sie ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und kämpfen seit ihrer Ankunft um Bleiberecht und Arbeitserlaubnis, offenbar ohne die Unterstützung vermeintlicher Wegbereiter für ein ‚buntes Deutschland‘.
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Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: bail-in, Bank Recovery and Resolution Directive - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Banken-Union, Wolfgang Philipp | Tags: berücksichtigungsfähige Forderungen, BRRD-Umsetzungsgesetz, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) 28 KommentareSystemänderung: Amputiertes Aktienrecht für Banken
Fachaufsatz von RA Dr.iur. Wolfgang Philipp
(veröffentlicht in Heft 3/2015 – Seite 77-82 – Die Aktiengesellschaft)
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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG (PDF-224 Seiten)
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Seit 1. Januar 2015 unterwirft ein neues Gesetz Bankkunden gefährlichen Risiken !
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Außerhalb des Aktienrechts kann eine neue Bankenrettungsanstalt durch Verwaltungsakt anordnen, Guthaben der Kunden zur Vermeidung einer Insolvenz der Bank auf Null zu stellen oder in Aktien umzuwandeln.
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Die Folgen dürften dramatisch sein !
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I. Einleitung
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„Die Abwicklungsanordnung (der Abwicklungsbehörde) ersetzt für die hier angeordneten Maßnahmen alle nach Gesellschaftsrecht erforderlichen Beschlüsse und Zustimmungen.“
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Dieser für Zivilrechtler alarmierende Satz steht in einem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten umfangreichen Artikelgesetz (Entwurf mit Begründung 224 Seiten), das durch zwangsweise Umsetzung mehrer Richtlinien und Verordnungen der EU der Rettung „systemrelevanter Banken“ in Deutschland dienen soll (BGBl. I v. 18.12.2014, 2091).
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Hauptbestandteil ist ein „Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG)“, das zum 1.1.2015 in Kraft getreten ist.
Der darin enthaltene eingangs genannte Satz ist wahrlich ein Grund auch für Aktienrechtler, hier nachzusehen und sich mit diesem Gesetz zu befassen.
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Dann stellt sich gravierendes heraus:
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Das Gesetz verändert das geltende deutsche Recht, insbesondere das Aktien- und Insolvenzrecht, soweit es für Banken gilt.
Dieses sehr komplizierte Opus im Ganzen zu beschreiben wäre äußerst aufwendig. Die Grundsätze lassen sich jedoch herausarbeiten und darstellen.
Es handelt sich – zu Ende gedacht und nicht gleich zu erkennen – um einen der schwersten Eingriffe in das deutsche Wirtschaftsleben und Wirtschaftsrecht seit Kriegsende mit unabsehbaren Folgen.
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Das ist zu begründen:
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II. Eine veränderte Welt
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III. „Systemrelevanz“ und die Folgen
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IV. Das geltende Recht
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V. Eine Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
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VI. Eingriff in das Aktienrecht
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VII. „Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“
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VIII. Vergleich mit dem KredReorgG
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IX. Entmachtung der Bankvorstände
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X. Fragwürdige Zulassung zum Börsenhandel
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XI. Überlegungen für Bankkunden
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XII. Ausblick
Wie immer in solchen Fällen ist nicht sicher vorauszusagen, wie das Publikum mit zunächst rein juristisch darzustellenden Risiken umgeht. Sollten private und unternehmerische Kunden, die regelmäßig größere Beträge auf Bankkonten ansammeln müssen, die Konsequenzen ziehen, kommt es zu einem neuen „Crash“, der schlimmer sein kann als alle bisher dagewesenen:
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Die großen systemrelevanten Banken verlieren dann auf breiter Front ihre großen Kunden und können dadurch bis in die Grundlagen ihrer Existenz getroffen werden. Dann würde das neue SAG unter Umständen mehr Insolvenzen selbst herbeiführen als es je verhindern könnte. Ein vorsichtiger Gesetzgeber hätte sich darüber Gedanken machen müssen, dass Gläubiger mit „berücksichtigungsfähigen Forderungen“ auch ihrerseits Gegenmaßnahmen ergreifen könnten. Sich in der Wirtschaft vom Privatrecht zu verabschieden ist der Weg in eine neue Welt, die nichts Gutes verheißt.
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Auszugsweiser Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dr.iur. Wolfgang Philipp
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follow-up, 23.06.2015:
Zwischenzeitlich hat Dr. Philipp zu dem Thema ein Sachbuch in für Nicht-Juristen verständlicher Terminologie verfasst, welches gerade erst im Handel verfügbar wird.
Titel: „Rette sich wer kann vor dieser Bankenrettung“ – ISBN 978-3-87336-393-6 – erschienen im Gerhard Hess Verlag
Bezugsquelle
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korrespondierende Beiträge
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22.12.2014
ausführliche Anmerkungen zum Beitrag
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16.10.2014
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
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21.08.2014
Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden
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09.07.2014
Bankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
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Minsk droht Staatsbankrott
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: BELARUS (Weißrussland) | Tags: Alexander Lukaschenko, Staatsbankrott Hinterlasse einen KommentarMinsk droht Staatsbankrott
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Bei dem für kommenden Dienstag (10.03.) in Moskau angesetzten Treffen des Staatsrats der Russisch-Weißrussischen Union steht nicht nur der diesjährige Haushalt auf der Tagesordnung.
Das nach Agenturmeldungen interessante Thema beim Gespräch der beiden Staatspräsidenten Wladimir Putin und Alexander Lukaschenko dürfte die weitere Finanzierung der weißrussischen Defizite und die künftige Ausrichtung der Minsker Politik zwischen Ost und West sein.
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Die wenig bekannte Russisch-Weißrussische Union, die im Russischen auch als Unionsstaat bezeichnet wird, wurde in den neunziger Jahren von den Präsidenten Jelzin und Lukaschenko ins Leben gerufen. Sie besitzt in der Realität jedoch nur kosmetische Bedeutung.
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Entsprechend gering ist auch das Budget des Unionsstaates. 2014 lag es bei gerade 4,8 Mrd Rubel (knapp 100 Mio Euro zu alten Kursen). Zu dieser Summe trug Weißrussland 36 Prozent bei.
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Deutsch-Russische Wirtschaftsnachrichten
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FMA: Bankenabwicklung
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: Banken-Union, Bankenabwicklung, Bankwesen ◦ Eigenkapitalvorschriften ◦ Krisenbewältigung und Bankenabwicklung ◦ Bankenstrukturreform | Tags: Abwicklungsbehörde, BaSAG, BRRD, RICHTLINIE 2014/59/EU Ein KommentarFMA: Bankenabwicklung
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Die Richtlinie 2014/59/EU („BRRD“) und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 („SRM“) bilden als gemeinsames Regime für die Sanierung und Abwicklung von Banken die sog. „zweite Säule“ der europäischen Bankenunion und schließen an die Regelungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken („SSM“), die sog. „erste Säule“, an.
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Mit den Vorgaben der BRRD werden materielle Regelungen für die Sanierung und Abwicklung von Banken in den Mitgliedstaaten einer Mindestharmonisierung zugeführt. Mit dem SRM wird darüber hinaus für den Bereich der Abwicklung (und Abwicklungsplanung) von Banken, die einer direkten EZB-Aufsicht unterstehen, eine eigene Abwicklungsbehörde auf europäischer Ebene geschaffen. Diese wird sich für die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen zwar den jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden bedienen, die wesentlichen Entscheidungen werden jedoch durch die europäische Abwicklungsbehörde (teils zusammen mit dem Rat und der Kommission) getroffen werden.
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In Österreich wurde die BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Das BaSAG ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Als nationale Abwicklungsbehörde ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht („FMA“) vorgesehen.
Um die operative Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeit sicherzustellen und Interessenskonflikte zwischen der Abwicklungsfunktion und anderen, insbesondere Aufsichtsfunktionen der FMA auszuschließen, sind entsprechende organisatorische Vorkehrungen vorgesehen. Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde eng zusammenarbeiten.
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Die FMA erhält für ihre Tätigkeit als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse, um im Falle eines Ausfalls oder drohenden Ausfalls eines Instituts eine geordnete Abwicklung durchführen und die Finanzmarktstabilität wahren zu können. Durch eine geordnete Abwicklung soll unter anderem erreicht werden, dass die Kontinuität kritischer Funktionen gewährleistet, erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität vermieden, sowie öffentliche Mittel und gesicherte Einlagen von Kunden geschützt werden, wenn diese Ziele nicht auch im selben Umfang durch ein Konkursverfahren erfüllt werden könnten.
Leitprinzip hierbei ist, dass die Gläubiger keinen größeren Verlust als im Insolvenzfall erleiden.
Konkret kann die FMA folgende Abwicklungsinstrumente einsetzen:
- Instrument der Unternehmensveräußerung
- Instrument der Errichtung eines Brückeninstituts (Bridge Bank)
- Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- Instrument der Gläubigerbeteiligung (bail-in)
Das Instrument der Gläubigerbeteiligung stellt das Kernstück der BRRD dar. Es erlaubt der Abwicklungsbehörde, in einer Verlusttragungskaskade berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten eines Instituts herabzuschreiben oder in Eigenkapital umzuwandeln.
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Die wichtigsten Beispiele für Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung sind gesicherte Einlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten, besicherte Verbindlichkeiten und Interbankverbindlichkeiten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben Tagen.
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Darüber hinaus kann die FMA zur Sicherstellung der Fortführung der Dienstleistungen und Unterbindung negativer Effekte auf die Finanzstabilität die Trennung der werthaltigen Vermögenswerte von den wertgeminderten oder ausfallgefährdeteren Vermögenswerten vornehmen.
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Zu diesem Zweck kann die FMA Anteile an einem Institut oder sämtliche oder einen Teil der Vermögenswerte eines Instituts auf einen privaten Käufer oder eine Brückenbank ohne Zustimmung der Anteilseigner übertragen.
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Für eine wirksame Abwicklung international tätiger Institute und Gruppen ist die Zusammenarbeit zwischen Union, Mitgliedstaaten und Drittlandabwicklungsbehörden erforderlich.
Zu diesem Zweck sollen „Resolution Colleges“ – unter der Leitung der Abwicklungsbehörde des Mutterinstituts – errichtet werden, welche für die Abwicklung zuständig sind.
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Die Finanzierung einer Abwicklung wird primär über eine Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger erfolgen („bail-in“).
Falls die Kosten der Abwicklung nicht ausreichend durch das „bail-in“ getragen werden können, steht ein Abwicklungsfonds zur Verfügung, der von den Banken entsprechend ihrer Verbindlichkeiten und ihrem Risikoprofil zu dotieren ist.