Gazprom hat heute angekündigt, den vollständigen Erdgas-Transit in die EU via Ukraine einzustellen !!
Veröffentlicht: 14. Januar 2015 Abgelegt unter: Energieunion, GAZPROM, Maroš Šefčovič (SK), Vizepräsident der EU-Kommission (seit 1.Nov.2014) - SPE, South Stream, Trans Adriatic Pipeline (TAP) | Tags: Alexej Miller, Maroš Šefčovič, Nordstream-Pipeline 46 KommentareAlexej Miller, der Chef-Manager des russischen Gazprom-Konzerns, hat heute bestätigt, dass alle europäischen Partner verständigt und informiert worden seien:
“Sollte die EU weiter planen russisches Erdgas zu importieren, so müssen sie dieses in der Türkei beschaffen. Russisches Erdgas wird für Europa nunmher nur über die Türkei und die Nordstream-Pipeline verfügbar sein! Wenn Europa russisches Erdgas via Türkei-Transit einführen möchte, so mögen die EU-Politiker eine eigene Infrastruktur samt Pipeline bis zur Türkei bauen!”
Das South-Stream Projekt sei nun definitiv gescheitert.
Russland will sich von der EU und seinen ukrainischen Partnern nicht mehr erpressen lassen!
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(Übersetzung des Originalartikel ohne Obligo)
Quellen:
lifenews.ru — finanzen.net — boerse-online — FAZ — Bloomberg
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Anmerkung
Bereits Anfang Dezember hatte Russland überraschend das Aus für das South-Stream-Projekt erklärt, bei dem durch Leitungen von Südrussland durch das Schwarze Meer bis nach Österreich etwa ein Zehntel des europäischen Gasbedarfs hätte gedeckt werden sollten.
Seither plant die EU auf eine andere Pipeline aus Aserbaidschan auszuweichen und bis Ende 2019 bereits vorhandene Kapazitäten deutlich auszubauen.
Aus Brüssel war zu hören, dass sich Maroš Šefčovič, der neue EU-Vizepräsident für die Energieunion, mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev sowie dem türkischen Energieminister Taner Yildiz diesbezüglich verständigt habe. Die Alternativleitung soll Gas aus dem Kaspischen Meer über die Türkei bis nach Mitteleuropa transportieren.
Die geplante Gasleitung TAP (Trans Adriatic Pipeline) ist für den Transport von 10 Milliarden Kubikmetern Gas ausgelegt und soll nach Angaben der beteiligten Konsortialpartner ungefähr den Energiekonsum von sieben Millionen europäischen Haushalten decken.
Bleibt abzuwarten, wann die heutige Ankündigung umgesetzt wird und welche (politischen) Auswirkungen und Wechselwirkungen zu notieren sein werden.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Meldungen
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Gazprom’s Miller confirms ‚Turkish Stream‘ project to EU’s Sefcovic
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follow-up, 14.08.2015
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Gazprom drosselt Gasexport nach Europa
Der russische Gasmonopolist Gazprom hat die Gaslieferungen nach Europa im ersten Halbjahr 2015 um acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 74,275 Milliarden Kubikmeter gedrosselt, wie es in einem Bericht der Holding heißt.
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Sputniknews
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follow-up, 06.07.2015
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Europäische Gas-Reverselieferungen an Ukraine deutlich geschrumpft
Die Gas-Reverselieferungen aus Europa an die Ukraine sind im Juli im Vergleich zum Vormonat um 56 Prozent zurückgegangen, wie Alexej Miller, Vorstandsvorsitzender des russischen Energiekonzerns Gazprom, am Montag in Moskau in einer operativen Beratung sagte.
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Sputniknews
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follow-up, 01.07.2015
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Šefčovič: russische Gaslieferungen über Ukraine an Europa sind außer Gefahr
Sanktionen gegen Russland und Forderungen gegenüber Gazprom haben keinen Einfluss auf die Gasverhandlungen mit der Ukraine, und die russischen Transitgaslieferungen über die Ukraine an die EU sind außer Gefahr, wie Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für die Energieunion, am Mittwoch in einer Pressekonferenz geäußert hat.
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Sputniknews
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follow-up, 28.04.2015
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USA wollen Gas-Allianz zwischen Russland und Griechenland verhindern
Griechenland könnte im Zuge des russischen Pipeline-Projekt Turkish Stream zu einer wichtigen Energiedrehscheibe innerhalb der EU werden. Doch die USA wollen jegliche Energie-Deals zwischen Athen und Moskau verhindern. Allerdings hat der US-Verbündete Türkei dem Projekt noch keine Zusage gegeben. Die Regierung in Ankara möchte sich nicht mit den USA anlegen.
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DTN
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Bahrain to raise gas prices for industry in April
Veröffentlicht: 14. Januar 2015 Abgelegt unter: Bahrain, Erdöl / Erdgas (crude oil / natural gasoline) | Tags: Preiserhöhung Hinterlasse einen KommentarBahrain will raise prices of natural gas sold to industry users, official news agency BNA has reported.
The price of natural gas will be unified and raised gradually from 1st of April, the agency reported without specifying the size of the increases.
The cost of natural gas used to generate energy for industrial projects will also rise.
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Slavka Atanasova – ITP Business Portal
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Die Hartz-IV-Diktatur
Veröffentlicht: 14. Januar 2015 Abgelegt unter: Buch-Tipps & Literatur-Empfehlungen, Hartz IV, Inge Hannemann | Tags: Bundesverfassungsgericht, fahrlässige Körperverletzung, Sanktionen Hinterlasse einen Kommentar„Die Hartz-IV-Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an“
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Mit diesem Buch machte Inge Hannemann Furore. Inzwischen arbeitet die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene Hamburgerin in einer anderen Behörde. Aber ihr Kampf geht weiter – und bekommt nun auch eine politische Wendung.
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Auf altonabloggt.com schreibt sie einen Beitrag nach dem anderen. Zuletzt mokierte sich Inge Hannemann über die Ankündigung vom Chef der Bundesagentur für Arbeit Hans-Jürgen Weise, zurückhaltender mit Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern umzugehen:.
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„Wenn Herr Weise davon spricht, dass wir die Sanktionspraxis lockern müssen, ist das entweder die Jahres-PR oder Satire. Weil er bisher immer gegenteilig gesprochen hat. Er geht einfach in diesen Tenor rein „10 Jahre Hartz IV“ und die BA wird ja seit anderthalb Jahren regelmäßig kritisiert. Also muss er ja mal was anderes reden. Auf der anderen Seite habe ich mich gefreut, weil er mich ja damit bestätigt. Das ist für mich natürlich auch sehr gut!“
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Deutschlandfunk
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Kurzbeschreibung des Buches von Inge Hannemann
Viele Jahre lang arbeitete Inge Hannemann als Arbeitsvermittlerin, und ihr Engagement für die Kunden sorgte für Unmut bei Kollegen und Vorgesetzten. Hannemann weigerte sich, ohne Rücksicht auf die Lebensumstände Sanktionen zu verhängen oder sinnlose Weiterbildungen zu verordnen. Ihr Protest stieß auf taube Ohren, und Inge Hannemann ging an die Öffentlichkeit. Von da an wurden ihre Gespräche abgehört und ihr Arbeitsplatz durchsucht. Letztlich wurde sie freigestellt. In ihrem Buch deckt Inge Hannemann auf, was in den Jobcentern Deutschlands Tag für Tag geschieht, welche menschlichen Tragödien die Hartz-IV-Sanktionen auslösen – und wie teuer das unseren Staat zu stehen kommt.
Mit erschütternden Fallbeispielen und fundierten Reformvorschlägen.
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Anmerkung
Es erscheint unglaublich, mit welchem Grad an Unfähigkeit, Verlogenheit und gar vorsätzlichem Rechtsbruch sogenannte Kundenberater der Jobcenter gegen die zu betreuende Klientel vorgehen.
Ein Verhalten, bei welchem in Einzelfällen eine gewisse strafrechtliche Relevanz zu prüfen wäre und sich hoffentlich bitter rächen wird !
Sollte jemand über eigene Erfahrungen berichten wollen, werden entsprechende Information selbstverständlich streng vertraulich behandelt und auf Wunsch anonymisiert in entsprechenden Beiträgen publik gemacht.
Außerdem entsteht in Zusammenarbeit mit einigen Blogger-Kollegen eine umfassende Datei mit einer Namensliste besonders auffälliger ‚Kundenberater‘ und deren Dienststellen.
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Ihr Oeconomicus
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Bundesverfassungsgericht zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums:
Leitsätze
zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
– 1 BvL 1/09 –
– 1 BvL 3/09 –
– 1 BvL 4/09 –
1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
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Bundesverfassungsgericht
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Kommentar zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.
Dies sollte SCHRIFTLICH (am besten mit „Einschreiben“) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben.
Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos.
Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten.
Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Götz Bockmann – onlinezeitung
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HARTZ IV – Würde statt Härte
Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig
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Abgesehen davon, dass diese Sanktionen fast immer kontraproduktiv sind: Durch sie wird hunderttausendfach ein Versprechen gebrochen, das sich die Sozialgesetzgebung selbst auferlegt hat. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, heißt es im SGB II. Die Sanktionen konterkarieren diesen Grundsatz: Wenn die in voller Höhe gezahlte Leistung ein Leben in Würde ermöglichen soll, dann senkt jede Reduktion des Regelsatzes das Lebensniveau in Richtung „nackten Überlebens“. Und werden die Bezüge auf null gesetzt, so scheint nicht einmal mehr nacktes Überleben möglich. Eine solche Sanktionspraxis verträgt sich nicht mit dem als „absolut“ zu verstehenden Anspruch aus Artikel 1 des Grundgesetzes – die Würde des Menschen ist unantastbar.
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Arno Pollmann – Die Zeit
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korrespondierende Archivbeiträge
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29. Dezember 2012
Vom Mittelstand direkt nach Hartz IV
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03. März 2013
Nachhaltiges Wachstum .. bei den Transferleistungs-Empfängern
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12. Mai 2013
Warum Jobcenter die Leiharbeit puschen
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02. Dezember 2013
Es ist noch Suppe da, aber schon bald keine Klößchen mehr (!)
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16. Januar 2014
Tricksereien bei der Jobvermittlung
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03. Februar 2014
Die Weiterbildungsindustrie – Geschäfte mit dubiosen Maßnahmen
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07. Februar 2014
Jobcenter: Gelder versickern in Verwaltung
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16. Juni 2014
Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen
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02. Januar 2015
Leben im Suppenküchen-Staat – Zehn Jahre Hartz IV
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Wer geht zu Pegida und warum ?
Veröffentlicht: 14. Januar 2015 Abgelegt unter: Phänomen Pegida | Tags: Politverdruß 11 KommentareKeine guten Neuigkeiten für die Pegida-Hasser !
Der typische PEGIDA-Demonstrant entstammt der Mittelschicht, ist gut ausgebildet, berufstätig, verfügt über ein für sächsische Verhältnisse leicht überdurchschnittliches Nettoeinkommen, ist 48 Jahre alt, männlich, gehört keiner Konfession an, weist keine Parteiverbundenheit auf und stammt aus Dresden oder Sachsen.
Das sind die Kernaussagen der Studie eines Teams um den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hans Vorländer von der TU Dresden, die am 14. Januar 2015 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurden. Damit wurde erstmals die Zusammensetzung der PEGIDA-Demonstrationen in Dresden empirisch untersucht.
Wesentliche Fakten:
◾Der Protest wird keineswegs von Rentnern und Arbeitslosen getragen – 70 Prozent der befragten Demonstrationsteilnehmer stehen im Beruf.
◾Die befragten Teilnehmer der Demonstrationen gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ sind nur zu knapp einem Viertel durch „Islam, Islamismus oder Islamisierung“ motiviert.
◾Das Hauptmotiv für die Teilnahme an PEGIDA-Demonstrationen ist eine generelle „Unzufriedenheit mit der Politik“. An zweiter Stelle wird die Kritik an Medien und Öffentlichkeit genannt; an dritter Stelle folgen grundlegende Ressentiments gegenüber Zuwanderern und Asylbewerbern, dabei sind Vorbehalte gegen Muslime bzw. den Islam besonders ausgeprägt.
◾In den Befragungen kommt die Wahrnehmung einer tiefen Kluft zum Ausdruck: zwischen den Massenmedien, der veröffentlichten Meinung und der etablierten Politik auf der einen Seite und den Problemen des Bürgers und dem „Willen des Volkes“ auf der anderen Seite.
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TU Dresden