WUT AM BOHRLOCH
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Energie und Geologie, Erdöl / Erdgas (crude oil / natural gasoline), Erdgasförderung, fracking / shale gaz, Landesamt für Bergbau | Tags: Benzol, ExxonMobil, GDF Suez E&P Deutschland GmbH, Lagerstättenwasser, Landkreis Rotenburg, Landkreis Verden, Quecksilber, radioaktive Stoffe, RWE Dea, Söhlingen, Wintershall Holding GmbH Hinterlasse einen KommentarWUT AM BOHRLOCH
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Die Erdgasförderung in Niedersachsen steht im Mittelpunkt der Wochenserie „Wut am Bohrloch“.
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Seit über drei Jahrzehnten wird gefördert, doch es bilden sich immer mehr Bürgerinitiativen. Menschen in Nachbarschaft der Förderquellen bezweifeln, dass die Förderung sauber und unproblematisch ist.
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Im ersten Teil der Serie sind wir in den Landkreisen Verden und Rotenburg unterwegs und erfahren, warum die Menschen immer misstrauischer werden und wie etwa die RWE Dea die Förderung einschätzt.
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Ein Beitrag von Holger Baars.
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Teil 1: Problemlose Erdgasförderung?
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Teil 2: Ortstermin in Söhlingen
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Söhlingen ist ein Dorf im Landkreis Rotenburg, das von Erdgas-Förderstätten umzingelt ist.
Im Gegensatz etwa zur RWE Dea lässt das Förderunternehmen ExxonMobil dort immer noch Gas abfackeln. Gas, das nicht ins Netz eingespeist werden kann. Und die Anwohner fragen sich immer mehr, was da genau abgefackelt wird. In einem Fall klagen sie über Hautverätzungen, das zuständige Landesamt für Bergbau nimmt daraufhin Bodenproben.
Ein Ortstermin, den auch buten un binnen wahrnimmt.
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Ein Beitrag von Holger Baars.
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Teil 3: Furcht vor Lagerstättenwasser
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In den Landkreisen Verden und Rotenburg wird intensiv Erdgas gefördert und mit dem Erdgas auch Lagerstättenwasser.
Ein Gemisch, das von Natur aus Benzol, Quecksilber und auch radioaktive Stoffe enthält. Das Gemisch kommt zurück in den Boden, und Bürgerinitiativen befürchten, dass dieses Lagerstättenwasser auf lange Sicht das Trinkwasser gefährden könnte, was die Förderunternehmen zurückweisen.
Sie sagen, dass keine Gefahr bestehe, wenn es 1.000 Meter tief in den Boden verpresst wird.
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Ein Beitrag von Holger Baars.
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Häufig gestellte Fragen | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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In diesem Artikel finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Themen:
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1. zur Erdgasförderung
2. zur Frac-Behandlung
3. zum Umgang mit Lagerstättenwasser
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Die im Artikel hervorgehobenen Begriffe werden im Glossar zu „Häufig gestellte Fragen“ näher erläutert. Die Datei kann heruntergeladen werden.
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1. Fragen zur Erdgasförderung:
Was ist Erdgas?
Was ist eine Erdgaslagerstätte?
Was ist eine konventionelle Erdgaslagerstätte?
Was ist eine unkonventionelle Erdgaslagerstätte?
Aus welchen Erdgaslagerstätten wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erdgas gefördert?
Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Was geschieht nach Ende der Förderung?
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2. Fragen zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
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3. Fragen zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Was ist eine Versenkbohrung?
Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
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1. Antworten zur Erdgasförderung:
Was ist Erdgas?
Erdgas ist ein brennbares Gas, das in der Erdkruste vorkommt und als Energierohstoff genutzt wird. Das in der Erdkruste vorhandene Erdgas ist vor 15 bis 600 Millionen Jahren aus organischen Substanzen wie Algen, Plankton und Mikroorganismen unter Luftabschluss, hohem Druck und hoher Temperatur entstanden. Hauptbestandteil des Erdgases ist die chemische Verbindung Methan (CH4). Weitere Bestandteile sind unter anderem Ethan (C2H6), Propan (C3H8), Schwefelwasserstoff (H2S), Stickstoff (N2) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Anteile schwanken je nach Fundort und chemischen Voraussetzungen. Erdgas tritt häufig zusammen mit Erdöl auf.
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Was ist eine Erdgaslagerstätte?
Eine Erdgaslagerstätte ist ein Ort im Gestein, an dem sich eine Menge an Erdgas befindet, deren Abbau sich wirtschaftlich lohnt oder deren Gewinnung sich in Zukunft lohnen könnte.
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Was ist eine konventionelle Erdgaslagerstätte?
Konventionelle Erdgaslagerstätten sind Lagerstätten, in denen Erdgas, nachdem es in einem sogenannten Muttergestein gebildet wurde, in ein Speichergestein gewandert ist und dort in einer „Falle“ akkumuliert wurde. Die Abgrenzung zu unkonventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung. Nach dieser Definition sind Erdgaslagerstätten in durchlässigen und Erdgaslagerstätten in dichten Speichergesteinen (Tight-Gas-Lagerstätten) den konventionellen Erdgaslagerstätten zuzurechnen (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking).
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Was ist eine unkonventionelle Erdgaslagerstätte?
Als unkonventionelle Erdgaslagerstätten werden derzeit die Lagerstätten bezeichnet, die das Erdgas enthalten, das im sogenannten Muttergestein verblieben ist (Schiefergas oder Shale-Gas und Kohleflözgas oder Coal Bed Methane (CBM)) und nicht in ein Speichergestein abgewandert ist. Die Abgrenzung zu konventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking). Zu den unkonventionellen Lagerstätten gehören auch Aquifergas und Gashydrate, da in diesen Fällen noch keine industriellen Erschließungstechniken etabliert sind. Als Aquifergas wird im Grundwasser gelöstes Erdgas bezeichnet, das bei der Förderung des Wassers freigesetzt wird. Gashydrat ist eine feste, eisförmige Verbindung aus Methan und Wasser, die sich unter niedrigen Temperatur- und hohen Druckbedingungen bilden kann.
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Aus welchen Erdgaslagerstätten wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erdgas gefördert?
Es sind ausschließlich konventionelle Lagerstätten aus denen derzeit und in der Vergangenheit Erdgas gefördert wird bzw. wurde. Mit Ausnahme der Erdgasfelder Nordsee A6/B4, das sich in der Nordsee im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein befindet, und des ehemaligen Feldes Neuengamme in Hamburg gibt es innerhalb dieser vier Bundesländer nur noch in Niedersachsen fördernde bzw. ehemals fördernde Erdgasfelder. In diesen Lagerstätten befinden sich insgesamt 98,6 % der deutschen Erdgasreserven, das entspricht etwa 122 Milliarden Kubikmetern (Stand Ende 2012). Eine Aussage, ob und wie viele unkonventionelle Erdgaslagerstätten in diesen vier Ländern existieren, lässt der derzeitige Erkundungsgrad noch nicht zu.
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Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
In diesen Bundesländern fördern die
– ExxonMobil Production DeutschlandGmbH (EMPG),
– RWE Dea AG,
– Wintershall Holding GmbH und die
– GDF Suez E&P Deutschland GmbH Erdgas.
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Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Was ist Fracking?
Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
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3. Fragen zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Was ist eine Versenkbohrung?
Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
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1. Antworten zur Erdgasförderung:
Was ist Erdgas?
Erdgas ist ein brennbares Gas, das in der Erdkruste vorkommt und als Energierohstoff genutzt wird. Das in der Erdkruste vorhandene Erdgas ist vor 15 bis 600 Millionen Jahren aus organischen Substanzen wie Algen, Plankton und Mikroorganismen unter Luftabschluss, hohem Druck und hoher Temperatur entstanden. Hauptbestandteil des Erdgases ist die chemische Verbindung Methan (CH4). Weitere Bestandteile sind unter anderem Ethan (C2H6), Propan (C3H8), Schwefelwasserstoff (H2S), Stickstoff (N2) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Anteile schwanken je nach Fundort und chemischen Voraussetzungen. Erdgas tritt häufig zusammen mit Erdöl auf.
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Was ist eine Erdgaslagerstätte?
Eine Erdgaslagerstätte ist ein Ort im Gestein, an dem sich eine Menge an Erdgas befindet, deren Abbau sich wirtschaftlich lohnt oder deren Gewinnung sich in Zukunft lohnen könnte.
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Was ist eine konventionelle Erdgaslagerstätte?
Konventionelle Erdgaslagerstätten sind Lagerstätten, in denen Erdgas, nachdem es in einem sogenannten Muttergestein gebildet wurde, in ein Speichergestein gewandert ist und dort in einer „Falle“ akkumuliert wurde. Die Abgrenzung zu unkonventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung. Nach dieser Definition sind Erdgaslagerstätten in durchlässigen und Erdgaslagerstätten in dichten Speichergesteinen (Tight-Gas-Lagerstätten) den konventionellen Erdgaslagerstätten zuzurechnen (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking).
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Was ist eine unkonventionelle Erdgaslagerstätte?
Als unkonventionelle Erdgaslagerstätten werden derzeit die Lagerstätten bezeichnet, die das Erdgas enthalten, das im sogenannten Muttergestein verblieben ist (Schiefergas oder Shale-Gas und Kohleflözgas oder Coal Bed Methane (CBM)) und nicht in ein Speichergestein abgewandert ist. Die Abgrenzung zu konventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking). Zu den unkonventionellen Lagerstätten gehören auch Aquifergas und Gashydrate, da in diesen Fällen noch keine industriellen Erschließungstechniken etabliert sind. Als Aquifergas wird im Grundwasser gelöstes Erdgas bezeichnet, das bei der Förderung des Wassers freigesetzt wird. Gashydrat ist eine feste, eisförmige Verbindung aus Methan und Wasser, die sich unter niedrigen Temperatur- und hohen Druckbedingungen bilden kann.
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Aus welchen Erdgaslagerstätten wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erdgas gefördert?
Es sind ausschließlich konventionelle Lagerstätten aus denen derzeit und in der Vergangenheit Erdgas gefördert wird bzw. wurde. Mit Ausnahme der Erdgasfelder Nordsee A6/B4, das sich in der Nordsee im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein befindet, und des ehemaligen Feldes Neuengamme in Hamburg gibt es innerhalb dieser vier Bundesländer nur noch in Niedersachsen fördernde bzw. ehemals fördernde Erdgasfelder. In diesen Lagerstätten befinden sich insgesamt 98,6 % der deutschen Erdgasreserven, das entspricht etwa 122 Milliarden Kubikmetern (Stand Ende 2012). Eine Aussage, ob und wie viele unkonventionelle Erdgaslagerstätten in diesen vier Ländern existieren, lässt der derzeitige Erkundungsgrad noch nicht zu.
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Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
In diesen Bundesländern fördern die
– ExxonMobil Production DeutschlandGmbH (EMPG),
– RWE Dea AG,
– Wintershall Holding GmbH und die
– GDF Suez E&P Deutschland GmbH Erdgas.
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Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
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Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Was ist Erdgas?
Erdgas ist ein brennbares Gas, das in der Erdkruste vorkommt und als Energierohstoff genutzt wird. Das in der Erdkruste vorhandene Erdgas ist vor 15 bis 600 Millionen Jahren aus organischen Substanzen wie Algen, Plankton und Mikroorganismen unter Luftabschluss, hohem Druck und hoher Temperatur entstanden. Hauptbestandteil des Erdgases ist die chemische Verbindung Methan (CH4). Weitere Bestandteile sind unter anderem Ethan (C2H6), Propan (C3H8), Schwefelwasserstoff (H2S), Stickstoff (N2) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Anteile schwanken je nach Fundort und chemischen Voraussetzungen. Erdgas tritt häufig zusammen mit Erdöl auf.
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Was ist eine Erdgaslagerstätte?
Eine Erdgaslagerstätte ist ein Ort im Gestein, an dem sich eine Menge an Erdgas befindet, deren Abbau sich wirtschaftlich lohnt oder deren Gewinnung sich in Zukunft lohnen könnte.
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Was ist eine konventionelle Erdgaslagerstätte?
Konventionelle Erdgaslagerstätten sind Lagerstätten, in denen Erdgas, nachdem es in einem sogenannten Muttergestein gebildet wurde, in ein Speichergestein gewandert ist und dort in einer „Falle“ akkumuliert wurde. Die Abgrenzung zu unkonventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung. Nach dieser Definition sind Erdgaslagerstätten in durchlässigen und Erdgaslagerstätten in dichten Speichergesteinen (Tight-Gas-Lagerstätten) den konventionellen Erdgaslagerstätten zuzurechnen (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking).
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Was ist eine unkonventionelle Erdgaslagerstätte?
Als unkonventionelle Erdgaslagerstätten werden derzeit die Lagerstätten bezeichnet, die das Erdgas enthalten, das im sogenannten Muttergestein verblieben ist (Schiefergas oder Shale-Gas und Kohleflözgas oder Coal Bed Methane (CBM)) und nicht in ein Speichergestein abgewandert ist. Die Abgrenzung zu konventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking). Zu den unkonventionellen Lagerstätten gehören auch Aquifergas und Gashydrate, da in diesen Fällen noch keine industriellen Erschließungstechniken etabliert sind. Als Aquifergas wird im Grundwasser gelöstes Erdgas bezeichnet, das bei der Förderung des Wassers freigesetzt wird. Gashydrat ist eine feste, eisförmige Verbindung aus Methan und Wasser, die sich unter niedrigen Temperatur- und hohen Druckbedingungen bilden kann.
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Aus welchen Erdgaslagerstätten wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erdgas gefördert?
Es sind ausschließlich konventionelle Lagerstätten aus denen derzeit und in der Vergangenheit Erdgas gefördert wird bzw. wurde. Mit Ausnahme der Erdgasfelder Nordsee A6/B4, das sich in der Nordsee im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein befindet, und des ehemaligen Feldes Neuengamme in Hamburg gibt es innerhalb dieser vier Bundesländer nur noch in Niedersachsen fördernde bzw. ehemals fördernde Erdgasfelder. In diesen Lagerstätten befinden sich insgesamt 98,6 % der deutschen Erdgasreserven, das entspricht etwa 122 Milliarden Kubikmetern (Stand Ende 2012). Eine Aussage, ob und wie viele unkonventionelle Erdgaslagerstätten in diesen vier Ländern existieren, lässt der derzeitige Erkundungsgrad noch nicht zu.
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Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
In diesen Bundesländern fördern die
– ExxonMobil Production DeutschlandGmbH (EMPG),
– RWE Dea AG,
– Wintershall Holding GmbH und die
– GDF Suez E&P Deutschland GmbH Erdgas.
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Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
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Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
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Dr. Martina Schernthanner – WKO
Konventionelle Erdgaslagerstätten sind Lagerstätten, in denen Erdgas, nachdem es in einem sogenannten Muttergestein gebildet wurde, in ein Speichergestein gewandert ist und dort in einer „Falle“ akkumuliert wurde. Die Abgrenzung zu unkonventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung. Nach dieser Definition sind Erdgaslagerstätten in durchlässigen und Erdgaslagerstätten in dichten Speichergesteinen (Tight-Gas-Lagerstätten) den konventionellen Erdgaslagerstätten zuzurechnen (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking).
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Was ist eine unkonventionelle Erdgaslagerstätte?
Als unkonventionelle Erdgaslagerstätten werden derzeit die Lagerstätten bezeichnet, die das Erdgas enthalten, das im sogenannten Muttergestein verblieben ist (Schiefergas oder Shale-Gas und Kohleflözgas oder Coal Bed Methane (CBM)) und nicht in ein Speichergestein abgewandert ist. Die Abgrenzung zu konventionellen Lagerstätten erfolgt anhand der Entstehungsgeschichte der Lagerstätte bzw. orientiert sich an dem Stand der Technik hinsichtlich der Erschließung (siehe auch nebenstehenden Download: Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste zu den geowissenschaftlichen Aussagen von Studien zum Thema Fracking). Zu den unkonventionellen Lagerstätten gehören auch Aquifergas und Gashydrate, da in diesen Fällen noch keine industriellen Erschließungstechniken etabliert sind. Als Aquifergas wird im Grundwasser gelöstes Erdgas bezeichnet, das bei der Förderung des Wassers freigesetzt wird. Gashydrat ist eine feste, eisförmige Verbindung aus Methan und Wasser, die sich unter niedrigen Temperatur- und hohen Druckbedingungen bilden kann.
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Aus welchen Erdgaslagerstätten wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erdgas gefördert?
Es sind ausschließlich konventionelle Lagerstätten aus denen derzeit und in der Vergangenheit Erdgas gefördert wird bzw. wurde. Mit Ausnahme der Erdgasfelder Nordsee A6/B4, das sich in der Nordsee im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein befindet, und des ehemaligen Feldes Neuengamme in Hamburg gibt es innerhalb dieser vier Bundesländer nur noch in Niedersachsen fördernde bzw. ehemals fördernde Erdgasfelder. In diesen Lagerstätten befinden sich insgesamt 98,6 % der deutschen Erdgasreserven, das entspricht etwa 122 Milliarden Kubikmetern (Stand Ende 2012). Eine Aussage, ob und wie viele unkonventionelle Erdgaslagerstätten in diesen vier Ländern existieren, lässt der derzeitige Erkundungsgrad noch nicht zu.
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Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
In diesen Bundesländern fördern die
– ExxonMobil Production DeutschlandGmbH (EMPG),
– RWE Dea AG,
– Wintershall Holding GmbH und die
– GDF Suez E&P Deutschland GmbH Erdgas.
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Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
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Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
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Dr. Martina Schernthanner – WKO
Es sind ausschließlich konventionelle Lagerstätten aus denen derzeit und in der Vergangenheit Erdgas gefördert wird bzw. wurde. Mit Ausnahme der Erdgasfelder Nordsee A6/B4, das sich in der Nordsee im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein befindet, und des ehemaligen Feldes Neuengamme in Hamburg gibt es innerhalb dieser vier Bundesländer nur noch in Niedersachsen fördernde bzw. ehemals fördernde Erdgasfelder. In diesen Lagerstätten befinden sich insgesamt 98,6 % der deutschen Erdgasreserven, das entspricht etwa 122 Milliarden Kubikmetern (Stand Ende 2012). Eine Aussage, ob und wie viele unkonventionelle Erdgaslagerstätten in diesen vier Ländern existieren, lässt der derzeitige Erkundungsgrad noch nicht zu.
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Welche Unternehmen fördern Erdgas in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
In diesen Bundesländern fördern die
– ExxonMobil Production DeutschlandGmbH (EMPG),
– RWE Dea AG,
– Wintershall Holding GmbH und die
– GDF Suez E&P Deutschland GmbH Erdgas.
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Welche Genehmigungen benötigt ein Unternehmen für die Erdgasförderung?
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
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Dr. Martina Schernthanner – WKO
Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung für das Erdgas und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist das LBEG zuständig. Neben den bergrechtlichen Genehmigungen können noch weitere Genehmigungen für die Erdgasförderung erforderlich sein, z.B. nach Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Naturschutzrecht.
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Wann wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Bei der Genehmigung von Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500.000 Kubikmeter Erdgas am Tag ist nach der derzeitig bundesweit geltenden Regelung keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Über diesen Grenzwert hinaus sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird immer die Öffentlichkeit beteiligt.
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Ist das LBEG als Bergbehörde auch für die Genehmigung im Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet zuständig?
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
[…]
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Für die Erdgasförderung in einem Wasserschutz– oder Naturschutzgebiet sind Sondergenehmigungen durch die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden erforderlich. Die bergrechtlichen Genehmigungen werden auch in diesen Fällen vom LBEG erteilt.
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Wie überwacht das LBEG als Bergbehörde die Erdgasproduzenten?
Das LBEG kontrolliert die Umsetzung der erteilten Genehmigungen. Daneben werden stichprobenartig Inspektionen und Befahrungen der Betriebe durchgeführt.
In beiden Fällen werden betriebliche Unterlagen eingesehen, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Zustand der Betriebsanlagen geprüft. Das LBEG veranlasst die Beseitigung von Mängeln und trifft die notwendigen Anordnungen.
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Besteht zwischen der Erdgasförderung und Erdbeben in Norddeutschland ein Zusammenhang?
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
[…]
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
[…]
FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Zu spürbaren Erschütterungen an der Erdoberfläche kann es kommen, wenn sich erhöhte Spannungen im Untergrund, die sich über mehrere Jahre aufgebaut haben, plötzlich entladen. Grundsätzlich wird das Spannungsfeld des tieferen Untergrunds durch den menschlichen Eingriff, auch durch Erdgasförderung, verändert. In Niedersachsen liegt die Mehrheit der Epizentren im Bereich der produktiven Erdgasfelder, während in der weiteren Umgebung keine Erschütterungen durch Spannungsentlastungen im Untergrund beobachtet werden. Daher ist ein Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und den seismischen Ereignissen in der Nähe der produktiven Erdgasfelder in Norddeutschland als wahrscheinlich einzustufen.
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Wer haftet bei Schäden, die durch die Erdgasförderung entstehen?
Für einen Schaden haftet der Verursacher (z.B. Bergbauunternehmer), sofern der Geschädigte einen entsprechenden Beweis erbracht hat. Für die Beweisführung ist das LBEG als Bergbehörde nicht zuständig.
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Was geschieht nach Ende der Förderung?
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Bohrungen, aus denen keine Förderung mehr stattfindet, werden mit speziellen Tiefbohrzementen oder anderen mineralischen Materialien verfüllt. Es wird ein flüssigkeits- und gasdichter Abschluss vorgenommen, so dass das nutzbare Grundwasser nicht beeinträchtigt wird.
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2. Antworten zur Frac-Behandlung:
Was ist Fracking?
Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: fracing = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
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Woraus besteht die Frac-Flüssigkeit?
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
[…]
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
[…]
FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
.
Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
.
Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Die Frac-Flüssigkeit besteht überwiegend aus Wasser, Sand und chemische Zusätze. In der Frac-Flüssigkeit befinden sich Hilfsstoffe, die unter anderem das Herauslösen von Mineralen verhindern, den Transport und die Ablagerung der Stützkörper gewährleisten und das Bakterienwachstum in der Lagerstätte unterdrücken. In der Drucksache des Nds. Landtages 16/3591 sind zum Beispiel die Zusammensetzungen der Frac-Flüssigkeiten des Erdgasfeldes Söhlingen beschrieben.
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Seit wann finden Frac-Behandlungen in Niedersachsen statt?
In Niedersachsen wurde im Rahmen der Erdgasgewinnung erstmals 1961 „gefrackt“. Seitdem haben die Erdgasproduzenten in Niedersachsen rund 320 Frac-Behandlungen durchgeführt.
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Könnte auf den Einsatz von Chemikalien in der Frac-Flüssigkeit verzichtet werden?
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
[…]
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
[…]
FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
.
Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
.
Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Nach den derzeitigen Erkenntnissen des LBEG als Bergbehörde ist die Verwendung von Chemikalien erforderlich, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Das den Frac durchführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet vor jeder Frac-Behandlung zu prüfen, ob die bisher eingesetzten Chemikalien ersetzt oder komplett vermieden werden können.
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Wie viel Wasser wird für eine Frac-Behandlung eingesetzt?
In Abhängigkeit der Erdgaslagerstätte werden pro Frac-Behandlung 200 bis 5000 m3 Wasser eingesetzt. Das Wasser stammt meist aus der öffentlichen Wasserversorgung.
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Kann es zu Verunreinigungen des Grundwassers durch Frac-Behandlungen kommen?
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Das Bohrloch wird beim Bohren mit Rohren ausgekleidet und nach außen zum Gebirge hin mit Zement abgedichtet. Die Frac-Behandlung wird aus der verrohrten Bohrung heraus gesteuert, so dass die Frac-Flüssigkeit nicht mit grundwasserführenden Schichten in Kontakt gerät. Dem LBEG sind bisher noch keine Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit Frac-Behandlungen bekannt.
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Was passiert mit der Frac-Flüssigkeit im Gestein?
Ein Großteil der Frac-Flüssigkeit wird nach der Frac-Behandlung aus der Bohrung zurückgefördert (sogenannter Flowback) und in sogenannte Versenkbohrungen verpresst. Der Rest verbleibt in den behandelten Gesteinsschichten. Ein Wandern dieser verbleibenden Flüssigkeit in andere Horizonte ist durch die natürlichen Gesteinsbarrieren und die Abdichtung des Bohrloches ausgeschlossen.
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Welche Genehmigungsverfahren sind für eine Frac-Behandlung erforderlich?
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
[…]
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Für die Frac-Behandlungen ist die Vorlage eines Sonderbetriebsplanes erforderlich. In diesem Betriebsplan werden die technische Durchführung, der zeitliche Ablauf und die Wirkungen der Frac-Behandlung beschrieben. Dazu gehören auch die geplanten Sicherheitsvorkehrungen, die Arbeitsanweisungen und die Nennung der Verantwortlichen. Das LBEG als Bergbehörde prüft gemeinsam mit der zuständigen Wasserbehörde, ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
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Wie wird die Frac-Behandlung überwacht?
Für die ordnungsgemäße Ausführung des Sonderbetriebsplanes ist der Unternehmer verantwortlich. Das LBEG als Bergbehörde führt stichprobenartige Inspektionen durch und prüft die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
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3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen Kommentar
Im Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
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FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein Kommentar
Der Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare
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Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen Kommentar
Petition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.
Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
3. Antworten zum Umgang mit Lagerstättenwasser:
Was ist Lagerstättenwasser?
Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgaslagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Bei der Erdgasgewinnung wird das Lagerstättenwasser als Flüssigkeit oder als Wasserdampf mit gefördert.
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Was passiert mit dem Lagerstättenwasser?
Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Im Anschluss an die Erdgasförderung wird das Lagerstättenwasser vom Gas getrennt und über Lagerstättenwasserleitungen oder Tankfahrzeuge zu Versenkbohrungen transportiert. Dort wird es in geeignete Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche verpresst.
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Was ist eine Versenkbohrung?
In einer Versenkbohrung wird Lagerstättenwasser in den tiefen Untergrund eingebracht. Dabei handelt es sich um ausgeförderte Erdöl- oder Erdgaslagerstätten sowie andere aufnahmefähige Gesteinshorizonte. Diese Gesteinsformationen (Versenkhorizonte) weisen einen großen Abstand zu den höher gelegenen Grundwasserleitern auf.
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Aus welchem Material bestehen Lagerstättenwasserleitungen?
Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Lagerstättenwasserleitungen bestehen aus Stahl oder Kunststoffen.
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Wie viel Meter Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser befinden sich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg?
Es befinden sich etwa 800 Kilometer Lagerstättenwasserleitungen aus Kunststoff im Aufsichtsbezirk des LBEG, davon sind ca. 525 Kilometer frei im Boden verlegt und ca. 275 Kilometer Innenrohre in Stahlleitungen.
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Wie ist es zu den Boden- und Grundwasserverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen gekommen?
Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Bei hohen Gehalten (im Mittel ca. 3000 µg/l, abhängig von der Lagerstätte) von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, den sogenannten BTEX-Aromaten im Lagerstättenwasser kommt es zu einer langsamen Durchdringung (Diffusion/Permeation) der Rohrwand von Leitungen aus Kunststoffen (Polyethylen), ohne dass diese beschädigt wird. Als Folge davon können im Umfeld der Lagerstättenwasserleitungen Boden- und Grundwasserverunreinigungen auftreten.
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Dürfen nach den aufgetretenen Grundwasser- und Bodenverunreinigungen weiterhin Kunststoffrohre zum Abtransport von Lagerstättenwasser verwendet werden?
Für die derzeit noch betriebenen Lagerstättenwasserleitungen wurden die vom LBEG als Bergbehörde geforderten Eignungsnachweise erbracht. Die vorgelegten Gutachten von unabhängigen Sachverständigen weisen die Eignung der Kunststoffe auch unter Berücksichtigung von Diffusion und Permeation nach.
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Angeblich waren die Materialschwächen schon frühzeitig bekannt. Warum wurde nicht eher etwas unternommen?
Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Nach den Vorschriften der Tiefbohrverordnung (BVOT) ist die Eignung von nichtmetallischen Werkstoffen für Feldleitungen dem LBEG als Bergbehörde nachzuweisen. Dies geschieht durch Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch für die Leitungen aus Kunststoffen, an denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung derartige Nachweise vor. Die physikalischen Effekte Diffusion und Permeation sind zwar seit vielen Jahren bekannt, ihr Auftreten und insbesondere ihre Auswirkungen beim Transport von Lagerstättenwasser wurden jedoch früher von den Experten unterschätzt. Die Genehmigung erfolgte damals wie heute sowohl nach Umweltrecht als auch nach Bergrecht unter Beteiligung der Bergbehörde und der Landkreise als untere Wasserbehörde.
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Wie werden Lagerstättenwasserleitungen überprüft?
Die Trassen der Lagerstättenwasserleitungen werden vom Betreiber regelmäßig durch Begehung, Befahrung und/oder Befliegung kontrolliert. Die Leitungen werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere die Dichtheit der Leitung, dazu werden Druckprüfungen durchgeführt.
Da Austritte auf Grund von Diffusion und Permeation von diesen Prüfungen nicht erfasst werden, werden zusätzlich regelmäßig Boden- und Wasserproben im Umfeld von Leitungen aus Kunststoffen untersucht. Die Prüfungsergebnisse werden dem LBEG vorgelegt.
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Was ist entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen?
Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Für die Überwachung einer Versenkbohrung ist der Kopfdruck entscheidend. Der maximal zulässige Kopfdruck wird anhand der Lagerstättenmodellierung im Vorfeld festgelegt. Die Versenkbohrungen haben unterschiedliche Grenzwerte. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Versenkhorizont und die Bohrung bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhalten. Die ständige Kontrolle des Kopfdruckes ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung. Das Versenkvolumen hingegen ist für die Überwachung der Versenkbohrungen von nachrangiger Bedeutung. Die tägliche Versenkmenge ist aus technischen Gründen automatisch begrenzt. Das LBEG kontrolliert, ob die Unternehmen die Vorgaben einhalten.
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Glaxo Smith Kline: Bestechung in China Chefsache?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Schmiergeldaffären | Tags: Glaxo Smith Kline Hinterlasse einen KommentarIm Korruptionsskandal um den britischen Pharmakonzern Glaxo Smith Kline (GSK) in China beschuldigen chinesische Behörden jetzt auch den früheren China-Chef des Konzerns, Mark Reilly, seine Mitarbeiter zu Korruption und Schmiergeldzahlungen angestiftet zu haben. Es soll um bis zu 350 Millionen Euro gehen.
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Korruption in Asien – So bleiben Sie sauber
Geschenke über 1000 Euro sind tabu, Steuerhinterziehung ist gefährlich:
Sieben Ratschläge für Manager und Firmen, um das Risiko von Strafverfolgung in China zu minimieren.
[…]
FAZ
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Haben wir den Verstand verloren?
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: Kapitalismus | Tags: Prof. Dr. Christoph Braunschweig Ein KommentarDer Kapitalismus hat diejenigen, die über Jahrhunderte die Reichen waren, nämlich die Feudalkaste, arm gemacht und abgeschafft; stattdessen hat er die Massen der Bevölkerung, die seit Anbeginn der Gesellschaftsbildung in Armut und Elend gelebt haben, zu breitem und früher unvorstellbarem Wohlstand geführt.
Kapitalismus bzw. Marktwirtschaft haben insbesondere den Deutschen nach dem völligen wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch 1945 innerhalb weniger Jahre Massenwohlstand und somit auch persönliche Freiheit gebracht.
Die entwürdigende Zuteilung von Essensmarken und das zeitraubende und nervende Schlangestehen vor halbleeren bzw. leeren Geschäften war plötzlich Vergangenheit.
Ludwig Erhard machte den kleinen Mann zu König Kunde, nach dessen Pfeife die Produzenten (Unternehmen) zu tanzen und sich anzustrengen haben. Nur wer die Wünsche der Konsumenten am besten erfüllt, kann auf ansehnlichen Gewinn hoffen. Garantiertes Privateigentum, Vertragsfreiheit, Wettbewerb, hochqualifizierte Berufsausbildung, ein humanistisch geprägtes Bildungssystem und generelle staatliche Zurückhaltung waren die entscheidenden Erfolgsfaktoren, die Deutschland zur zweitstärksten Industrienation werden ließ.
Was ist bis heute daraus geworden?
Wir glauben inzwischen an das „keynesianische Märchen“, wonach man durch Schuldenmacherei und Gelddruckerei tatsächlich reich werde. Dabei leben wir längst von der Substanz, die Staatschulden erreichen immer neue Rekordhöhen, unsere Infrastruktur zerfällt genauso wie unser Bildungssystem, die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen im Ausland, unser Steuersystem gilt weltweit als Irrwitz, unser Volksvermögen wird in Brüssel verpfändet, die EU ist auf dem Weg zu einer „EUdSSR“, die „political correctness“ schreibt uns vor, was wir denken und sagen dürfen, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und frönen der „Wählerbestechungsdemokratie“. Allzu viele Bürger sind zu feigen Karrieristen geworden, der christliche Glauben ist einem gleichgültigen Nihilismus gewichen, die Amtskirche biedert sich dem Zeitgeist an, die Massenmedien und die (selbsternannten) Intellektuellen finden (trotz des Zusammenbruchs der sozialistischen DDR) ihr Seelenheil ausschließlich in bösartiger Verleumdung von Kapitalismus, Marktwirtschaft und bürgerlicher Gesellschaft. Den Wohlstand betrachten sie als gegeben und verstehen nicht, dass dieser ständig neu erarbeitet werden muss – durch wagemutige Unternehmer und fleißige Arbeitskräfte.
[…]
Christoph Braunschweig – miesesde
Jetzt wird die Beute aufgeteilt: Biden’s family business
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: 02.10.2014: Joe Bidens Bekenntnis zur Verhängung von Sanktionen gegen Russland, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Burisma Holdings, Joe Biden, Vice-President, sanctions & implications, wirtschaftliche Lage | Tags: Alan Apter, Burisma, Devon Archer, Hunter Biden 2 Kommentare.
Jetzt wird die Beute aufgeteilt:
Biden’s family business
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Wie die ukrainischen Burisma-Holding mitteilte, hat Hunter Biden, der illustre Junior des US Vizepräsidenten das Management des im zyprischen Limassol registrierte Unternehmens ‚verstärkt‘.
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Dort trifft Hunter Biden auf Alan Apter (seit 2013 Vorstandsvorsitzender), der seit den 90ern für Merrill Lynch und später für Morgan Stanley in leitender Position für den osteuropäischen Markt zuständig war. Apters Geschäft besteht vor allem darin, ehemals staatliche Betriebe im Auftrag seiner Geldgeber „marktreif“ zu machen – dafür werden die Betriebe zerschlagen und die Filetstücke werden weit unter Wert von westlichen Finanzkonzernen übernommen und dann mit einem sagenhaften Gewinn an andere westliche Konzerne verkauft oder an die Börse gebracht.
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Ebenfalls neu im Burisma-Vorstand ist Devon Archer, ein Yale-Absolvent, der als Partner verschiedener New Yorker Kanzleien bestens mit dem Finanzsektor vernetzt ist. Archer war 2004 bei den US-Präsidentschaftswahlen leitender Berater von John Kerry und gilt seitdem als einer der wichtigsten Wahlkampffinanziers der Demokraten. Hunter Biden, der – neben zwei zypriotischen „Strohmännern“ – den Burisma-Vorstand komplettiert, ist ebenfalls Yale-Absolvent, Jurist und namhafter Wahlkampffinanzier der Demokraten im Allgemeinen und seines Vaters im Speziellen.
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Über das Geschäftsmodell der Burisma-Holding, die Förderlizenzen für Erdgas in drei ukrainischen Regionen hält, lässt sich trefflich spekulieren, zumal die Eigentümer-Strukturen des Unternehmens nicht zu ermitteln sind.
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Nach Informationen des Unternehmens haben sich die Erdgas-Fördermengen seit 2010/2011 mehr als verfünffacht. Man erwartet eine weitere Verdoppelung für 2014/2015. Aktuell werden täglich rd. 10,5 Mrd m³ Gas gefördert und an die ukrainische Industrie verkauft. Hochgerechnet ergibt dies einen Jahresumsatz von schlappen US$ 1,5 Mrd.
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Nach der Preisanpassung durch Gazprom könnte sich die Ertragslage von Burisma geradezu explosionsartig steigern. Allerdings ist das Fördergebiet im „Azow-Kuban-Becken“ durch den Anschluss der Krim an Russland bereits verloren gegangen und das „Dnjeper-Donezk-Becken“ befindet sich zum großen Teil mitten in den umkämpften östlichen Regionen der Ukraine.
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korrespondierende Ergänzungen
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Joe Biden sprach in einer Rede am 3. Oktober 2014 vor Studenten der Harvard-Universität Klartext und zeigte, was er wirklich von seinen „europäischen Verbündeten“ hält. Nämlich nichts als Verachtung.
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Nicht minder ausdrucksvoll Bidens Rede vom 02.10.2014 vor der JFK School of Governance, in welcher er freimütig bekennt, dass die EU von der Obama Regierung gezwungen wurde, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen KommentarPetition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
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Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
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Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
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Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
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Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
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Piratenpartei
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Was ist TISA?
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Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
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Die Schweizer Initiative gegen TiSA
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TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
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Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
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Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
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Dr. Martina Schernthanner – WKO
Bei den Verhandlungen zu TiSA geht es vereinfacht ausgedrückt um eine weitere Liberalisierung (noch größere Öffnung) der Märkte der Vertragspartner. Dabei sollen neue Standards im Handel mit Dienstleistungen festgelegt werden.
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Nicht nur die Gefahr der Liberalisierung öffentlicher Güter wie Abfallentsorgung, Bildung, Kultur und Gesundheit ist problematisch. Weitere Bestandteile der Verhandlungen sind die Liberalisierung finanzieller Dienstleistungen, digitaler Handel, Telekommunikation und Postdienstleistungen sowie die Bereiche Energie und Umwelt.
Durch die geplanten Maßnahme werden die kommunalen Verwaltungen in Teilen ihrer Entscheidungshoheit eingeschränkt.
Das Abkommen soll es Konzernen erleichtern, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung und anderen lebenswichtigen öffentliche Dienstleistungen zu machen.
Zu keinem Zeitpunkt kann sichergestellt werden, dass ausländische Investoren die öffentlichen und dem Gemeinwohl verpflichtenden Ziele respektieren oder gar fördern werden.
Die EU hatte im Vorfeld auf eine öffentliche Konsultation und eine Folgenabschätzung verzichtet und das Verhandlungsmandat unter hohem Zeitdruck forciert.
Die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen haben es der Allgemeinheit unmöglich gemacht, sich über TiSA zu informieren. Daher fordern wir die Verhandlungen sofort auszusetzen, bis dies korrigiert wird. TiSA darf keine Privatisierungsverpflichtungen enthalten, sondern muss die Entscheidung hierüber den lokalen Verantwortungsträgern und der Bevölkerung überlassen.