Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen ESM und Fiskalpakt erfolglos

Spannender Vormittag beim BVerfG, insbesondere die Gespräche vor und nach der Entscheidung mit einigen Verfahrensbeteiligten und Prozess-Beobachtern.

.

Urteil und Begründung liegen vor .. zwischenzeitlich auch online in deutscher und englischer Sprache abrufbar.

.

Wer die Berichterstattung nicht verfolgen konnte, wird hier fündig:

.

.
.

Anmerkungen

.

In der Urteilsbegründung wird insbesondere die Haltung des BVerfG zum uneingeschränkten Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages verdeutlicht:

„… Käme es zu einer Aussetzung der Stimmrechte der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 4 Abs. 8 Satz 1 ESMV, liefe die innerstaatlich vorgesehene Beteiligung des Bundestages an den Entscheidungen der ESM-Organe für die Dauer der Stimmrechtsaussetzung leer. Damit entfiele aus deutscher Sicht zugleich die demokratische Legitimation und Kontrolle der in diesem Zeitraum getroffenen Entscheidungen, und zwar unabhängig davon, welche Abstimmungsregeln der Vertrag für die konkret zu treffenden Entscheidungen, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und daher grundsätzlich seiner Mitwirkung bedürfen.“

„Um eine Aussetzung der Stimmrechte zu vermeiden, hat der Bundestag daher nicht nur den auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden, in Art. 8 Abs.2 Satz 2 ESMV geregelten Anteil am anfänglich einzuzahlenden Kapital im Haushalt bereitzustellen, sondern im gebotenen Umfang auch durchgehend sicherzustellen, dass die weiteren auf Deutschland entfallenden Anteile am genehmigten Stammkapital nach Art, 8 Abs.1 ESMV im Fall von Abrufen nach Art. 9 ESMV … jederzeit fristgerecht und vollständig eingezahlt werden können…
Entscheidend ist allein, ob die Bundesrepublik Deutschland eine geforderte Zahlung im gebotenen Umfang und Zeitrahmen tatsächlich vornehmen kann und von Verfassungs wegen vornehmen darf.

Ersteres ist eine Frage der Liquidität. Hierzu hat der Deutsche Bundestag durch seine Verfahrensbevollmächtigten erklärt, das Liquiditätasmanagement der „Finanzagentur GmbH“ sei hinreichend „umsichtig und leistungsfähig“, um fristgerechte Einzahlungen zu gewährleisten; diese tatsächliche Einschätzung ist vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen.
Letzteres ist eine Frage der Vereinbarkeit fristgerechter und vollständiger Zahlung mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes.“

„Nach Art. 110 Abs. 1 GG müssen alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen des Bundes in den Haushaltsplan eingestellt werden. Der Haushaltsplan, der nach Art. 110 Abs. 2. Satz 1 GG durch Haushaltsgesetz festgestellt wird, ist Wirtschaftsplan und zugleich staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform. Er erfüllt eine demokratische Legitimations- und Kontrollfunktion im Hinblick auf sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Staates und dient zugleich auch der Information der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund ist das Budgetrecht eines der wichtigsten Rechte des Parlaments und ein wesentlichen Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle.
Der besondere Gesetzesvorbehalt des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet das Parlament dazu, sowohl sich selbst als auch der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben des Staates abzulegen. Nicht zuletzt deshalb wird die parlamentarische Aussprache über den Haushalt -einschließlich des Maßes der Verschuldung- als politische Generaldebatte verstanden.
Erweisen sich die vorhandenen Haushaltsansätze im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres als zu gering oder ergeben sich sachliche Bedürfnisse, die das Haushaltsgesetz nicht berücksichtigt hat, besteht für die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Pflicht, eine Änderungsvorlage zum Haushaltsplan (Nachtraghaushalt) nach Maßgabe des Art. 100 Abs. 3 GG einzubringen, um die Vollständigkeit des Haushaltsplanes zu gewährleisten
[…]“

[Urteilsbegründung 199 uff ab Seite 93]

Vor diesem Hintergrund sollten Herrn Dr. Schäuble hinsichtlich seines Postulats von einem ausgeglichenen Haushalt für 2014 die Ohren klingeln!
Trotz der Sorge um die Folgen für diesen Persilschein des BVerfGes gilt es festzuhalten:
auch die Mehrheitsverhältnisse der GroKo werden nicht verhindern können, dass weitere deutsche Verpflichtungen zu Gunsten des ESM in aller Stille durchgezogen werden können. Somit dürfte es auch der Kanzlerin sehr viel schwerer fallen, einer Re-Kapitalisierung angeschlagener europäischer Banken via ESM, das Wort zu reden.
Aber auch sonst wird die Öffentlichkeit mit Argusaugen etwaige Kapitalzusagen aus Berlin, z.B. im Rahmen von Banken-Union, Euro-Bonds oder gar Finanzhilfen für die Ukraine, beobachten und ggfls. erneut das BVerfG anrufen!

.

Ihr Oeconomicus

.
.

erste Reaktionen:

.
Lammert begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt Bundestagspräsident Norbert Lammert:

„Mit der Abweisung der Klagen gegen den ESM und den Fiskalvertrag betont und stärkt das Bundesverfassungsgericht den politischen Einschätzungsspielraum des Bundestages gerade auch bei Maßnahmen der Euro-Rettung. Die heutige Entscheidung ist eine Bestätigung der Budgethoheit des Gesetzgebers bei allen Entscheidungen zum ESM. Das Gericht stellt klar, dass die Haushaltsautonomie des Parlaments hinreichend gewahrt ist.

Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussion um die richtige Balance der Zuständigkeiten von Legislative, Exekutive und Judikative erkennt das Bundesverfassungsgericht die besondere Einschätzungsprärogative des Bundestages an. Die Zurückhaltung des Gerichts in der politischen Einschätzung der jeweils vereinbarten Maßnahmen und seinen Respekt vor der Rolle des Parlaments begrüße ich ausdrücklich.

Das Gericht hatte schon bei der damaligen Eilentscheidung betont, dass vor allem der Deutsche Bundestag dazu berufen ist, politische Entscheidungen zu treffen, weil es als einziges Verfassungsorgan unmittelbar gewählt wird und deswegen über eine besonders starke Legitimation verfügt. Gerade im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Währungskrise hat das Bundesverfassungsgericht die besondere Verantwortung des Deutschen Bundestages erneut deutlich gemacht und gestärkt.“
Quelle: Pressemitteilung – Deutscher Bundestag

.
.

Einschätzungen und Kommentare des Mainstreams

.

Karlsruhe weist Klagen gegen ESM ab
rp-online

.

Gauweiler: „Haben Euro-Rettern Grenzen gesetzt“
FAZ

.

Karlsruhe gibt grünes Licht für Euro-Rettung
[…]
Mit dem Urteil bestätigten die Richter ihre Entscheidung vom September 2012.
Allerdings gab Karlsruhe der Bundesregierung auf, künftig in Prognosen für das kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Geld aus Deutschland bedient werden muss. Diese Risiken müssten dann in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Gelder über Nachtragshaushalte oder gar über das Nothaushaltsrecht freizumachen, was die Bundesregierung zunächst beabsichtigt hatte, sei demnach unzulässig – immerhin eine Einschränkung zum völlig freien Zugriff auf den Haushalt.
[…]
WiWo

.

Kläger verbuchen ESM-Entscheidung als Erfolg
Die Richter in Karlsruhe machen den Weg endgültig für den Euro-Rettungsschirm ESM frei. Die Kläger sind zwar enttäuscht. Dennoch werten sie ihre Klage als Erfolg.
[…]
focus

.
.

Bewertungen von unabhängigen Kommentatoren

.

IFO Institut bedauert Urteil zum ESM
Der Präsident des ifo Instituts, Prof. Hans-Werner Sinn, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM bedauert.

„Das Gericht setzt die Latte für eine Verfassungswidrigkeit zu hoch an. Sie wird erst dann angenommen, wenn das Haushaltrecht des Bundestages vollständig leerläuft“

sagte Sinn am Dienstag in Karlsruhe. Immerhin müsse das Bundesfinanzministerium nun aber Einzahlungen in den ESM vorab in den Haushalt einstellen und dürfe dies nicht im Jahresverlauf per Nachtrags- oder Nothaushalt regeln.
[…]
aktien-portal

.

Urteil zu den ESM-Klagen.
In aller Kürze zusammengefasst lautet es: Alle Klagen werden verworfen und zurückgewiesen.
oder:

„Die EU, die EU, die hat immer Recht!“

Viel anderes war nicht zu erwarten gewesen.
[…]
Egon W. Kreutzer

.

Deutschland: Das totale Organversagen – Am Ende eines Rechtsstaates
Nachdem ich der Wut etwas Raum gegeben habe, ist nun die Trauer eingezogen. Am heutigen Tage hat die letzte Bastion des Rechtsstaates versagt und die kommenden Generationen und die Nation an das Finanzwesen verhökert. Ob es den anwesenden Richtern wohl klar war? Wenn nicht, hätten diese nicht mal den Stuhl in einem Amtsgericht verdient, als Schöffe. Rein aus meiner Perspektive müsste ich eine Dankeskarte nach Karlsruhe schicken, mit Blick auf diese Nation jedoch bleibt mir nur mehr Verachtung.
[…]
Jens Blecker – iknews

.
.

 

vertiefende Informationen

.

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
PDF – [2998 Seiten]

.

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
PDF – [64 Seiten]