Rechtswidriges Prozedere bei der Abwahl von Janukovych?


Auszug aus meinem Aufsatz vom 02. März 2014
Doppelmoral der Wichtigtuer

.

Im Artikel 111 der Ukrainischen Verfassung ist das Amtsenthebungs-Verfahren eines amtierenden Präsidenten wie folgt geregelt:

“Artikel 111
Der Präsident der Ukraine kann durch die Oberste Rada der Ukraine im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens entlassen werden, wenn er Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen begangen hat.
Das Amtsenthebungsverfahren wird von der verfassungsmäßigen Mehrheit der Obersten Rada der Ukraine initiiert.
Zur Durchführung des Untersuchungsverfahrens setzt die Oberste Rada der Ukraine eine spezielle Untersuchungskommission auf Zeit ein, die aus einem Spezialbevollmächtigten sowie speziellen Ermittlern besteht.
Die Ergebnisse und Vorschläge der temporären Ermittlungskommission werden in einer Sitzung der Obersten Rada der Ukraine berücksichtigt.
Gegebenenfalls beantragt die Oberste Rada mit wenigstens 2/3 ihrer verfassungsmäßigen Abgeordnetenstimmen die Anklage des Präsidenten der Ukraine.
Die Entscheidung über die Entfernung des Präsidenten der Ukraine aus seinem Amt im Wege des Amtsenthebungsverfahrens muss von wenigstens 3/4 der Anzahl der verfassungsgemäßen Abgeordneten getroffen werden, nachdem der Fall vom Höchsten Gericht der Ukraine überprüft und kommentiert worden ist und die Akte festgestellt worden sind, welche den Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen des Präsidenten der Ukraine dokumentieren.”

Hinweise dafür, dass im Zusammenhang mit der – aus meiner Sicht – illegalen Absetzung Yanukovychs eine spezielle Untersuchungskommission gebildet oder gar das Höchste Gericht der Ukraine angerufen wurde, sind weder im Netz noch in Medienberichten oder Pressekonferenzen der Übergangsregierung zu finden.
Nach übereinstimmenden Medienangaben haben in der Werchowna Rada (450 Sitze) exakt 328 Abgeordnete für die Absetzung von Yanukovych gestimmt. Rein rechnerisch wäre eine 3/4-Mehrheit zustande gekommen, wenn 338 (rechnerisch: 337,5) aller Abgeordneten für die Absetzung votiert hätten. Dies war offensichtlich nicht der Fall.

So ganz nebenbei war in diversen Medien davon die Rede, dass Abgeordnete der Kommunistischen Partei und der Partei der Regionen gezwungen wurden. für die Absetzung des Präsidenten zu votieren.

Handelt die jetzige sogenannte Übergangsregierung damit außerhalb jeglicher Legalität?
Sollte es keine legale Übergangsregierung geben, wer repräsentiert dann Souveränität und territoriale Integrität des Landes?

.

Ihr Oeconomicus


2 Kommentare on “Rechtswidriges Prozedere bei der Abwahl von Janukovych?”

  1. decodoesit sagt:

    Hat dies auf hummusapiensus rebloggt und kommentierte:
    Alles legal in der Ukraine?

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  2. […] verfassungswidrigen Absetzung des rechtmäßigen Präsidenten […]

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