Gold-Medaille für den gesunden Menschenverstand

Gold-Medaille für den gesunden Menschenverstand
.
Wie sehr hatte man sich doch seitens der Politik, des IOC, der System-Medien usw. für das Münchner Olympia-Projekt in Zeug gelegt:
.
Wie soeben vermeldet wurde, stimmte beim Bürgerentscheid „NOlympia“ in Garmisch-Partenkirchen eine knappe Mehrheit gegen eine Bewerbung um die Winterspiele 2022.
.
Großes Lob für die ökonomische und ökologische Kompetenz der Bürger und der erfolgreichen Aktion von

.

GRUE_Oly_A5-Flyer

.
.

Ihr Oeconomicus


8,50 Euro Mindestlohn und mit 63 in Rente –

gut für die Bürger, schlecht für die Wirtschaft?

.
.

Die Gewerkschaften jubeln, die Wirtschaft stöhnt – sollte es zu einer Großen Koalition kommen, werden CDU, CSU und SPD den Arbeitsmarkt wohl stärker reformieren, als bisher angenommen. Zwar sind die Koalitionsverhandlungen noch nicht beendet, doch schon jetzt ist offensichtlich, dass sich die SPD mit ihren Plänen eines gesetzlichen Mindestlohns durchsetzen wird.

.

Zusätzlich aber planen Union und SPD weitere grundlegende Reformen: Teilzeitbeschäftigte sollen das Recht erhalten, auf ihre alte Vollzeitstelle zurückzukehren. Unter bestimmten Bedingungen sollen Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Der Niedriglohnbereich soll stärker reglementiert und Werkverträge sollen eingedämmt werden.

.
 ZU GAST:
– Kathrin Hartmann (freie Autorin) – Stephan Hebel (Publizist) – Henning Krumrey (Wirtschaftswoche) – Sibylle Quenett (Mitteldeutsche Zeitung)

Widerstand gegen die Pläne kommt von Wirtschaftspolitikern der Union und den Arbeitgeberverbänden. Sie warnen davor, die derzeitig rosige Wirtschaftslage und die Rekordbeschäftigung zu gefährden. Sollten die Pläne umgesetzt werden, drohe ein neues Zeitalter der Bürokratie und Reglementierung. Die Gewerkschaften hingehen sind zufrieden. Nun sei es an der Zeit, die Fehler der Agenda 2010 zu korrigieren und prekäre Löhne und ausbeuterische Arbeit zu stoppen. Sorgen die Reformpläne von Schwarz-Rot für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt? Wird der deutsche Wirtschaftsboom abgewürgt? Und welche Reformen wird die mögliche Große Koalition tatsächlich umsetzen? Darüber diskutiert ARD-Programmdirektor Volker Herres am Sonntag im ARD-Presseclub mit seinen Gästen.

.

Phoenix PresseclubPresseclub Gästebuch

.
.

Aufzeichnung: ARD-Mediathek

.

(vorläufiger?) Youtube-Link:

.

.
.

Anmerkung: gut für die Bürger, schlecht für die Wirtschaft? Mit Verlaub … dumme Frage! Ein Unternehmer, der nicht willens oder in der Lage ist, seinen Mitarbeitern einen Mindest-Stundenlohn zu zahlen, mit welchem auch ohne Aufstockungsmaßnahmen und Angst vor Altersarmut ein menschenwürdiges Leben möglich ist, sollte dringend seinen Businessplan überprüfen! Wird gleichwohl die Verantwortung für ein auskömmliches Dasein der Mitarbeiter auf den Staat abgeschoben, kann Politik der Vorwurf nicht erspart werden, ein kapitalistisches Schmarotzer-System heranzuzüchten und zu fördern!

.

Ihr Oeconomicus

.
.

Vertiefende Ansätze zum Themenkomplex

.

Wolfgang Grupp: „Zwei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb“ Ein Recht der Mitarbeiter, von Teil- auf Vollzeit gehen zu dürfen, würde die Mitarbeiter in eine privilegierte Stamm- und eine Randbelegschaft spalten, deren Lage noch unsicherer und noch prekärer wäre als zurzeit. Das kann sicher niemand wollen. WiWo

.

Archiv-Beitrag: „Wunder gibt es immer wieder!“

.
.

follow-up, 18. November 2013

.

Union will Mindestlohn frühestens 2016
Die Unterhändler von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales haben sich dem Vernehmen nach auf die Grundzüge der Kommission verständigt. Demnach soll die Mindestlohn-Kommission nach dem Vorbild der britischen „Low pay“-Kommission paritätisch aus je drei Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern besetzt werden. Zusätzlich könne jede Seite einen Wissenschaftler benennen, hieß es. Wann der Mindestlohn von 8,50 Euro Gesetzeskraft erlangen soll, müssten die Parteichefs Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) entscheiden, hieß es in der Arbeitsgruppe.
N-TV

.
.

follow-up, 14. November 2013

.

Neoliberales Zitierkartell – mit fragwürdigen Zahlen gegen Mindestlöhne
Nachdenkseiten


Ergebnisse der November-Steuerschätzung für die Jahre 2013 bis 2018

Mit der November-Steuerschätzung schätzte der Arbeitskreis Steuerschätzungen die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis 2018 und aktualisierte damit seine Prognose vom Mai 2013. Bund, Länder und Gemeinden können nach den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung in den kommenden Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen.

Gegenüber der Mai-Steuerschätzung ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2017 für den öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und EU) Steuermehreinnahmen in Höhe von insgesamt +14,0 Mrd. Euro. Auf die Gemeinden entfallen davon Mehreinnahmen von +5,1 Mrd. Euro. Vor dem Hintergrund weiter steigender Sozialausgaben und einem immensen Investitionsstau sind die Städte und Gemeinden dringend auf diese Steuereinnahmen angewiesen.

I Grundlagen der Steuerschätzung

Wirtschaftsentwicklung 

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden folgende von der Bundesregierung erwarteten Veränderungsraten angesetzt:
Für das Jahr 2013 wurde die Wachstumsprognose gegenüber der Frühjahrsprojektion von +2,2 Prozent auf +2,6 Prozent nach oben korrigiert.
Für das Jahr 2014 wurde – wie schon in der Frühjahrsprojektion – ein Wachstum von +3,3 Prozent unterstellt.
Für die Folgejahre 2015 bis 2018 wurde von einem Anstieg des BIP um jeweils +3,0 Prozent ausgegangen.

Der Anstieg der für die Steuerschätzung besonders relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurde im Rahmen der Herbstprojektion gegenüber der Frühjahrsprojektion nur wenig verändert.
Für das Jahr 2013 wird von einer um 0,2 Prozentpunkte geringeren Zunahme der Lohnsumme (+3,1 Prozent) ausgegangen. Hingegen fällt der Anstieg in den weiteren Schätzjahren jeweils um 0,1 Prozentpunkte höher aus. Für das Jahr 2014 wird erwartet, dass die Zunahme der Unternehmens- und Vermögenseinkommen voraussichtlich marginal geringer ausfällt als noch im Mai 2013 erwartet.

Steuerrechtsänderungen

Für die Jahre 2013 bis 2017 wurden gegenüber der Mai-Steuerschätzung die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Änderungen des geltenden Rechts einbezogen:

  • Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 26. Juni 2013
  • Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 2013
  • Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013; Verringerung der Beiträge gemäß § 1 Satz 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Jahre 2014 und 2015 ff.; Verringerung der Hartz IV-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ab 2014
  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013: Erhöhung der Beträge nach § 1 Satz 5 FAG für die Jahre 2014 bis 2019
  • Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013; Artikel 5: Schaffung von § 12a FAG für die Ausgleichsjahre 2011 und 2012; geringfügige Auswirkung auf die Höhe der Bundesergänzungszuweisungen
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013.

II Aufkommensentwicklung im öffentlichen Gesamthaushalt

Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 werden die Steuereinnahmenim öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und EU) im Jahr 2013 insgesamt um +5,3 Mrd. Euro höher ausfallen. Davon entfallen auf den Bund +1,3 Mrd. Euro, die Länder +2,4 Mrd. Euro und die Gemeinden +1,1 Mrd. Euro.

Für das Jahr 2014 ergeben sich Steuermehreinnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 von +1,9 Mrd. Euro. Der Bund verzeichnet Steuermehreinnahmen von +0,3 Mrd. Euro und die Länder von +0,8 Mrd. Euro. Für die Gemeinden ergibt sich ein Plus von +1,0 Mrd. Euro.

In den Jahren 2015 bis 2017 wird gegenüber der Mai-Steuerschätzung mit Mehreinnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt von insgesamt +6,8 Mrd. Euro gerechnet. Beim Bund kommt es in diesen drei Jahren lediglich zu Verschiebungen bei den Steuereinnahmen (2015: -0,2 Mrd. Euro, 2016: +0,3 Mrd. Euro, 2017: -0,1 Mrd. Euro). Die Länder profitieren von Mehreinnahmen von insgesamt +2,2 Mrd. Euro. Die Gemeinden verzeichnen in den drei Jahren gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 Mehreinnahmen in Höhe von jeweils +1,0 Mrd. Euro.

Das Jahr 2018 wurde erstmals in die Schätzung einbezogen.

Einen Überblick über die Abweichungen der aktuellen Steuerschätzung und deren Ursachen gegenüber den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2013 für die Jahre 2013 und 2014 gibt die Tabelle 1.

Tabelle 1: Abweichungen der Steuerschätzung November 2013 (Beträge in Mrd. Euro)

s. Link
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die voraussichtliche Aufkommensentwicklung im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 2013 bis 2018.

Tabelle 2: Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden

s. Link

III Aufkommensentwicklung bei den Städten und Gemeinden

Für das Jahr 2013 wird erwartet, dass die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden gegenüber 2012 um +4,9 Prozent bzw. +3,9 Mrd. Euro zulegen. Damit erhöht sich das gemeindliche Steueraufkommen im laufenden Jahr auf insgesamt 85,0 Mrd. Euro (siehe Tabelle 2).

Auch für das Jahr 2014 wird von einem – wenn auch geringeren – Zuwachs bei den gemeindlichen Steuereinnahmen ausgegangen. Die Steuereinnahmensteigen um +3,7 Prozent bzw. +3,2 Mrd. Euro auf 88,2 Mrd. Euro (siehe Tabelle 2).

In den Jahren 2015 bis 2018 wird jeweils ein weiterer Anstieg der gemeindlichen Steuereinnahmen zwischen +3,5 und +3,7 Prozent p. a. prognostiziert. Dabei sollen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2018 ein Niveau von 101,6 Mrd. Euro erreichen (siehe Tabelle 2).

Gewerbesteuer 

Auch im Jahr 2013 entwickeln sich die Gewerbesteuereinnahmen weiter positiv. Es wird mit einem Anstieg netto um +3,7 Prozent bzw. +1,3 Mrd. Euro auf 36,5 Mrd. Euro gerechnet. Damit überschreiten die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2013 nochmals deutlich das hohe Niveau des Jahres 2012. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2013 ergeben sich Schätzabweichungen nach oben in Höhe von +503 Mio. Euro.

Für das Jahr 2014 rechnen die Steuerschätzer ebenfalls mit einem weiteren Anstieg der Gewerbesteuer netto. Die prognostizierte Zuwachsrate liegt bei +3,3 Prozent bzw. +1,2 Mrd. Euro auf 37,7 Mrd. Euro. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung ergeben sich auch hier mit +499 Mio. Euro deutliche Abweichungen nach oben.

Für die Jahre 2015 bis 2018 bewegen sich die prognostizierten Zuwachsraten zwischen +2,9 und +3,3 Prozent p. a. (jeweils netto). Das Gewerbesteueraufkommen wird damit Ende 2018 ein Niveau in Höhe von netto 42,6 Mrd. Euro erreicht haben.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Für 2013 sehen die Steuerschätzer das Ergebnis beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bei 31,0 Mrd. Euro und damit um +323 Mio. Euro über dem im Mai 2013 prognostizierten Wert. Das bedeutet einen nochmals deutlichen Zuwachs gegenüber 2012 um +7,0 Prozent bzw. +2,0 Mrd. Euro.

Im Jahr 2014 wird von einem weiteren Anstieg um +5,2 Prozent bzw. +1,6 Mrd. Euro auf 32,6 Mrd. Euro ausgegangen. Auch hier liegt das Ergebnis über den Erwartungen der Steuerschätzer vom Mai 2013; und zwar um +202 Mio. Euro.

Auch für die Jahre 2015 bis 2018 werden weiterhin hohe Zuwächse von durchschnittlich 5,0 Prozent p. a. erwartet. Bis zum Jahr 2018 sollen sich die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 39,7 Mrd. Euro erhöhen.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Das Umsatzsteueraufkommen zeigt sich auch in den nächsten Jahren insgesamt stabil. Für das Jahr 2013 wird allerdings lediglich eine Steigerung von +1,4 Prozent bzw. +56 Mio. Euro prognostiziert. Das erwartete Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer liegt damit bei 3,9 Mrd. Euro. Für das Jahr 2014 wird von einer Steigerungsrate von +3,6 Prozent bzw. einem Zuwachs um +141 Mio. Euro ausgegangen, so dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2014 die 4-Mrd.-Euro-Grenze überschreiten wird. Für beide Jahre wurden die Ergebnisse gegenüber der letzten Steuerschätzung im Mai 2013 um -15 bzw. -6 Mio. Euro nach unten korrigiert.

In den Jahren 2015 bis 2018 liegen die erwarteten Steigerungsraten durchschnittlich bei ca. 3,0 Prozent p. a. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll bis zum Jahr 2018 auf 4,6 Mrd. Euro anwachsen.

Grundsteuer B

Die Prognosen für die Grundsteuer B wurden gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert: Für 2013 wird nunmehr ein Anstieg der Grundsteuer B von +3,9 Prozent bzw. +458 Mio. Euro auf 12,1 Mrd. Euro prognostiziert. Im Jahr 2014 fällt der erwartete Zuwachs mit +1,8 Prozent bzw. +215 Mio. Euro deutlich geringer aus.

Ab dem Jahr 2015 kommen dann die in der Vergangenheit zu beobachtenden allgemeinen Steigerungsraten wieder zum Ansatz; es wird von einem jährlichen Aufkommenszuwachs von +1,7 Prozent ausgegangen. Für 2018 wird ein Aufkommen aus der Grundsteuer B von 13,2 Mrd. Euro erwartet.

IV Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Aufkommensentwicklung der einzelnen Steuerarten in den Gemeinden insgesamt sowie getrennt nach west- und ostdeutschen Ländern enthält die Anlage 1. Außerdem haben wir die Abweichung des Ergebnisses der Steuerschätzung November 2013 vom Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2013 für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 bei den einzelnen gemeindlichen Steuerarten dargestellt (Anlage 2 und 3).

Berlin, November 2013

 DStGB, Berlin, 08.11.2013


Haushaltssperre in Bonn

Die Stadt Bonn muss den Gürtel noch enger schnallen als bisher angenommen. Damit die Bundesstadt nicht in den Nothaushalt gerät und sämtliche Handlungsspielräume an die Bezirksregierung Köln abtreten muss, zog Stadtkämmerer Ludger Sander jetzt die Notbremse.

Der oberste Kassenwart der Stadt beruft sich dabei auf die NRW-Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Danach darf eine Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur noch Ausgaben tätigen, „zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar sind“. Grund für die Haushaltssperre ist der von Sander aktuell prognostizierte drastische Anstieg des Fehlbetrags im Haushalt 2013 von 57 auf 85 Millionen Euro und in 2014 von 43 auf 98 Millionen Euro.

Wie die Stadt Bonn kurzfristig sparen will:
Da Bonn bereits in 2012, so Sander, mehr als fünf Prozent seines Eigenkapitals verzehrt habe, wäre Ende 2013 „die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzept (HSK) notwendig“. Deshalb macht er jetzt eine Vollbremsung.

Die Folgen der Haushalts-Sperre:

 

  • Für alle frei werdenden Stellen wird eine Wiederbesetzungs-Sperre von einem Jahr verhängt und alle bisherigen Ausnahmen von dieser Regel, etwa für Kindergärten oder Feuerwehr, werden gestrichen.
  • Alle städtischen Dienstreisen bedürfen in Zukunft einer Extraprüfung durch die zuständigen Dezernenten.
  • Sollte die Stadt in einem Bereich mehr einnehmen als geplant, so sind diese Mehrerträge grundsätzlich zur Reduzierung des Haushaltsdefizits einzusetzen.
  • Auch Zuschussempfänger müssen zittern: Ab 2014 wird drastisch gekürzt. Ausgezahlt werden nur noch maximal 80 Prozent der Zuschüsse. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsvorstand.
  • Auf neue freiwillige Leistungen wird verzichtet, bestehende werden schrittweise reduziert.
.

Quelle

.

.

Schandfleck kommunale Daseinsfürsorge am Beispiel Kiel und Lübeck

Die Macht der Millionäre

.

Immer häufiger übernehmen wohlhabende Bürger und Stiftungen kommunale Aufgaben. Denn vielerorts sind die Kassen der Gemeinden leer. Während sich also die klammen Kommunen den Erhalt von Schulen, Straßen oder Sozialwohnungen nicht mehr leisten können, zeigen sich die von der Steuerpolitik begünstigten Wohlhabenden gern großzügig.

.

Wie mächtig sind die Millionäre? Haben die Volksvertreter in den Rathäusern überhaupt noch etwas zu sagen? Wer bestimmt die Spielregeln in den Städten?

.

.
.

Worüber dürfen Kommunen entscheiden?

.
.

Archivbeiträge aus der Kategorie Kommunen