Edward Snowden: „Ich bereue nichts“
Veröffentlicht: 14. Juli 2013 Abgelegt unter: Cyber-Wars | Tags: NSA, Prism, Whistleblower Edward Snowden Hinterlasse einen KommentarInformation by Clearing House, 12.07.13
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Hallo. Mein Name ist Ed Snowden. Vor etwas mehr als einem Monat hatte ich eine Familie, ein Haus im Paradies und ein angenehmes Leben. Ich hatte auch die Möglichkeit, mich ohne jede (richterliche) Genehmigung in Ihre gesamte Kommunikation einzuklicken, sie abzuspeichern und mitzulesen – die (elektronische) Kommunikation jedes einzelnen Nutzers, (fast überall und) zu jeder Zeit.
Das ist die Macht, mit der man in das Leben von Menschen eingreifen kann..
Mit dieser Macht wird auch das Recht gebrochen, gegen den 4. und 5. Zusatzartikel der Verfassung der USA (s. http://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf ) und gegen den Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (s. http://www.un-
.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html ) verstoßen; außerdem ist ein derart massives und umfassendes Überwachungssystem in zahlreichen Statuten und Verträgen ausdrücklich verboten. Obwohl nach der US-Verfassung solche Ausforschungsprogramme illegal sind, behauptet meine Regierung, dass sie durch geheime Gerichtsentscheidungen, die der Welt vorenthalten werden, doch irgendwie legitimiert seien. Diese Entscheidungen stehen im Widerspruch zu elementaren Prinzipien der Rechtmäßigkeit, die vorschreiben, dass Gerichtsurteile auch überprüfbar sein müssen. Unmoralische Handlungen können durch Entscheidungen eines Geheimgerichts nicht moralischer gemacht werden.
[…]
Luftpost – PDF [4 Seiten]
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NSA-Skandal: Täglich neue Fragen | Deppendorfs Woche
Was wusste der BND von den Spähaktionen der US-Geheimdienste? Offenbar einiges. Denn er soll die Daten genutzt haben. Ulrich Deppendorf, Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, ist nicht überrascht. Im Gespräch mit Simone von Stosch meint er, die USA müssten den Deutschen endlich über die Abhörmaßnahmen Auskunft geben. Der Kanzlerin werde die Affäre nicht gefährlich.
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Frontal 21 NSA-Datenskandal – Deutschland im Visier des US-Geheimdienstes
Die Datenspione der US-Geheimdienstbehörde NSA hören weltweit Telefone ab und lesen E-Mails mit. Besonders eifrig die der Deutschen. Wie das Schnüffelsystem „Prism“ funktioniert enthüllte jetzt der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden – ausgerechnet vor dem Besuch von US-Präsident Barack Obama in Berlin. Doch war die Bundesregierung wirklich so ahnungslos, wie sie nun vorgibt? Auch deutsche Behörden sollen längst von NSA-Daten profitiert haben.
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Deutschland + USA + NSA = Stasi-Schnüffel-Staat
ZDF Auslandsjournal vom 12.06.2013
Von überall aus Emails lesen, eine Rechnung bezahlen oder via Facebook einer Freundin zum Geburtstag gratulieren — heute alles möglich. Dass die NSA dabei mitliest ist neu.
Bericht von Ulf Röller.
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Big Brother im Netz
Rena Tangens über Geheimdienstarbeit, den NSA-Skandal und das Abhörprogramm Prism
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Staatsfonds – Informationen und Hintergründe
Veröffentlicht: 14. Juli 2013 Abgelegt unter: Staatsfonds Hinterlasse einen KommentarSovereign wealth funds, influences & power behind the curtains
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„A GOVERNMENT / OF THE PEOPLE / BY THE PEOPLE / FOR THE PEOPLE“
Detail from “Government“.
Mural by Elihu Vedder. Lobby to Main Reading Room, Library of Congress Thomas Jefferson Building, Washington, D.C.
Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ein Staatsfonds ist, wie der Name schon sagt, kein privater Fonds, sondern eine Anlagegesellschaft, deren Kapital sich im Eigentum eines Staates befindet.
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Staaten bilden solche Fonds insbesondere aus folgenden Gründen und Interessenlagen:
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- Ausgleich von Preisschwankungen von Rohstoffen:
Um hohe Einnahmen aus Rohstoff-Verkäufen in Zeiten hoher Preise anzulegen, um in Zeiten niedriger Preise für die exportierten Rohstoffe den fehlenden Zustrom an Geldern durch Rückgriff auf die angelegten Reserven auszugleichen. Ein Beispiel ist der Copper SF Chiles mit 3,9 Mrd. US$ Anlagesumme (2007) zum Ausgleich von Kupfer-Preisschwankungen. Ein weiteres Beispiel ist der Stabilisierungsfonds Russlands.
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- Schutz der Volkswirtschaft vor Inflation:
Wenn Einnahmen aus Rohstoffverkäufen so groß sind, dass dieses Geld nicht mehr sinnvoll und/oder nicht ohne Schaden für die eigene Volkswirtschaft ausgegeben werden kann. So sind etwa die Öl- und Gaseinnahmen Norwegens so groß, dass, wenn sie komplett ausgegeben würden, eine extreme Inflation die Folge wäre.
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- Reserven für die Zeit nach der Erschöpfung von Rohstoffvorräten:
Wenn ein Staat in hohem Maß auf die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen angewiesen ist, die Rohstoff-Reserven aber absehbar zur Neige gehen und daher Geld aus diesen Verkäufen angelegt wird, um aus dessen Erträgen künftig den Staatshaushalt zu stützen. Ein Beispiel ist der Kuwait Future Generations Fund der Kuwait Investment Authority. Ähnliche Fonds gibt es auch in anderen erdölexportierenden Staaten.
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- Anlage von Devisenüberschüssen:
Wenn eine stark vom Staat geprägte Wirtschaft, wie z. B. die Chinas, hohe Devisen-Überschüsse erzielt, um diese gewinnbringend anzulegen.
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- Anlage von Haushaltsüberschüssen:
Um Haushaltsüberschüsse eines Staates gewinnbringend anzulegen.
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- Strategische Ziele:
Um strategische Investitionen zu tätigen, z. B. in Rohstoffvorkommen in fremden Staaten, in als zukunftsträchtig eingestufte Industriezweige und Technologien, in Rüstungsbetriebe fremder Staaten etc.
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- Spezielle Aufgaben:
Um mit einer abgesonderten Vermögensmasse eine bestimmte Aufgabe oder Aufgaben zu erfüllen. Insoweit kann auch z. B. die von Deutschland aus überlassenen Geldern des Marshallplans gebildete Kreditanstalt für Wiederaufbau als Staatsfonds angesehen werden, die günstige Kredite für als förderwürdig angesehene Zwecke vergibt. Das Fondsgeld wird einerseits durch diese Kredite angelegt und vermehrt und erreicht andererseits eine Förderung bestimmter politischer Ziele wie Existenzgründungen oder Maßnahmen zum Energiesparen.
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- Bedingungsloses dauerhaftes Einkommen für die Bürger:
Um die Bevölkerung durch dauerhafte Anlage eines Teils von Rohstoffeinnahmen und eine dauernde Ausschüttung eines Teils der Einnahmen des Fonds an die Bürger, einerseits sofort und ständig, andererseits dauerhaft am Rohstoffreichtum ihres Landes teilhaben zu lassen. Einziges Beispiel für diesen Zweck ist der Alaska Permanent Fund.
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Ob staatliche kapitalgedeckte Rentenversicherungen, wie etwa der Government Pension Investment Fund Japans und das California Public Employees’ Retirement System (CalPERS), die die Rentenansprüche und künftige Rentenzahlungen von Beamten oder staatlichen Angestellten durch Einnahmen aus einem Kapitalstock gewährleisten sollen, als Staatsfonds betrachtet werden sollen, ist in der Literatur umstritten. Im Gegensatz zu den anderen Fonds gibt es hier konkret Begünstigte (Rentner) (und nicht der Staat als alleiniger Begünstigte in Vertretung der Allgemeinheit).
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Das erklärt, dass sie das politische Kräfteverhältnis zwischen den Staaten, die das Kapital anlegen, und denen, in denen es angelegt wird, verändern.
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Die nachfolgenden Tabellen sollen darüber Aufschluss geben, welche Staaten solche Fonds eingerichtet haben und aus welchen Einnahmequellen sie gespeist werden:
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Largest sovereign wealth funds
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* This includes the oil stabilization fund of Russia.
** This number is a best guess estimation.
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List of countries by sovereign wealth funds
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References
Sovereign Wealth Fund Rankings by Sovereign Wealth Fund Institute
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Source
Wikipedia
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Als Ergänzung zu den obigen Übersichten noch eine weitere Tabelle:
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List of sovereign states by foreign-exchange reserves
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The list below is based on IMF data – when available; Otherwise – U.S. Central Intelligence Agency data are indicated.
For consistency, forward currency swap contracts are not included in this list until they mature, figures that include them may be higher or lower than those listed here.
IMF or other outstanding loans are not shown here; if they were accounted for many nations would list lower.
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References
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- ^ „The World Fact Book, reserves of foreign exchange and gold“. CIA.
- ^ „Data Template on International Reserves and Foreign Currency Liquidity – Reporting Countries“. Imf.org. 2001-01-05. Retrieved 2010-07-08.
- ^ „Central Bank of the Republic of China (Taiwan) — Foreign Exchange Reserves“.
- ^ Iranian government does not report the foreign exchange reserves as a matter of policy and all figures are estimates calculated by international or foreign institutes which are occasionally endorsed by Iranian officials without disclosing the exact numbers.
- ^ „Central Bank of Nigeria The Movement In Reserves“.
- ^ Bangladesh Bank
- ^ „Banco de Bolivia“. Bcb.gob.bo. 2012-12-27. Retrieved 2013-01-01.
- ^ „Egypt forex reserves did not fall significantly in March: central bank | Reuters“
- ^ „Pakistan’s forex reserves fall to $11.764 bn | Business | DAWN.COM“
- ^ „Bank of Mongolia statistics“
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External links
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- The World Factbook, CIA
- IMF’s data on current foreign exchange reserves of reporting countries
- SDDS subscribers with links to their websites containing data on international reserves
- Central bank websites from Bank for International Settlements
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Source
Wikipedia
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related Video-Clips
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Arte: „Mit offenen Karten – Wozu dienen Staatsfonds?“
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Emergence of Sovereign Wealth Funds
How has the emergence of sovereign wealth funds altered the equilibrium in global capital markets? Steve Gregg, Partner, McKinsey & Co, Australia New Zealand. Presented at the 21st Australasian Finance and Banking Conference held by the Australian School of Business.
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Sovereign Wealth Funds: the New Intersection of Money and Politics
Christopher Balding, Professor at the Peking University HSBC Business School, presented at ESADE Madrid his latest book, Sovereign Wealth Funds: the New Intersection of Money and Politics, in which the author examines the challenges that confront sovereign wealth funds and the states that found them. During the lecture, which is part of the series of events organised by ESADEgeo, Balding spoke about the different case studies that his book compiles, as well as its analysis of their historical, economic and financial framework. With this work Balding seeks to develop a deeper knowledge about sovereign investment funds, beginning with their history: the evolution from being small stabilisation funds to becoming the principal institutional investors.
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21.03.2012 – Norway’s Oil Fund is 15 Times the Size of Alaska’s Permanent Fund. How Did Norway Do It?
Norway’s sovereign wealth fund is roughly $600 billion and is the largest such fund in the world. Norwegian Minister of Petroleum and Energy Ola Borten Moe discusses how and why the fund was created, and how much of it the government of Norway uses each year. Borten Moe says that Norway will deliver more cleaner and secure energy in the future. Norway continues to have a goal to reconcile environmental and climate issues with the nation’s role as a large energy producer. Borten Moe says Norway will continue to secure long-term and sustainable energy exploration in the Arctic. Moe was speaking at a Northrim Bank Oil and Gas Speaker Series event in November presented by the Alaska World Affairs Council.
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25.12.2012 – Russia’s New Sovereign Wealth Fund
Kirill Dmitriev, Head of Russia’s Direct Investment Fund discusses the New Sovereign Wealth Fund.
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16.01.2013 – Africa’s sovereign wealth funds
They’ve been a feature of Chinese and Arab economic development for years, but African countries have been slow to develop their own sovereign wealth funds.
But in the last three months Angola ($5bn) and Nigeria ($1bn) have joined Botswana in launching their own. And the president of Tanzania and Mozambique says they’re preparing to go down the same path.
Supporters say it’s a way of ring-fencing the income generated by resource-rich countries whose wealth has been looted by dictators and kleptocrats.
Opponents‘ claim that Africa’s history of unaccountable leadership and vulnerability to western influences means this could make matters worse.
But one thing is clear. Africa’s wealth needs protecting and it needs to be invested wisely. And if sovereign wealth funds aren’t the answer, what is?
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20.01.2012: China steigt bei Londoner Wasserversorgung ein
Der chinesische Staatsfonds beteiligt sich am größten britischen Wasserversorger. Die China Investment Corporation (CIC) übernehme 8,7 Prozent an Thames Water, teilte der Fonds mit.
Das 4500 Mitarbeiter zählende Unternehmen versorgt 14 Millionen Kunden in London und weiterer Umgebung. Über die Höhe der Investition wurde nichts mitgeteilt.
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01.11.2012: China kauft Anteile an Heathrow
China ist weiterhin auf Einkaufstour in Europa: Der chinesische Staatsfonds China Investment Corporation hat für rund eine halbe Milliarde Euro zehn Prozent der Anteile am Londoner Flughafen Heathrow Airport erworben. Heathrow ist gemessen an den Passagierzahlen der größte Flughafen Europas und wird von einem Konsortium unter Führung des spanischen Infrastrukturkonzerns Ferrovial betrieben. Der chinesische Staatsfonds hatte zunächst kleine Anteile an börsennotierten Firmen im Ausland erworben, inzwischen tätigt er auch immer größere Investitionen.
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20.06.2013 – Südafrika: Performance of the Government Employees Pension Fund
The Government Employees Pension Fund is the continent’s largest retirement scheme with assets now exceeding R1 trillion. The fund looks after the interests of 1.2 million government employees and 360,000 pensioners.
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Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !
Veröffentlicht: 14. Juli 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken-Union, EUROPÄISCHE UNION (EU), Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) | Tags: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV, bail-in, Joaquín Almunia, nachrangige Gläubiger, Rekapitalisierung 3 KommentareStaatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia..
Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html