Entscheidung über die Zulassung von Parteien


Neun „etablierte Parteien“ festgestellt

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Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler entscheidet am Donnerstag, 4. Juli, und Freitag, 5. Juli 2013, über die Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl am 22. September 2013.
Er stellte zunächst verbindlich fest, welche Parteien im Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Bundestagswahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Diese sogenannten etablierten Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
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Als „etablierte Parteien“ stellte der Bundeswahlausschuss fest:
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  • die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Die Linke,
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern,
  • die Piratenpartei Deutschland,
  • die Nationaldemokratische Partei (NPD),
  • die Freie Wähler Bundesvereinigung, da deren Landesverband in Bayern dem dortigen Landtag angehört. (Anm.: geradlinige Leute, Gratulation!)
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Im Anschluss entschied das elfköpfige Gremium, welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl gemeldet haben, als „nicht etablierte“ Parteien anerkannt werden. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können. Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss nicht als Partei anerkennt, können dies innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht anfechten.
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Als „nicht etablierte“ Parteien anerkannt
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Im Einzelnen hat der Bundeswahlausschuss bislang (am 4. Juli) folgende Parteien und politischen Vereinigungen als Parteien anerkannt:
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  • Die Violetten,
  • Bayernpartei (BP),
  • Deutsche Konservative Partei,
  • Christliche Mitte – Für ein Deutschland nach Gottes Geboten (CM),
  • Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung,
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),
  • Familien-Partei Deutschlands,
  • Rentner Partei Deutschland,
  • Die Republikaner (Rep),
  • Bürgerbewegung pro Deutschland,
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
  • Bund für Gesamtdeutschland (BGD),
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
  • Partei Bibeltreuer Christen (PBC),
  • Alternative für Deutschland (AfD) – (Anm.: vermutliche eine bittere Pille für die „Lucken“),
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
  • Partei der Vernunft,
  • Feministische Partei Die Frauen.
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In vielen Fällen scheiterte die Anerkennung bereits daran, dass die Vereinigungen formalen Voraussetzungen an die Beteiligungsanzeige nicht eingehalten hatten, also etwa die Abgabefrist nicht eingehalten wurde oder die Anzeige nicht von drei Mitgliedern des Bundesvorstands unterzeichnet war.
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In Fällen, in denen der Bundeswahlausschuss einer Vereinigung die Parteieigenschaft nicht zuerkannt hat, kann diese als sogenannte „Wählergruppe“ mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Landeslisten können diese Wählergruppen aber nicht aufstellen.
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Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen
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Der Bundeswahlausschuss entscheidet nicht über die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen. Diese Entscheidung wird in den zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschüssen am Freitag, 26. Juli, getroffen.
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Entsprechende Wahlvorschläge müssen als Landeslisten bis Montag, 15. Juli, 18 Uhr, bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern eingereicht werden.
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Weitere Sitzung am 1. August
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Über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse wird der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 1. August, entscheiden.
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Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter acht Beisitzer und zwei Richter am Bundesverwaltungsgericht an.
Als Beisitzer sind in der Sitzung anwesend:
Prof. Dr. Michael Brenner (CDU),
Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen),
Dr. Ruth Kampa (Die Linke),
Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU, stellvertretendes Mitglied),
Jörg Paschedag (FDP),
Dr. Bernhard Schwab (CSU)
und Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD).
Das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Richterin Dr. Ulrike Bumke und der Vorsitzende Richter Werner Neumann
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Quelle: Bundestag
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Ein guter Anlaß, das Wahlprogramm der Freien Wähler etwas genauer anzusehen:
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One Comment on “Entscheidung über die Zulassung von Parteien”

  1. Christian G. Christiansen sagt:

    Der Bundestagswahlausschuss mit seinem Vorsitzenden Roderich Egeler hat sich nicht mit „Ruhm bekleckert“. Die öffentliche Sitzung geriet teilweise zum unverständlichen Gespräch zwischen Vorsitzenden, Mitarbeiterinnen und Ausschussmitgliedern.
    Entweder vergassen die Mitglieder mehrfach ihre Mikrofone einzuschalten oder längere Erörterungen fanden ohne Mikrofoneinschaltung statt und waren für die Anwesenden nicht verständlich.
    Warum es dazu noch Namensschilder auf gefaltetem Normalpapier bedurfte, die jeder Teilnehmer von Hand. „bepinseln“ musste, bleibt ebenso unerklärlich.
    Christian G. Christiansen, Berlin

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