Jahr für Jahr steigt die Zahl der Kontoüberprüfungen durch Finanzämter und andere Behörden an, die damit Straftaten vorbeugen wollen. Inzwischen sind es über 70.000 Abfragen. Datenschutzbeauftragte schlagen Alarm.
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Seit 2005 haben Behörden wie Sozial- und Finanzämter oder auch Arbeitsagenturen die Möglichkeit, über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Finanzaufsicht BaFin Kontostammdaten von Bürgern abzufragen. Dazu zählen die Kontonummer, das Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie weitere Angaben zum Kontoinhaber.
Kontostände oder -bewegungen können jedoch nicht eingesehen werden [?] Handelsblatt
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Anmerkung
Ein Abgleich mit Orwell’s 1984 drängt sich förmlich auf!
Ihr Oeconomicus
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STEUERFAHNDER: Jäger des verborgenen Schatzes
Deutsche Steuerfahnder greifen durch. Wie Deutschlands härteste Ermittler vorgehen, welche Werkzeuge sie haben – und warum sich die Selbstanzeigen der Steuersünder lawinenartig vermehren.
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