Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5 von 6


Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5 von 6

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Eine solche Begründung ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie dient nur dazu, die EFSF
auch vor den geringsten Verlusten zu schützen, denn sie hat allenfalls noch 19 Mio. € zu
verlieren, höhere Verluste führen zur sofortigen Insolvenz. Portugal-Anleihen wurden per
28.12.2011 mit 86, 61,45 bzw. sogar nur 47,20 % gehandelt, Irland-Anleihen lagen bei
92,19 bzw. 87,10 % des Nennwertes

– Anlage 6 -.

Es gibt keinen Grund, Anleihen, welche Portugal und Irland bei der EFSF (auch noch zu
niedrigeren Zinsen) aufgenommen haben, höher zu bewerten als andere von ihnen
aufgenommene Anleihen, die an der Börse handelbar sind. Es besteht der dringende
Verdacht, dass bei der EFSF in großem Umfange Bilanzfälschung betrieben wird, um das
Entstehen auch nur der geringsten Verluste zu vermeiden. Es sei in Erinnerung gerufen,
dass nach den zugrunde liegenden Verträgen die EFSF als praktisch vermögenslose
Gesellschaft am Markt bis zu 440 Mrd. € aufnehmen und dieses Geld als „Stabilitäts-
hilfen“ an notleidende Euro-Staaten weitergeben soll.

Die so beschaffene Gesellschaft ist durch die absolut unvertretbare und nur als kriminell
zu bezeichnende Fehlleitung von Geldern an die Gläubiger des griechischen Staates,
deren Anleihen von diesem zu überhöhten Kursen zurückgekauft wurden, belastet.

Die in Rede stehende Fehlleitung hätte auch vermieden werden können, wenn der BFM
und die EFSF beim griechischen Staat darauf gedrungen hätten, dass zumindest kein
Gläubiger seine Anleihe für 33,8 % an den griechischen Staat verkaufen kann, der sie zu
niedrigeren Kursen erworben hat. Das wäre in jedem Einzelfalle durchaus nachprüfbar
gewesen. Dann wären wenigstens Spekulationsgewinne dieser Art vermieden worden.
Freilich wäre die Subventionierung der Altgläubiger, die bereits bis zu fast 90 % durch
Kursverluste verloren hatten, immer noch geblieben.

Dass die Rückkaufaktion außer der Begünstigung von Banken und Hedgefonds
Griechenland nichts gebracht hat, ergibt sich auch aus einer Ausarbeitung des Professors
Henning Klodt, gegenwärtig Leiter des Zentrums Wirtschaftspolitik des Instituts für
Weltwirtschaft

– Anlage 7 -.

Es ist offenkundig, dass der Kreis der Täter, der dafür verantwortlich ist, dass öffentliche
Gelder mit dem Ziel oder dem Effekt ausgegeben werden, in Milliardenhöhe Banken und
Hedgefonds Vorteile zukommen zu lassen, ohne dass die vom Deutschen Bundestag

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… weiter mit Seite 6/6

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© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp
Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp


One Comment on “Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5 von 6”

  1. CANABBAIA sagt:

    „Die EFSF hält sich nicht an die Regel, dass die Börsenkurse
    maßgebend sind sondern bilanziert die von ihr herausgegebenen Darlehen weiterhin zu
    100 % mit dem Nennwert mit der Begründung, die Darlehen sollten bis zur ihrer
    Fälligkeit gehalten werden.“

    Soweit mir bekannt, müssen auch Banken Staatsanleihen nur dann zu Marktpreisen bilanzieren, wenn sie sie im Handelsbestand halten. Sind sie dagegen im Vermögensbestand (wie es bei dem EFSF ja der Fall ist), können sie wohl zu Ausgabe- (oder Einkaufs-?)kursen bewertet werden. (Etwas anderes mag dann gelten, wenn der Emittent deutlich insolvenzgefährdet ist. Das dürften bei Portugal usw. zumindest schwer nachweisbar sein; bei Griechenland wäre das sicherlich anders.)

    Also, bei aller Aversion, die auch meinerseits gegen die Eurettungs- und Euhaftungspolitik der Bundesregierung (und der Berliner Blockparteien) besteht: Die von Dr. Philipp monierte Bilanzierung des EFSF dürfte korrekt sein.

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