Beihilfe für die Nea Proton Bank: Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens
Veröffentlicht: 20. November 2012 Abgelegt unter: Emergency Liquidity Assistance (ELA), Generaldirektion Wettbewerb - Registratur Staatliche Beihilfen, Hellenic Financial Stability Fund – HFSF, Nea Proton Bank (Greece), Staatliche Beihilfen Hinterlasse einen KommentarBeihilfe für die Nea Proton Bank: Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens
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EUR-Lex – 52012XC1120(06) – EN – EUR-Lex
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STAATLICHE BEIHILFEN — GRIECHENLAND
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Staatliche Beihilfe SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN) — Beihilfe für die Nea Proton Bank durch Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank — Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens
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Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 357/05
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Mit Schreiben vom 26. Juli 2012, das nachstehend in der verbindlichen Sprachfassung abgedruckt ist, hat die Kommission Griechenland von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen der genannten Beihilfen/Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu eröffnen.
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Alle Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Zusammenfassung und des Schreibens zu den Beihilfen/Maßnahmen, die Gegenstand des von der Kommission eröffneten Verfahrens sind, Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind an folgende Anschrift zu richten:
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Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Staatliche Beihilfen |
J-70 03/225 |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Fax +32 229-61242 |
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Alle Stellungnahmen werden Griechenland übermittelt. Beteiligte, die eine Stellungnahme abgeben, können unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen, dass ihre Identität nicht bekanntgegeben wird.
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1. VERFAHREN
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Am 12. März 2012 meldete Griechenland einen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank bei der Kommission an. Am 16. Juli 2012 übermittelte Griechenland einen aktualisierten Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank.
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2. BESCHREIBUNG
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2.1 Beschreibung der Proton Bank
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Die Proton Bank wurde 2001 gegründet. Sie war hauptsächlich im Investment Banking tätig und gemessen an ihrem Anteil am gesamten Vermögensbestand des griechischen Bankensystems eine kleine Bank. Die Proton Bank verfügte über 28 Filialen in Griechenland und beschäftigte zum 30. Juni 2011 insgesamt 562 Mitarbeiter.
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In den Jahren vor ihrer Auflösung stand die Proton Bank vor einer Reihe von Problemen (so gab es beispielsweise einen Betrugsfall) und verzeichnete einige Jahre lang Verluste. Die Proton Bank erhielt umfangreiche staatliche Fördermittel. Am 9. Oktober 2011 wurde die Proton Bank aus Gründen der Systemstabilität und im Interesse der Öffentlichkeit aufgelöst.
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2.2 Beschreibung der Nea Proton Bank
Am 9. Oktober 2011 wurde auf Vorschlag der griechischen Zentralbank und auf der Grundlage eines Beschlusses des Finanzministeriums die Nea Proton Bank gegründet. Einziger Gesellschafter der Nea Proton Bank ist der griechische Finanzstabilisierungsfonds (Hellenic Financial Stability Fund – HFSF). Die Eröffnungsbilanzsumme der Nea Proton Bank betrug rund 3 Mrd. EUR. Der „alten“ Proton Bank wurde von der griechischen Zentralbank die Bankenzulassung entzogen und sie wurde abgewickelt.
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Beteiligungspositionen, Nachrangkapital, Steuerstundungen und ausfallgefährdete Darlehen verblieben bei der „alten“ Proton Bank. Alle Einlagen (von Privatkunden, Banken und Regierung), das Filialnetz und ausgewählte Vermögenswerte (Darlehens- und Wertpapierportfolios) wurden der Nea Proton Bank übertragen.
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2.3 Umstrukturierungsplan der Nea Proton Bank
Am 12. März 2012 meldete Griechenland einen eigenständigen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank (datiert auf den 30. Januar 2012) bei der Kommission an.
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Die Nea Proton Bank hat insbesondere folgende strategische Ziele: Erhöhung der Attraktivität der Bank für Investoren und Verbesserung der finanziellen Ergebnisse der Bank im Hinblick auf ihren nach den Rechtsvorschriften für die Auflösung von Banken vorgeschriebenen Verkauf an einen Dritten binnen zwei oder drei Jahren, Stärkung der Kundenbeziehungen, Steigerung der Verkaufskapazitäten des Filialnetzes, um einen Wandel in der Unternehmenskultur von einem Einlagenmechanismus zu einem Bankinstitut zu vollziehen, das seine Kundenbeziehungen/Querverkaufsmöglichkeiten nutzt, Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche, drastische Verbesserung des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme sowie Personalabbau um 30 % von 521 Vollzeitäquivalenten auf 369 Vollzeitäquivalente bis Ende 2012.
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Nach der Prognose für die Gewinn- und Verlustrechnung (Basis-Szenario) im Umstrukturierungsplan vom 16. Juli 2012 wird die Nea Proton Bank in den Jahren 2012 bis 2014 (nach Steuern) Verluste schreiben und ab 2015 (nach Steuern) Gewinne erzielen.
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2.4 Beschreibung der Beihilfen/Maßnahmen, die Gegenstand des von der Kommission eröffneten Verfahrens sind
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2.4.1 Unterstützung der Nea Proton Bank im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF
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Die griechische Zentralbank beantragte eine Unterstützung aus der Auflösungssparte des griechischen Einlagen- und Anlagen-Sicherungsfonds (Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund – HDIGF), um die Refinanzierungslücke der Nea Proton Bank zu schließen, die der Differenz zwischen dem Wert der übertragenen Vermögenswerte (bewertet zum Marktwert, der deutlich unter dem Wert liegt, zu dem sie am Vortag in den Büchern der Proton Bank eingetragen waren) und dem Nennwert der übertragenen Verbindlichkeiten entsprach. Den Betrag setzte die griechische Zentralbank am 19. Januar 2012 abschließend auf 1,122 Mrd. EUR fest.
[Anm.: Die Refinanzierungslücke von 1,122 Mrd. EUR wurde in zwei Tranchen geschlossen:
862 Mio. EUR wurden 2012 vom HDIGF übernommen; die verbleibenden 260 Mio. EUR trug der HFSF, der nach dem Gesetz 3845/2010 (auf Basis des Gesetzes 4051/2012) die Verpflichtungen des HDIGF übernahm.]
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2.4.2 Kapitalzuführungen des HFSF an die Nea Proton Bank
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Der HFSF, einziger Gesellschafter der Nea Proton Bank, gewährte ihr eine staatliche Beihilfe in Form von Stammkapital (Stammaktien) in Höhe von 250 Mio. EUR (ausgezahlt in zwei Tranchen).
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Nach dem aktualisierten Umstrukturierungsplan vom 16. Juli 2012 benötigt die Nea Proton Bank nicht, wie im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vom 12. März 2012 vorgesehen, zusätzliche Mittel von 35 Mio. EUR, sondern in Höhe von [230 – 300] Mio. EUR ([…]. Die Nea Proton Bank erlitt Verluste wegen der Beteiligung des Privatsektors…
[Anm.: Beteiligung des Privatsektors: Die griechische Regierung strebte in Verhandlungen mit ihren privaten Gläubigern einen freiwilligen Teilerlass ihrer Schulden an. Bei der Beteiligung des Privatsektors handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der erhebliche Folgen für die griechischen Banken hatte. Wegen der Beteiligung des Privatsektors verzeichneten viele Banken Verluste.]
… (die Verluste wegen wertgeminderter Vermögenswerte lagen 2011 bei 146,5 Mio. EUR und in der Bilanz des ersten Quartals 2012 wurden weitere Wertverluste von 22 Mio. EUR ausgewiesen). Ein weiterer Grund für den erhöhten Kapitalbedarf besteht darin, dass die Rückstellungen für den Zeitraum 2011 bis 2016 höher ausfallen als im Umstrukturierungsplan vom 12. März 2012 veranschlagt.
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3. WÜRDIGUNG DER BEIHILFEN/MASSNAHMEN
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die angemeldeten Maßnahmen in Form der Unterstützung im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF in Höhe von 1,122 Mrd. EUR, einer Kapitalzuführung von 0,25 Mrd. EUR des HFSF und der Kapitalzuführungen des HFSF von insgesamt [0.23 – 0.3] Mrd. EUR ([…]) zugunsten der Nea Proton Bank staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen. Um die finanzielle Stabilität in Griechenland zu bewahren, hat die Kommission die staatlichen Beihilfen – die Unterstützung im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF in Höhe von 1,122 Mrd. EUR, die Kapitalzuführung von 0,25 Mrd. EUR des HFSF und die Kapitalzuführungen des HFSF von insgesamt [0,23 – 0,3] Mrd. EUR ([…]) – zugunsten der Nea Proton Bank einstweilig, d. h. bis zum Erlass eines endgültigen Umstrukturierungsbeschlusses für die Nea Proton Bank, als mit dem Binnenmarkt vereinbare Rettungsbeihilfen genehmigt. Gegenwärtig hat die Kommission Zweifel daran, dass die Nea Proton Bank eigenständig rentabel wirtschaften kann und dass ausreichende Maßnahmen zur Lastenverteilung und zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen getroffen wurden.
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Deshalb hat die Kommission beschlossen, dass Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen.
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Die Kommission fordert Griechenland auf, einen neuen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank vorzulegen, der die von der Kommission in ihrem Beschluss geäußerten Bedenken ausräumt.
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Nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates können alle rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger zurückgefordert werden.
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SCHREIBEN
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1. PROCEDURE
- In May 2009, Proton Bank received a capital injection of EUR 80 million from the Greek State under the recapitalisation scheme for credit institutions in Greece
- On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank
- By letter dated 12 October 2011, the Commission services asked the Greek authorities, under case number SA.31711, to submit information regarding the resolution of Proton Bank
- On 15 December 2011 and 10 January 2012, the Greek authorities submitted information
- On 12 March 2012, the Greek authorities notified to the Commission, under case number SA.34488 (2012 /N), a restructuring plan for Nea Proton Bank. The case number SA.34488 (2012 /N) was administratively transformed into case number SA.34488 (2012 /NN) as Greece already granted parts of the aid to Nea Proton Bank
- On 13 March 2012, the Greek authorities submitted to the Commission further information
- On 30 June 2012, the Commission services asked the Greek authorities to provide additional information
- On 6 July 2012, the Greek authorities informed the Commission services that Greece accepts the adoption of the Decision in the English language
- On 13 July 2012, the Greek authorities submitted additional information, on 16 July 2012, the Greek authorities submitted an updated restructuring plan for Nea Proton Bank
- On 17 July 2012, the Commission services asked the Greek authorities to provide additional information, which the Greek authorities submitted on the same day
2. DESCRIPTION
2.1 Proton Bank
- Proton Bank, which was a small sized bank based on its share in the total assets of the Greek banking system, was incorporated in 2001 with primary focus on investment banking. In 2005, the bank was listed in the Athens Stock Exchange. Proton Bank had a network of 28 branches across Greece and as of 30 June 2011 employed 562 people. The bank was resolved on 9 October 2011 in order to protect systemic stability and the public interest.
- In the last years before it was resolved, the corporate credit portfolio of Proton Bank expanded very rapidly. Part of the credit expansion was extended to companies directly, indirectly or economically interconnected with a major shareholder of the bank. The balance sheet total of Proton Bank Group increased from 1,9 billion EUR at the end of 2008 to 2,9 billion EUR at the end of 2009 and to 4,3 billion EUR at the end of 2010. From the end of 2008 until the end of 2010, the balance sheet total therefore grew by more than 100 %. At the end of 2010, the group’s risk weighted assets amounted to 3,1 billion EUR. The amount of client deposits increased rapidly. Nevertheless, the bank still was a small bank with a market share in the retail deposits segment of approximately 1 %.
- Proton Bank received, under the Greek bank support scheme, a capital injection of EUR 80 million (corresponding to 4,58 % of the bank’s risk weighted assets at that time) from the Greek State in May 2009, a State guarantee for issued bonds with a nominal value of EUR 149,4 million, and Greek government securities amounting to EUR 78 million in April 2009. On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank.
- Proton Bank received, under the Greek bank support scheme, a capital injection of EUR 80 million (corresponding to 4,58 % of the bank’s risk weighted assets at that time) from the Greek State in May 2009, a State guarantee for issued bonds with a nominal value of EUR 149,4 million, and Greek government securities amounting to EUR 78 million in April 2009. On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank.
- In the summer of 2011, the four largest banks of Greece offered to support Proton Bank, by purchasing convertible bonds of approximately 50 million EUR issued by Proton Bank.
- Proton Bank also received around EUR 900 million in Emergency Liquidity Assistance (ELA) funding from the Bank of Greece
- In March 2011, the bank held Greek government bonds amounting to 1,2 billion EUR (including Treasury bills), amounting therefore to more than 25 % of the balance sheet total
[…]
2.2 Nea Proton Bank
[…]
2.3 Nea Proton Bank’s restructuring plan
[…]
2.4 The measures
2.4.1 Intervention by the Resolution scheme of the HDIGF in Nea Proton Bank (measure 1)
[…]
2.4.2 Capital injections by the HFSF into Nea Proton Bank (measure 2)
[…]
3. ASSESSMENT
3.1 Existence of State aid in the meaning of Article 107(1) TFEU and quantity of State Aid
[…]
Intervention by the Resolution scheme of the HDIGF for Nea Proton Bank (measure 1):
[…]
Capital injections by the HFSF into Nea Proton Bank (measure 2):
[…]
3.2 Compatibility of the aid
[…]
4.2.1 Legal basis for the compatibility assessment
[…]
4.2.2 Compatibility assessment
[…]
4.2.3 Compatibility with the Banking and Recapitalisation Communications
a. Appropriateness of the measures
[…]
b. Necessity – limitation of the aid to the minimum
[…]
c. Proportionality – measures limiting negative spill-over effects
[…]
4.2.4 Compatibility with the Restructuring Communication
Restoration of long-term viability of Nea Proton Bank:
[…]
Burden-sharing and limitation of the aid to the minimum necessary:
[…]
Distortion of competition:
[…]
Conclusion
[…]
DECISION
[…]
Amtsblatt der Europäischen Union – 20.11.2012 – C 357/26
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Kranidi, die Steueroase auf dem Peleponnes
Veröffentlicht: 20. November 2012 Abgelegt unter: Offshore-Finanzplätze / Steuerflucht, Steueroase Kranidi/Peleponnes | Tags: off-shore-business Hinterlasse einen KommentarKranidi, die Steueroase auf dem Peleponnes
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Kranidi auf dem Peleponnes. Hier leben 5000 Einwohner, die Steuereinnahmen beliefen sich 2010 auf weit mehr als sechs Millionen Euro, viel Geld für griechische Verhältnisse.
Kranidi ist eine Steueroase, Hauptstadt der Offshore Firmen. Das heißt: Die Reichen gründen Scheinfirmen im Steuerparadies Zypern oder Malta. Dann bauen sie hier Villen, tragen sie als Firmensitz ein und zahlen auch hier keine Steuern.
So will es das Gesetz. Der Staat kümmert sich darum nicht. Dabei könnte er mit dem Geld der Reichen wieder Kraft tanken.
Beispiel: Seit zwei Jahren besteuert der Staat Off Shore Firmen mit 15 Prozent– ein Angebot zur Steuer-Amnestie. Nicht alle nutzten es — aber immerhin sprudelten 2010 in Kranidi sechs Millionen Euro in die Kasse.
Ein Traum für Steuersünder: Das Finanzamt Kranidi wird geschlossen, es fusioniert mit dem in Nafplion, zwei Autostunden entfernt. So gibt es noch weniger Kontrollen. 184 Off Shore Firmen sind in der Obhut von Dimitris Kamizis, dem Bürgermeister von Kranidi.
Er weiß angeblich von nichts:
„Diese Unternehmen sind legal, ob sie Steuern zahlen oder nicht, dafür ist die Gemeinde nicht zuständig. Weil nicht die Gemeinden in Griechenland die Steuern einziehen, sondern nur die Gebühren für Reinigung oder Straßenbeleuchtung zuständig sind.“
Kranidi – eine Kleinstadt, wo man als Reicher unerkannt bleiben kann.
Kranidi – eine Kleinstadt , wo das Problem Griechenlands mit Korruption und Vetternwirtschaft besonders deutlich wird.
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Geht Frankreich auf Agenda-Kurs?
Veröffentlicht: 20. November 2012 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, FRANKREICH | Tags: Arbeitslosenquote, Austerität, Binnennachfrage, BIP, deutscher Agenda-Kurs, François Hollande, FRANKREICH, Reallöhne, Rentensysteme, Sozialdemokratie Hinterlasse einen KommentarEurokrise:
Geht Frankreich auf Agenda-Kurs?
Mehr Gerechtigkeit in der Wirtschaftspolitik hatte Frankreichs Präsident Francois Hollande beim Amtsantritt versprochen. Doch unter dem Druck von Ratingagenturen und Politik scheint Frankreich nun doch auf die deutsche Reformpolitik einzuschwenken. Für Europa wäre das katastrophal.
[…]
kritische Anmerkungen des DGB
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Eurokrise, Austeritätspolitik und das Europäische Sozialmodell
Wie die Krisenpolitik in Südeuropa die soziale Dimension der EU bedroht
- „Die Politik des harten Sparens, mit der die offizielle Politik die Eurokrise überwinden
will, hat Europa 2012 erneut in eine Rezession gestürzt. Die Austeritätspolitik erweist
sich in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien (GIPS) vor allem als ein Angriff auf
die Löhne, die Sozialleistungen und das öffentliche Eigentum. - Die EU hat eine neue Form des lohnpolitischen Interventionismus (Euro-Plus-Pakt,
Sixpack) entwickelt. Die Prinzipien des Flächentarifvertrags und der Allgemeinverbindlichkeit
werden in den GIPS-Staaten unterminiert, die Tarifvertragssysteme
dezentralisiert. Die Reallöhne sind in diesen vier Staaten von 2010 bis 2012 überdurchschnittlich
abgebaut worden. - In der Rentenpolitik haben die GIPS-Staaten Reformen eingeleitet, die das Ausgabenwachstum
für die Rentensysteme deutlich abbremsen. Die relativen Rentenniveaus
werden in diesen Staaten bis 2040 – gemessen an der Lohnersatzrate – drastisch
sinken. - Durch die Eurokrise hat die Politik der Privatisierung öffentlichen Eigentums in den
GIPS-Staaten einen neuen Schub erfahren. Griechenland ist am stärksten betroffen,
es plant einen regelrechten staatlichen Ausverkauf. - Durch die genannten Eingriffe in Südeuropa wird der Prozess der Liberalisierung des
Europäischen Sozialmodells, der bis zur Krise vor allem in West- und Osteuropa zu
beobachten war, in der gesamten EU durchgesetzt. Sollte der ökonomische Pfad der
Austerität trotz aller Widerstände bis 2014/2015 durchgehalten werden und dann
in eine neue Aufschwungsphase münden, wäre das politische Desaster für die europäische
Sozialdemokratie und die Gewerkschaften perfekt.“