Draghi stellt sich dem Bundestag
Veröffentlicht: 24. Oktober 2012 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag | Tags: Bundestag, EZB, Mario Draghi Hinterlasse einen KommentarDraghi stellt sich dem Bundestag
Er ist in Deutschland umstritten, nun will er seine Krisenpolitik im Bundestag erläutern:
Mario Draghi stellt sich heute in Berlin den Fragen von Mitgliedern des Haushalts-, Finanz- und EU-Ausschusses.
Dabei geht es vor allem um den EZB-Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen angeschlagener Euro-Länder zu kaufen.
Im Plenarsaal wird Draghi allerdings nicht reden. Stattdessen wird der nächstgrößte Sitzungssaal im Reichstag freigeräumt, dort wo sich sonst CDU und CSU zu ihren Fraktionssitzungen versammeln.
Geplant ist eine Diskussion mit den Fachpolitikern, also in erster Linie mit denen, die im Haushalts-, Finanz- oder Europaausschuss sitzen.
Alle anderen, die sich interessieren, dürfen auch kommen – bisher haben sich rund 150 Abgeordnete angemeldet.
Das Treffen findet hinter verschlossenen Türen statt.
Die offizielle Begründung lautet: Die Veranstaltung soll nicht für Schaufensterreden missbraucht werden.
tagesschau.de
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FAQ von Rolf-Dieter Krause, ARD Brüssel
Was darf die Europäische Zentralbank?
Die EZB will den kriselnden Eurostaaten helfen und künftig Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe kaufen.
Doch was bedeutet das? Und: Warum ist die Entscheidung so umstritten?
Die wichtigsten Fragen zum Beschluss der Euro-Notenbanker im Überblick:
Können Schuldenstaaten sich jetzt Geld bei der EZB besorgen?
Bricht die EZB damit Europäisches Recht?
Aber ist das nicht Staatsfinanzierung, die der EZB verboten ist?
Warum dann die Bedenken?
Muss Deutschland das alles ohnmächtig hinnehmen?
Die Hilfe der EZB ist also an Kriterien gebunden. Kann man denen vertrauen?
Nur die Bundesbank hat gegen die EZB-Entscheidung gestimmt. Wie isoliert ist Deutschland?
Fragen und Antworten
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Anmerkung
Es ist zu erwarten, dass sich einmal mehr die Leitmaximen der EUROholics durchsetzen werden, was insbesondere durch Merkel’s Diktum
„Die Währungsunion ist eine Schicksalsgemeinschaft – Es geht um die Bewährung und die Bewahrung der europäischen Idee“
deutlich wird.
Daraus darf man getrost ableiten, dass lästige Einschränkungen durch Verträge in diesem Zusammenhang als nachrangig zu betrachten sind.
ES GILT DAS GEBROCHENE WORT!
Als man uns in den 90er Jahren die Europäische Währungsunion ankündigte, wurde uns von den MeinungsBILDnern das Mantra „die Geldwertstabilität des Euro im Zentrum dieser ‚Stabilitätsgemeinschaft‘ „vorgebetet.
So sah es auch das Bundesverfassungsgericht, als es am 12. Oktober 1993 im Urteil zum Maastrichter Vertrag feststellte:
„Der Vertrag setzt langfristige Vorgaben, die das Stabilitätsziel (gemeint ist ein stabiles Preisniveau) zum Maßstab der Währungsunion machen,
die durch institutionelle Vorkehrungen die Verwirklichung dieses Zieles sicherzustellen suchen und letztlich – als ultima ratio – beim Scheitern der Stabilitätsgemeinschaft auch einer Lösung aus der Gemeinschaft nicht entgegenstehen“