Draghi stellt sich dem Bundestag


Draghi stellt sich dem Bundestag
Er ist in Deutschland umstritten, nun will er seine Krisenpolitik im Bundestag erläutern:
Mario Draghi stellt sich heute in Berlin den Fragen von Mitgliedern des Haushalts-, Finanz- und EU-Ausschusses.
Dabei geht es vor allem um den EZB-Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen angeschlagener Euro-Länder zu kaufen.
Im Plenarsaal wird Draghi allerdings nicht reden. Stattdessen wird der nächstgrößte Sitzungssaal im Reichstag freigeräumt, dort wo sich sonst CDU und CSU zu ihren Fraktionssitzungen versammeln.
Geplant ist eine Diskussion mit den Fachpolitikern, also in erster Linie mit denen, die im Haushalts-, Finanz- oder Europaausschuss sitzen.
Alle anderen, die sich interessieren, dürfen auch kommen – bisher haben sich rund 150 Abgeordnete angemeldet.
Das Treffen findet hinter verschlossenen Türen statt.
Die offizielle Begründung lautet: Die Veranstaltung soll nicht für Schaufensterreden missbraucht werden.
tagesschau.de
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FAQ von Rolf-Dieter Krause, ARD Brüssel
Was darf die Europäische Zentralbank?
Die EZB will den kriselnden Eurostaaten helfen und künftig Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe kaufen.
Doch was bedeutet das? Und: Warum ist die Entscheidung so umstritten?
Die wichtigsten Fragen zum Beschluss der Euro-Notenbanker im Überblick:
Können Schuldenstaaten sich jetzt Geld bei der EZB besorgen?
Bricht die EZB damit Europäisches Recht?
Aber ist das nicht Staatsfinanzierung, die der EZB verboten ist?
Warum dann die Bedenken?
Muss Deutschland das alles ohnmächtig hinnehmen?
Die Hilfe der EZB ist also an Kriterien gebunden. Kann man denen vertrauen?
Nur die Bundesbank hat gegen die EZB-Entscheidung gestimmt. Wie isoliert ist Deutschland?
Fragen und Antworten
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Anmerkung
Es ist zu erwarten, dass sich einmal mehr die Leitmaximen der EUROholics durchsetzen werden, was insbesondere durch Merkel’s Diktum
„Die Währungsunion ist eine Schicksalsgemeinschaft – Es geht um die Bewährung und die Bewahrung der europäischen Idee“
deutlich wird.
Daraus darf man getrost ableiten, dass lästige Einschränkungen durch Verträge in diesem Zusammenhang als nachrangig zu betrachten sind.

ES GILT DAS GEBROCHENE WORT!

Als man uns in den 90er Jahren die Europäische Währungsunion ankündigte, wurde uns von den MeinungsBILDnern das Mantra „die Geldwertstabilität des Euro im Zentrum dieser ‚Stabilitätsgemeinschaft‘ „vorgebetet.
So sah es auch das Bundesverfassungsgericht, als es am 12. Oktober 1993 im Urteil zum Maastrichter Vertrag feststellte:

„Der Vertrag setzt langfristige Vorgaben, die das Stabilitätsziel (gemeint ist ein stabiles Preisniveau) zum Maßstab der Währungsunion machen,
die durch institutionelle Vorkehrungen die Verwirklichung dieses Zieles sicherzustellen suchen und letztlich – als ultima ratio – beim Scheitern der Stabilitätsgemeinschaft auch einer Lösung aus der Gemeinschaft nicht entgegenstehen“

Zu den vom BVerfG erwähnten „institutionellen Vorkehrungen“ gehörten neben den „Konvergenz“-Kriterien für die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten vor allem das Verbot der Haftung für die Schulden anderer Mitgliedstaaten und die Verpflichtung der Europäischen Zentralbank (EZB), in der Geldpolitik primär das Ziel der Geldwertstabilität zu verfolgen. Dementsprechend wurde in den ersten Jahren nach Einführung des Euro auf die Realisierung der Geldwertstabilität immer wieder mit Genugtuung hingewiesen.
Als man im Frühjahr 2010 damit begann, das Verbot für die Schulden anderer Mitgliedstaaten zu haften zu brechen, überschritt die EZB mit einem Ankauf von Staatspapieren zur unmittelbare Stützung von Schuldnerstaaten den Rubicon.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Stabilitätsgemeinschaft, primär der Geldwertstabilität zu dienen, wurde somit vorsätzlich und nachhaltig beseitigt!
Gleichwohl wurde von den EUROholicsimmer wieder behauptet, nur durch die Haftung für die Schulden anderer Mitgliedstaaten und das entschlossene Eingreifen der EZB könne die EURO-Stabilität gesichert werden, nur so könne dieser gerettet werden!
Die Halbwertzeit dieser Thesen wider jede ökonomische Vernunft konnten wir live miterleben!
Mit der Einführung des ESM gestalteten unsere kreativen Hütchenspieler das Drehbuch ‚zur EURO-Rettung‘ einfach neu und werden den Steuerzahlern künftig alles notwendige Haftungskapital abnötigen.
Es liegt auf der Hand, dass es sich bei den „Stabilitätshilfen“ der Rettungsschirme und Interventionen der EZB um eine interventionistische Schuldenpolitik handelt, die unter „Stabilisierung“ ein kurzfristiges und kurzsichtiges Krisenmanagement versteht und „im Zweifel“ auf eine Stabilitätsgemeinschaft im Sinne der Geldwertstabilisierung keine Rücksicht mehr nehmen wird.
Was bedeutet dies nun?
Eine auf Vertragsbrüchen aufbauende interventionistische Schuldenpolitik ist neben erheblichen Vertrauenverlusten in das Krisenmanagement der EUROholics, der toxische Cocktail, welcher die Eurozone als Stabilitätsgemeinschaft zu zerstören droht!
Seit August 2012 wird öffentlich darüber nachgedacht, dem ESM-Gouvereursrat einen Schlüssel zur Büchse der EZB-Pandora zu übergeben .. der ESM soll  bei der EZB ohne jedwede Beschränkung Kredite aufnehmen zu können, um damit Schuldnerstaaten und Banken direkte weitere Finanzhilfen zu gewähren!
Der EZB-Rats-Beschluss vom 06. September 2012,  unbefristet Staatsanleihen von Mitgliedstaaten anzukaufen, verdeutlicht, dass die EZB mit einer rigorosen Ausweitung der Geldmenge bereit ist, die postulierte Geldwertstabilität endgültig aufzugeben.
Damit wird ein gigantisches Inflationsmonstrum aktiviert!
… wird fortgesetzt


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