Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012 – Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 1/7


Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012
Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp
Seite 1/7

RAe Philipp & Koll., Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
 BundesverfassungsgerichtZweiter SenatPostfach 17 7176006 Karlsruhe
 
Mannheim, 01.08.2012 Unser Zeichen: Ph/ar

 

 

– Aktenzeichen: 2 BvR 1504/12 –

In der Verfassungsbeschwerdesache

Wolfgang Hertel und Dr. Wolfgang Philipp betreffend Einrich­tung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

tragen wir im Anschluss an die Verfassungsbeschwerdeschrift vom 06.07.2012 ergänzend weiter wie folgt vor:

I.

Berichtigung

Auf Seite 22 (C II 6 b bb) sind bei dem Vergleich mit aktienrechtlichen Vorschriften versehentlich überholte Paragraphennummern des Aktien­gesetzes zitiert worden. Statt § 57 AktG muss es heißen: § 63 AktG und statt § 58 AktG: § 64 AktG.

© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp – Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp

… weiter mit Seite 2/7



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