Was steckt hinter TARGET2 ?
Veröffentlicht: 30. Juni 2012 Abgelegt unter: Hans-Werner SInn, Target-2 | Tags: Bundesbank, ESM, Eurobonds, EZB, Finanzkrise, gesetzliches Zahlungsmittel, Goldstandard, Handelsbilanzüberschuss, Handelsbilanzdefizit, Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, Prof. Dr. Philipp Bagus, Target Hinterlasse einen KommentarWas steckt hinter TARGET2 ?
30.6.2012 – von Prof. Dr. Philipp Bagus
Kürzlich gab es in Europa eine intensive Debatte bezüglich des Target2-Systems (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2), dem gemeinsamen Verrechnungssystem der Eurozone.[1] [2] Die Bedeutung des Systems wird sehr unterschiedlich gesehen. Einige Ökonomen, der prominenteste darunter ist sicherlich Hans-Werner Sinn, argumentierten, dass TARGET2 einem “Rettungsschirm” gleichkommt – andere bestreiten dies vehement. Der frühere EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark sagte kürzlich, dass einige ihr Ansehen als seriöse Ökonomen verlieren könnten, wenn sie TARGET2 als Rettungssystem. bezeichneten.
In der Tat haben sich die TARGET2 Verbindlichkeiten und Forderungen erst seit Beginn der Finanzkrise aufgebaut. Während die Länder der Peripherie TARGET2-Verbindlichkeiten angehäuft haben, betrugen die TARGET2-Forderungen der Deutschen Bundesbank per April 2012 nahezu € 644 Milliarden. Das sind ungefähr € 8.000 für jeden Deutschen.
Aber ist das TARGET2-System wirklich ein verstecktes Rettungssystem für den unhaltbaren Lebensstandard der Peripherie? Starten wir unsere Analyse anhand eines einfachen Beispiels zweier Privatpersonen, die sich einer Bank für den Ausgleich ihrer Zahlungen bedienen.
Person A verkauft eine Ware oder eine Dienstleistung für € 100 an Person B. Um es mit einem Begriff internationaler Handelsbeziehungen auszudrücken: A hat nun einen Handelsbilanzüberschuss und B ein Handelsbilanzdefizit. A hat eine Forderung gegenüber der Bank in Höhe von € 100, nachdem die Zahlung ausgelöst wurde (die gestrichelte Linie in Abbildung 1). B hat eine Verbindlichkeit und schuldet der Bank € 100. Die Schuldverhältnisse sind als durchgehende Pfeile in Richtung des Schuldners dargestellt.
A hat nun ein Guthaben bei seiner Bank und plant, beispielsweise im Ruhestand darauf zurückzugreifen. B ist nun gezwungen, etwas an Wert herzustellen, um die entstandene Schuld zurückzahlen zu können. Genau genommen wird A letztendlich erst durch die Herstellung realer Güter durch B bezahlt.
Für A ist es wichtig, dass das Bankdarlehen an B mit einer guten Sicherheit oder Pfand unterlegt ist, beispielsweise einer erstklassigen Anleihe oder einer Immobilie. Fehlt eine solche Sicherheit, beginnen die Probleme für A spätestens dann, wenn B seine Schuld nicht bezahlt, weil er verstirbt oder aus anderen Gründen nicht mehr zahlen kann. Wenn die Bank nicht über anderes Vermögen verfügt, um den Forderungsausfall auszugleichen, wird A nach dem Tod des B mit einer Forderung gegenüber einer bankrotten Bank dastehen.
Wenn natürlich die Bank mit dem Privileg ausgestattet ist, Geld (als gesetzliches Zahlungsmittel) zu drucken, wird die Bank nicht bankrott gehen und kann A auszahlen. Allerdings wird A nur “Papier” zurückerhalten, eine wertlose Forderung, denn B hat nichts produziert und außerdem ist er tot. Was soll A also mit frisch bedrucktem Papier kaufen? A’s Lebensstandard wird im Ruhestand sinken, da sein Wohlstand nur auf Papier basiert.
Nehmen wir nun an, A lebt in Deutschland und B lebt in Spanien. Außerdem stellen wir uns vor, die Commerzbank ist A’s Bank in Deutschland und Banco Santander ist B’s Bank in Spanien. Zusätzlich kommen noch zwei nationale Notenbanken und die EZB hinzu.
Wir nehmen wieder an, dass A Waren im Wert von € 100 an B exportiert. Wenn die Zahlung ausgelöst wird, erhält A eine Forderung gegenüber der Commerzbank. A’s Bankguthaben erhöht sich um € 100. B bekommt ein Darlehen über € 100 von der Banco Santander (oder sein Guthaben bei der Banco Santander reduziert sich um diesen Betrag). Die Commerzbank erhält eine Forderung gegenüber der Bundesbank (oder reduziert ihre Verbindlichkeiten dort), während die Banco Santander ihre Verbindlichkeiten bei der Bank of Spain (der spanischen Zentralbank) erhöht (oder ihre Überschussreserven dort reduzieren sich).
Auf der Ebene der Notenbanken erhält die Bundesbank eine Forderung gegenüber der EZB, während die Bank of Spain ein Darlehen erhält. Unterlegt ist dieser Vorgang mit einem Import von Waren nach Spanien, der von der Banco Santander finanziert wurde, indem diese neues Geld in Form eines Darlehens an B geschaffen hat. Diese Geldschöpfung stellt sich in TARGET2-Verbindlichkeiten der Bank of Spain und in TARGET2-Forderungen der Bundesbank dar.
Nun vergleichen wir das Vorgehen bei TARGET2 mit der Finanzierung von Importen in einem Goldstandard. In beiden Systemen können Importüberschüsse mit Kapitalimporten finanziert werden, in unserem Fall kaufen A oder die Commerzbank eine Anleihe von B. Wenn in einem Goldstandard keine private Finanzierung zustande kommt, muss der Import durch den Transfer von Gold bezahlt werden. Im Eurosystem dagegen wird der Importüberschuss einfach durch die Schaffung von Forderungen gegenüber der EZB finanziert. Statt Gold erhält die Bundesbank TARGET2-Forderungen. Während in einem Goldstandard die Bezahlungen von Importen (sofern nicht durch private Darlehen finanziert) durch den Abfluss von Gold begrenzt wird, gibt es bei TARGET2-Forderungen kein Limit – die Importüberschüsse können ohne jegliches Limit durch die Schaffung von Euro-Forderungen finanziert werden.
Wie können nun TARGET2-Verbindlichkeiten und Forderungen wieder verschwinden? Die Differenzen verschwinden, wenn A etwas von B importiert, B eine Anleihe an A verkauft oder B sich von A ein privates Darlehen geben lässt. Gegen eine Finanzierung von Importen mittels privater Darlehen und Anleihen gibt es nichts einzuwenden. TARGET2-Verbindlichkeiten jedoch stellen keine privaten Darlehen dar, sondern kommen staatlichen Zentralbankkrediten gleich. Ohne TARGET2 wäre ein spanischer Importeur gezwungen, einen privaten Investor zu finden, um das Handelsdefizit zu finanzieren. Hierfür müsste er womöglich hohe Zinsen zahlen, vor allem, wenn er keine erstklassigen Sicherheiten stellen kann.
So gesehen kommt das TAGRET2-System in der Tat einem Rettungssystem für eine nicht wettbewerbsfähige Wirtschaft mit zu hohen Preisen gleich. Dank dieses Rettungsmechanismus ist das Land nicht gezwungen, den Arbeitsmarkt zu regulieren und die Staatsausgaben zu senken, damit sich die Preise anpassen. Reformen können aufgeschoben werden, dank der TARGET2-Finanzierung. Im Gegenteil, der Kaufrausch kann weitergehen und die nachteiligen internen Strukturen bleiben unverändert.
Aber werden die TARGET2 Verbindlichkeiten und Forderungen niemals ausgeglichen? Überraschenderweise gibt es wirklich weder ein Limit für die TARGET2-Rettungen, noch werden die Konten ausgeglichen. Im Gegensatz hierzu werden im Federal Reserve System Verbindlichkeiten mit Goldzertifikaten abgesichert und regelmäßig abgerechnet. Hat beispielsweise die Federal Reserve Bank von Richmond eine Verbindlichkeit gegenüber der Federal Reserve Bank von New York, gleicht erstere ihr Konto mittels der Übermittlung von Goldzertifikaten aus.[2] [5]
Das Eurosystem aber erlaubt nicht nur die Finanzierung von Importen durch die Schöpfung neuen Geldes; es ermöglicht sogar “Kapitalflucht”. In der augenblicklichen Situation würde eine Pleite des griechischen Staates das Bankensystem in den Bankrott stürzen. Um Verluste zu vermeiden, überwiesen griechische Sparer – und tun es noch immer – ihre Guthaben von Konten bei griechischen Banken auf Konten bei deutschen Banken oder in andere Länder. Durch diesen Transfer verliert eine griechische Bank Guthaben während eine deutsche Bank Guthaben erhält. Die griechische Bank erhöht ihre Refinanzierung mit der nationalen Notenbank (d.h. sie erhält neu geschaffenes Geld) während die deutsche Bank ihre Verbindlichkeiten bei der Bundesbank reduzieren kann (oder dort Überschussreserven ansammelt). Die Bundesbank erhält eine TARGET2-Forderung, für die griechische Notenbank entsteht eine TARGET2-Verbindlichkeit. Wenn der griechische Staat Pleite geht und die Forderungen an die griechische Notenbank ausfallen, entstehen Verluste für die EZB. Folglich tragen die deutschen Sparer das Risiko eines Zahlungsausfall Griechenlands durch das TARGET2-System mit.
Welche Schlüsse sind aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?
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Wo liegen die Risiken für ein TARGET2-Gläubigerland wie Deutschland?
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Wo liegen die Risiken für ein TARGET2-Gläubigerland wie Deutschland?
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TARGET2, Eurobonds, ESM: wo liegt der Unterschied?
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Quelle
Original-Aufsatz in englischer Sprache
Anmerkung
Was lernen wir hieraus?
Wesentliche Teile des deutschen Handelsbilanz-Überschusses werden durch Target2 finanziert!
Mit anderen Worten: Die „Exporterfolge“ deutscher Unternehmen in die Eurozone bezahlen wir, die Steuerzahler und Sparer, letztendlich über Target 2 selbst!
EURO im Verbund mit dem Target2-System sind somit aus deutscher Sicht die größte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aller Zeiten!
Ach, das glauben Sie nicht?
DANN BITTE STELLEN SIE SICH NACHFOLGENDE FRAGEN:
Warum ist denn die Arbeitslosenquote in Deutschland im europäischen Vergleich so außergewöhnlich niedrig?
Weil wir so „schlau“ sind? Weil wir so „fleißig“ sind?
Könnte es nicht sein, das man uns genau dies einreden möchte, in Wahrheit wir aber letztlich -zumindest für große Teile der Euro-Zone- einfach umsonst arbeiten?
Kleine Analogie gefällig?
Stellen Sie sich einen freundlichen Kneipenwirt vor, der seine Gäste immer nur anschreiben lässt, ohne Chance, diese Forderungen jemals eintreiben zu können. Am Ende des Tages kann er sich keineswegs über „zu wenig Arbeit“ beklagen .. dies ändert allerdings nichts daran, dass er letztlich nur „Freibier“ ausgeschenkt hat!
Message understood?
Ihr Oeconomicus
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Ergänzungen
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Leitlinie der Europäischen Zentralbank
vom 26. April 2007
über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2)
(ECB/2007/2) (2007/600/EG)
eur-lex.europa
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TARGET imbalances: Financing the capital-account reversal in Europe
Ashoka Mody, Fabian Bornhorst, 7 March 2012 – voxeu
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Target2-Defizite: Warum die Leistungsbilanz nicht entscheidend ist
Ermöglicht es die Europäische Zentralbank über Target2 den Krisenstaaten in der Peripherie, weiter über ihre Verhältnisse zu leben? Verzögert die Zentralbank so die nötigen Anpassungsprozesse? Treiben die Leistungsbilanz-Ungleichgewichte im Euro-Raum die Target-Salden?
Olaf Storbeck – 7. März 2012 – Blog Handelsblatt
Gastbeitrag von Dr. iur. Wolfgang Philipp sowie Videobeiträge zur Kundgebung
Veröffentlicht: 30. Juni 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freie Wähler, Verfassungsbeschwerden, Wolfgang Philipp | Tags: "Vom neuen Götzen", Banken-Rekapitalisierung, Bundeshaushalt 2012, Bundesrat, Bundestag, Dr. phil. Bruno Bandulet, Eigenkapital, ESM, Freie Wähler, Friedrich Wilhelm Nietzsche, Neuverschuldung, Notenbank, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, RA Dr. iur. Wolfgang Philipp, Sozialisierung, Ulrich Mentz, völkerrechtlich, Zarathustra, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten.
Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde:‚Ich, der Staat, bin das Volk‘.
Er luegt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s.Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben.
Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für viele und heißen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin.
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten.Dieses Zeichen gebe ich euch: jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen: die versteht der Nachbar nicht. Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen der Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist alles an ihm; mit gestohlenen Zähnen beißt er, der Bissige.
Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.
Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen!
Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!
Viel zu viele werden geboren: für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!“
[ Zitat-Quelle: Friedrich Wilhelm Nietzsche – „Also Sprach Zarathustra – Vom neuen Götzen“ ]
Gastbeitrag
von
Dr. iur. Wolfgang Philipp
[ Herr Dr. Philipp ist Rechtsanwalt in Mannheim mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht und Bankrecht, sowie Autor
zahlreicher Veröffentlichungen. ]Im Zusammenhang mit den ESM-Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sollten Sie, liebe LeserINNen Ihren Abgeordneten nachfolgende Fragen stellen:
1. Wissen Sie, dass die ESM-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € die weitaus größte Bank in Europa sein wird?
( 12 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bank – 140 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bundesbank – 65 mal so viel Kapital wie die Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 – 5 mal mehr als das Haushaltsvolumen der EU ) ist?
2. Wissen Sie, dass in der ESM-Bank die Verfügung über Geld und politische Macht in einzigartiger Weise vereint wird, weil sie nicht von Bankfachleuten, sondern von den Finanzministern geleitet wird?
Das ist ein Zustand, den die deutsche Politik seit Kriegsende immer vermeiden wollte. Die Unabhängigkeit der Notenbank war eine unserer größten Errungenschaften.
3. Wissen Sie, dass durch den ESM Europa tief gespalten wird?
Der ESM-Vertrag ist keine Einrichtung der EU, sondern ein völkerrechtliches Abkommen. Er besteht nur aus 17 Mitgliedern, während die EU 28 Mitglieder hat. Die Konstruktion des ESM läuft darauf hinaus, in Europa eine totalitäre Herrschaft zu entwickeln, die dazu führen wird, dass die anderen 11 Staaten als Orte der Freiheit erkannt, die 17 Euro-Staaten aber Orte der Unterdrückung, Ausbeutung und Enteignung werden.
4. Wissen Sie, dass Sie einen falschen Bundeshaushalt 2012 beschlossen haben?
Deutschland ist mit 190 Mrd. € Zeichner von 27% aller Anteile des ESM. Davon sind im Jahr 2012 8,7 Mrd. € in bar einzuzahlen, der Rest stellt eine Forderung des ESM gegen Deutschland dar, deren Einzahlung jederzeit verlangt werden kann. Mit der Ratifizierung ist eine Schuld des Bundes gegenüber dem ESM in Höhe von insgesamt 190 Mrd. € entstanden. Der ESM muss, um sein Kapital darzustellen, diese Forderung auch in seiner Bilanz ausweisen.
Diese Neuverschuldung Deutschlands ist aber im Bundeshaushalt 2012 bis auf den Baranteil von 8,7 Mrd. € nicht zu sehen. In Wirklichkeit löst allein der ESM in Deutschland eine Neuverschuldung in Höhe von 190 Mrd. € aus. Die Bundesregierung redet sich damit heraus, nach einem 2009 verabschiedeten Gesetz seien Schulden zum Erwerb einer Beteiligung im Bundeshaushalt nicht als solche auszuweisen. Sie behauptet, die Beteiligung an dem ESM stelle eine solche Beteiligung dar.
Das ist blanker Unsinn: Es handelt sich nicht um BASF-Aktien, sondern um eine Verpflichtung, aus der niemals herauszukommen sein wird, es gibt weder ein
Rücktrittsrecht, noch kann der Anteil abgetreten werden. Der Anteil ist wertlos, der Bundeshaushalt 2012 eine fundamentale Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt.
Für diese neuen Schulden haften wir alle! Wenn der Gouverneursrat die Einzahlung verlangt, muss der Bund durch Umschuldung Bankkredite aufnehmen und entsprechend Zinsen zahlen, die auf ewige Zeiten im Haushalt stehen werden und zwar jedes Jahr neu.5. Wissen Sie, was es mit der „Rekapitalisierung ausländischer Banken“ auf sich hat?
Ich will es Ihnen sagen:
a) Es ist bereits gängige Praxis und im ESM-Vertrag auch für die Zukunft vorgesehen, dass ein sehr großer Teil der notleidenden Euro-Staaten zufließenden Gelder nicht für diese Staaten, sondern zur „Rekapitalisierung“ von Banken in diesen Staaten verwendet werden, auch privaten Banken. Dabei geht es um riesige Summen. In Griechenland ist von 50 Mrd. €, in Spanien von über 60 Mrd. € die Rede.
b) Für diese Schulden fremder ausländischer Banken haftet dank des Abstimmungsverhaltens frei gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis. Die Frage, ob das die Verfassung erlaubt, ist nicht einmal gestellt, geschweige denn erörtert worden.
c) Die Abwicklung solcher Rekapitalisierungen von Banken hat kriminellen Charakter:
Die begünstigten Banken müssen für die empfangenen Gelder zwangsläufig Aktien ausgeben.
Diese sind durch die zufließenden Gelder werthaltig und gelangen in das Eigentum der jeweiligen Staaten, die Empfänger des Geldes waren. Gleichzeitig werden je nach dem Ausgabekurs auch die alten im Kurs verfallenen Aktien wieder aufgewertet, so dass zu Lasten des deutschen Steuerzahlers vermutlich zahlreichen Aktionären ausländischer Banken ihre Kursverluste ersetzt werden.d) Keine Bank vergibt Kredite ohne Sicherheiten. Der ESM müsste also Kredite, welche er ausländischen Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Banken gibt, davon abhängig machen, dass diese Staaten die empfangenen neuen Aktien an den ESM verpfänden. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass diese Staaten
ihre Schulden bei dem ESM nicht zurückzahlen, die wertvollen Aktien aber behalten und anderweitig veräußern. Werden die Aktien verpfändet, tritt beim ESM und damit bei den Steuerzahlern kein oder nur ein geringer Schaden ein. Es ist unfassbar, dass die hier möglichen Sicherheiten nicht verlangt worden sind! Die Unterlassung könnte als Untreue gewertet werden.6. Wissen Sie, dass die Behauptung, das Kapital des ESM sei auf 700 Mrd. € begrenzt, nicht stimmt?
Eine genaue Lektüre des ESM-Vertrages lässt erkennen, dass der Gouverneursrat die noch nicht eingezahlten Anteile nicht unbedingt zum Nennwert, sondern „auch in anderer Weise“, d.h. mit einem Aufgeld einziehen kann.
Dieses Aufgeld hat zu keiner Zeit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages unterlegen. Der Gouverneursrat kann also auch mehr als 700 Mrd. € von den Mitgliedern einziehen, die gegenteiligen Behauptungen der Bundesregierung und anderer Propagandisten sind unwahr.7. Wissen Sie, dass nach dem ESM-Vertrag dessen Forderungen gegen notleidende Euro-Länder dort Vorrang vor allen anderen Forderungen haben sollen?
Wissen Sie, dass dies zwar für den ESM günstig klingt, aber zur Folge haben wird, dass diese Staaten von niemand anders mehr Kredit erhalten werden?
Sie werden vollständig in ihrer Kreditfinanzierung vom ESM abhängig, was einer totalen Sozialisierung gleichkommt.
8. Wissen Sie, dass die in den Gesetzentwürfen jetzt vorgesehene Beteiligung des Bundestages bei Beschlüssen des ESM rechtlich zweifelhaft ist?
Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangte Beteiligung steht nämlich nur in dem ESM-Finanzierungsgesetz, das rein innerdeutsch ist und nicht in Brüssel hinterlegt wird. Sie müssten in dem Ratifizierungsgesetz stehen und mit diesem hinterlegt werden.
Der Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag verstößt möglicherweise gegen den ESM-Vertrag, zumindest aber müsste diese deutsche Regelung
mit dem Ratifizierungsvertrag in Brüssel hinterlegt und damit allen anderen Partnern notifiziert werden. Möglicherweise ist die gesamte Regelung über die Beteiligung des Bundestages rechtlich gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzbar, der Europäische Gerichtshof wird es eines Tages entscheiden.
Die Vertretung des deutschen Volkes durch den eigenen Bundestag steht auch insoweit in dieser wichtigen Frage auf tönernen Füßen.Dieser Gastbeitrag wurde von Dr. Wolfgang Philipp anläßlich der Kundgebung durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg, am 30. Juni 2012 in Karlsruhe vorgetragen.
Für dieses Engagement gebührt Herrn Dr. Philipp, ebenso wie den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, den Herren Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Dr. Bruno Bandulet, sowie den während der Kundgebung leider nicht anwesenden Herren Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Prof. Dr. Joachim Starbatty allergrößte Anerkennung.
Wie bereits angekündigt, hier die Video-Aufzeichnungen der Kundgebung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg von Samstag, 30. Juni 2012 auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe:
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Begrüßung – Ulrich Mentz
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Moderation und Einleitung
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Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. KA Schachtschneider
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Bewertungen von Prof. Dr. Wilhelm Hankel
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‚augenöffnende‘ Ausführungen von RA Dr. Wolfgang Philipp
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erkenntnisreiche Detailbetrachtungen von Dr. Bruno Bandulet
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Fragerunde
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Ausblicke von Ulrich Mentz
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Den Teilnehmern der Kundgebung sei an dieser Stelle für ihre Geduld und Standvermögen angesichts der schweißtreibenden Sommertemperaturen ein herzliches Dankeschön zugerufen.
herzlichst
Ihr Oeconomicus
Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
Veröffentlicht: 29. Juni 2012 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, ESM, Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität) | Tags: „preferred creditor status“, Banken-Kapitalisierung, Bundestag, Dr. Angela Merkel, EFSF, ESM, Europäische Investitionsbank, EZB, Finanzstabilität, Gouverneursrat, Konditionalität, MoU, Primärmarkt, Projektanleihen, Public Private Partnership, Sekundärmarkt, Währungsunion, Zitat Hinterlasse einen KommentarMitschrift Pressekonferenz:
Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
markantes Statement von Dr. Angela Merkel:
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„Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert,
kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben,
dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist,
nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat.
Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen,
was in Deutschland auch bedeutet,
dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss“.
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weitere, nicht weniger wichtige (unkorrigierte) Aussagen von Frau Dr. Merkel aus dem Mitschnitt (Hervorhebungen by Oeconomicus)
„Wir haben darüber ist gestern schon gesprochen worden, deshalb kann ich das kurz machen einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in etwa in der Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Das ist, glaube ich, eine wichtige Anstrengung. Es wird in dem Papier sehr, sehr deutlich, dass es vor allen Dingen um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht, ganz besonders auch von Arbeitsplätzen für jüngere Menschen. Sie wissen, dass dies bei durchschnittlich über 20 Prozent Jugendarbeitslosigkeit von sehr großer Bedeutung ist.
Die drei großen Blöcke oder zwei große Blöcke und ein kleinerer Block in diesem Wachstumspaket sind zum ersten die bessere Verwendung der Strukturfondsmittel, zum zweiten die Aufstockung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und zum dritten die Pilotphase und hoffentlich dann anschließend auch weitere Phasen von sogenannten Projektanleihen, die man mit Private Public Partnership verbinden kann.
Wir haben dann gestern Abend eine Runde gehabt, in der wir in der Eurogruppe zusammengetreten sind. Das war deshalb notwendig, weil auf der einen Seite der Bericht der vier Präsidenten diskutiert wurde. Für diesen Bericht haben wir in den Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu gab, aber dass die vier Blöcke, um die es dort geht, weiter bearbeitet werden, und zwar in einem Verfahren, das die Mitgliedstaaten mit einbezieht, und dass dann im Oktober ein Zwischenbericht und zum Ende des Jahres ein weiterer Bericht gegeben werden. Die Inhalte ich sagte es schon sind zum Teil kontrovers diskutiert worden; das ist aber angesichts der unterschiedlichen Interessen auch nicht verwunderlich.
Wir haben uns dann mit kurzfristigen Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung der Finanzstabilität der Wirtschafts- und Währungsunion auseinandergesetzt. Hier gibt es im Wesentlichen drei Punkte, die von Bedeutung sind.
Der erste Punkt ist einer, der mittelfristiger Natur ist. Dieser Punkt hat mit dem, was jetzt zum Beispiel im Bundestag abgestimmt wird, nämlich dem ESM, nichts zu tun, aber er ist dann von Relevanz, wenn die entsprechenden Arbeiten vorangegangen sind. Da geht es um die Frage: Wie soll in Zukunft eine bessere Aufsicht über Banken in Europa aussehen? Dazu haben wir einen Auftrag auf der Grundlage von Art. 127 Abs. 6 des Vertrages gegeben. Das heißt, dass die Kommission einen Vorschlag unterbreiten wird, dass die EZB in dieser Aufsicht eine besondere Rolle bekommt. Die EZB hat diese Überwachungsrolle heute nicht in 15 der 17 Euro-Staaten haben die jeweiligen Notenbanken die Überwachungsrolle ; das heißt, sie muss dazu erst einmal aufgebaut werden. Das bedeutet dann auch, dass die EZB Vorschläge machen kann, welche Restrukturierungen und vieles andere notwendig sind. Wenn das einmal aufgebaut ist, dann wird der Rat einstimmig darüber entscheiden, ob diese Überwachungsinstitution unseren Vorstellungen entspricht. Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert, kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben, dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist, nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat. Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen, was in Deutschland auch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss.
Zweitens ging es um die Frage der Rekapitalisierung der spanischen Banken; das ist nun ein ganz aktuelles Problem. Hierzu haben wir klargestellt und deutlich gemacht: Der Antrag wird über die EFSF gestellt, und dann, wenn der ESM zur Verfügung steht, in den ESM überführt, ohne dass der Status der Vorrangigkeit bei der Überführung (erhalten) wird. Das bedeutet, dass in diesem einen Falle nämlich dem Falle der spanischen Bankenrekapitalisierung – bei der Übertragung aus der EFSF in den ESM keine Vorrangigkeit begründet wird. Es ändert sich aber nichts am ESM generell, in dem der „preferred creditor status“ ja festgeschrieben ist. Ich sage das deshalb, weil das uns und vielen anderen Ländern sehr wichtig war.
Drittens haben wir darüber gesprochen, welche Instrumente wir in der EFSF und dem ESM haben, die gegebenenfalls genutzt werden können, um die Finanzstabilität im Euroraum zu garantieren. Hier geht es um Instrumente wie zum Beispiel Primärmarktankäufe und Sekundärmarktankäufe, die ja neben Bankenrekapitalisierung und Vollprogramm schon heute Bestandteile der Instrumente, also von EFSF und ESM, sind. Hier ist festgelegt worden, dass, falls von bestimmten Instrumenten im Sinne der Finanzmarktstabilität das sind also Sekundärmarktinterventionen oder Primärmarktinterventionen Gebrauch gemacht wird, die Konditionalität inhaltlich dadurch ausgefüllt wird, dass man die Länderempfehlungen der Kommission nimmt und sagt: Diese müssen verpflichtend von den Ländern, die einen Antrag stellen, umgesetzt werden, und zwar in einem auszuhandelnden zeitlichen Ablauf.
Das Ganze wird, wie es im EFSF und ESM immer ist, in einem Memorandum of Understanding aufgeschrieben. Und damit es auch gar keine Unklarheiten gibt, haben wir heute noch einmal in die allgemeinen Schlussfolgerungen aufgenommen, dass die existierenden Instrumente EFSF und ESM immer entsprechend der existierenden Guidelines, also Richtlinien, angewandt werden, die die jeweiligen Prozeduren Wie stelle ich ein MoU auf, wie mache ich einen Sekundärmarktkauf, wie mache ich einen Primärmarktkauf? im Detail darstellen. Das wird deshalb gemacht, damit hier wirklich keinerlei Unschärfe auftritt; denn die Diskussion ging ja ein bisschen in eine Richtung, die es so aussehen ließ, als gäbe es keine Konditionalität mehr und als würde man von den normalen Abläufen im EFSF und ESM abweichen. Das ist nicht so. Der einzige Unterschied ist, dass der Inhalt des MoU aus den Länderempfehlungen der Kommission besteht. Diese Länderempfehlungen gibt es erst seit diesem Jahr, das heißt, früher konnten wir die gar nicht als Grundlage nehmen. Die Länder, die solche Instrumente benutzen, müssen das dann verpflichtend und in einem bestimmten Zeitrahmen erfüllen.“
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Liebe Freunde,
ich hoffe Sie haben verstanden, worum es hier geht … in letzter Konsequenz um die kalte Enteignung unser aller Lebensleistung (!)
Um dies nochmals schonungslos zu verdeutlichen, sei an das Grußwort von Prof. Wilhelm Hankel anläßlich eine Demo in Karlsruhe vom 12. Juni 2012 erinnert:
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Dazu eine Bemerkung zum Eingangs-Zitat:
Nach regierungsamtlicher Vertragsauslegung bedarf es nicht einmal einer Änderung des ESM-Vertrages sondern lediglich einer Gouverneursrat-Entscheidung nach Artikel 19 über die Ausweitung des Instrumentariums der Finanzhilfen, um die Staaten aus der Haftung zu entlassen. EIN SKANDAL!
Es steht jedem, insbesondere den „betreuten Denkern“ frei, diese Meinung anzuzweifeln. Wer hingegen dieses Thema vertiefen möchte, findet auf diesem Blog entsprechende Antworten und/oder hat die Möglichkeit über die Kommentarfunktion drängende Fragen zu formulieren, auf die ich nach bestem Wissen und Kenntnisstand gerne eingehe.
herzlichst
Ihr Oeconomicus
Europäischer Rat – Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets
Veröffentlicht: 29. Juni 2012 Abgelegt unter: Banken-Union, EFSF, ESM, Verschuldung | Tags: Banken-Rekapitalisierung Ein Kommentar„Wir bekräftigen, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist,
den Teufelskreis zwischen Banken und Staatsanleihen zu durchbrechen.“
Auf dem Gipfeltreffen der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen,
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einen einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus unter Führung der Europäischen Zentralbank einzurichten und, sobald dieser Mechanismus geschaffen ist,
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dem ESM die Möglichkeit zu geben, Banken direkt zu rekapitalisieren.
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Die Rekapitalisierung der spanischen Banken würde zunächst noch nach den derzeit geltenden Regeln erfolgen, d.h. dass die Mittel von der EFSF bereitgestellt werden, bis der ESM zur Verfügung steht.
Sie werden dann auf den ESM übertragen, ohne den Status der Vorrangigkeit zu erhalten.
Es wurde auch vereinbart, dass EFSF/ESM-Mittel flexibel zum Kauf von Anleihen von Mitgliedstaaten genutzt werden können, die Folgendes einhalten:
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- die sie betreffenden länderspezifischen Empfehlungen;
- ihre anderen Verpflichtungen, einschließlich der jeweiligen Fristvorgaben im Rahmen des Europäischen Semesters, des Stabilitäts- und Wachstumspakts bzw. des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht.
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Diese Beschlüsse werden von der Euro-Gruppe bis zum 9. Juli 2012 umgesetzt.
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Quelle: Europäischer Rat — vollständiger Text der Erklärung (PDF)
Could Eurobonds be the answer to the Eurozone crisis?
Veröffentlicht: 27. Juni 2012 Abgelegt unter: €-Bonds | Tags: François Hollande, Jeffrey Frankel, moral hazard Hinterlasse einen KommentarCould Eurobonds be the answer to the Eurozone crisis?
Jeffrey Frankel, 27 Jun 2012
Solutions to the Eurozone crisis must balance the evils of austerity and moral hazard. This column argues that the blue/red Eurobonds proposal might just get this balance right.
Any solution to the Eurozone crisis must meet two objectives. One is short run and the other is long run. Unfortunately they tend to conflict.
The first necessary objective is to put Greece, Portugal, and other troubled countries back on a sustainable debt path, defined as a long-term trajectory where the ratio of debt-to-GDP is declining rather than rising. Austerity won’t restore debt sustainability. It has raised debt-to-GDP ratios, not lowered them. A write-down would do it. New bigger bail-outs might too, or might not. But write-downs or bailouts would then create moral hazard and thus make even it even harder to satisfy the second necessary objective.
[…]
Germany opposes Eurobonds on the sensible grounds that if individual national governments were allowed to issue them freely, the knowledge that somebody else was paying the bill would make the incentive for member countries to spend beyond their means worse than ever. This version of Eurobonds would be bound to fail, both economically and politically. This seems to be the version that some opponents of austerity have in mind, such as the new French president, François Hollande, though it is hard to tell.
[…]
Hope by some Europeans that the Fiscal Compact would finally make enforcement credible by writing the constraints into the constitutions of member states might be based on misunderstanding of the US system (Henning and Kessler 2012). One can see the logic: The US federal government has never bailed out one of the 50 states and nobody expects it to do so in the future. How has the US solved the problem of moral hazard that so plagues the Eurozone? The states have rules to limit deficit spending (well, 49 of them do; these laws are voluntary on the part of the states, and Vermont does not have one) (Poterba and Rueben 2001). That must be the answer!
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Steht Siemens vor Gewinnwarnung?
Veröffentlicht: 27. Juni 2012 Abgelegt unter: DEMOKRATIE, DEUTSCHLAND - GERMANY, UNTERNEHMEN IM KRISENMODUS | Tags: demokratische Masse, Europa, Führungspersonen, Gewinnwarnung, Joe Kaeser, Konjunktur, Plebiszite, Wähler Hinterlasse einen KommentarSteht Siemens vor Gewinnwarnung?
Siemens macht sich auf schwierige Zeiten gefasst. Der Dax-Konzern liegt weiter hinter den eigenen Erwartungen zurück. Jetzt soll gespart werden. Die Aktie stand in den vergangenen Monaten schwer unter Druck.
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Konjunktursorgen machen sich bemerkbar
„Die Wachstumsaussichten werden von der anhaltenden Debatte in Europa und von China gedämpft“, sagte Kaeser. Er zweifelt daran, dass Europa seine Probleme in den Griff bekommen kann, wenn wichtige Fragen in den 17 Ländern der Euro-Zone durch Plebiszite entschieden werden sollten.
„Das ist etwas für bedeutsame Leute, für Führungspersonen, nicht für diese demokratische Masse“, sagte der Siemens-Vorstand der Nachrichtenagentur Bloomberg über die Wähler in Europa.
boerse.ard – 27.06.2012 08:45