Das Tabu ist gebrochen: Eine Staatspleite Griechenlands wird seit dem Vorstoß des deutschen Vizekanzlers Philipp Rösler (FDP) offen diskutiert – mit dem Zusatz, die Insolvenz solle „geordnet“ erfolgen. Das suggeriert eine systematische Abwicklung wie bei Unternehmen, die zahlungsunfähig sind.
Genau daran hakt es aber: Es gibt kein Insolvenzrecht für Staaten. Dabei kann sich niemand darauf berufen, dass das Thema neu wäre:
Adam Smith, der Vater der Nationalökonomie, hat 1776 festgestellt, dass es wichtig wäre, Regeln zu haben, wenn ein Staat seine Schulden nicht mehr begleichen kann.
Doch bei der Gründung der Eurozone war dieser Ernstfall schlicht nicht vorgesehen.
Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dabei kommen Staatspleiten viel häufiger vor, als man denkt – und zwar meist begleitend zu Währungs- und Finanzkrisen, wie die Ökonomen Carmen Reinhart und Kenneth Rogoff nachgewiesen haben. Gerade Griechenland sei von 1800 bis lange nach dem Zweiten Weltkrieg „beinahe ständig im Zustand des default (des Zahlungsausfalls)“ gewesen, schreiben die Autoren.
[…] Wiener Zeitung