Die Kredithilfen für Griechenland sind weiterhin auf dem parlamentarischen Weg. Am Mittwochabend passierte der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der hellenischen Republik (17/1544) in geänderter Fassung den Haushaltsausschuss. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU und FDP, die Linksfraktion stimmte dagegen. Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. In weiteren Verhandlungen solle noch geklärt werden, ob die beiden Fraktionen bei der Schlussabstimmung am kommenden Freitag zustimmen könnten oder nicht, heißt es zur Begründung.
Nach dem Gesetzentwurf soll die bundeseigene KfW-Bankengruppe Griechenland in den kommenden drei Jahren insgesamt 22,4 Milliarden Euro an Kredit gewähren können. Davon entfallen auf dieses Jahr 8,4 Milliarden Euro. Diese Gewährleistungen dienen Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit Griechenlands, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen.
Der Sprecher der Union betonte, dass der Bund für den Kredit lediglich bürge. ”Nicht zu handeln, werde schädlicher gewesen“, sagte er. Es müsse alles getan werden, um entsprechende Notlagen in Zukunft zu vermeiden. Die FDP-Fraktion sah auch ”keine andere Lösung“. Es müsse geholfen werden, damit Griechenland sich wieder Geld am Kapitalmarkt beschaffen könne. Die Linksfraktion forderte verbindliche Zusagen des Finanzsektors, sich an den Kosten zu beteiligen. Die SPD kritisierte, dass Deutschland einspringen solle, wenn andere Länder der Eurozone nicht zahlen könnten. So könnte der deutsche Beitrag sich erhöhen, befürchtete der Sprecher. Einen Änderungsantrag dazu lehnten alle anderen Fraktionen ab. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte, dass es keine ”Nachschusspflicht“ gebe.
Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalition, in dem klargestellt wurde, dass die bilateralen Kredite der Staaten der Eurogruppe und die Kredite des internationalen Währungsfonds im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens und auf Grundlage der unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen ausgereicht werden sollen.