Überprüfung von €-Bargeld-Beständen

Verwendung des Euro und daran gekoppelter Währungen weltweit.
Länder und Territorien außerhalb Europas sind mit Namen markiert

Zoom-Ansicht
Bildrechte: CC – Autor: Hansbaer

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Überprüfung von €-Bargeld-Beständen
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Präfix der Seriennummern

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Manche/r LeserIn mag diesen Hinweis als unnötige Übervorsicht interpretieren. Mit den nachfolgend aufgelisteten Fakten könnten solche Einschätzungen revisionsbedürftig werden.
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Jedenfalls kann es nicht schaden, bei den Euro Bargeldbeständen die jeweilige Seriennummer zu überprüfen, die sich aus einem Buchstaben und einer 11-stelligen Ziffernfolge zusammensetzt [die Buchstaben repräsentieren den jeweiligen Ausgabestaat bzw. dessen Notenbank]:
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Buchstabe Ausgabestaat
Z België/Belgique (Belgien)
Y Elláda (Griechenland)
X Deutschland
W Danmark (Dänemark)
V España (Spanien)
U France (Frankreich)
T Ireland (Irland)
S Italia (Italien)
R Lëtzebuerg (Luxemburg)
[nach EZB-Informationen (Stand 13.11.2013) wurden Banknoten mit dem Buchstaben „R“ bisher noch nicht ausgegeben. Neue, von der Banque centrale du Luxembourg ausgegebene Euro-Banknoten tragen den Code der Zentralbanken jener Länder, in denen die Banknoten für Luxemburg hergestellt werden.]
Q nicht belegt
P Nederland (Niederlande)
O nicht belegt
N Österreich
M Portuguesa (Portugal)
L Suomi (Finnland)
K Sverige (Schweden)
J United Kingdom (Großbritannien)
I nicht belegt
H Slovenija (Slowenien)
s. Archivbeiträge zum Krisenland Slowenien
G Zypern
Seit der „Nacht-und Nebelaktion“ von EZB und Bundesbank (Ende März 2013) sollen auf Zypern angeblich vorwiegend Banknoten mit „Präfix X + M“ kursieren.
Banknoten mit „Präfix G“ sollen nach offiziell nicht bestätigten Informationen in Finnland und Spanien in Umlauf sein
F Malta
Nach offiziell nicht bestätigten Informationen sollen insbesondere €20 Banknoten mit „Präfix F“ in Belgien in Umlauf gebracht worden sein.
E Slowakei
D Estland

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Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 20.03.2003 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten

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Artikel 5

Einzug von Euro-Banknoten

Der Einzug einer Euro-Banknotenstückelung oder -serie wird durch einen Beschluss des EZB-Rates geregelt, der zur allgemeinen Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Union und in anderen Medien veröffentlicht wird.

Der Beschluss enthält Mindestangaben über Folgendes:

  • die Euro-Banknoten-Stückelung oder -Serie, die aus dem Umlauf genommen werden soll;
  • den Zeitraum, in dem der Umtausch erfolgt;
  • den Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Euro-Banknotenstückelung oder -Serie ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verliert, und
  • die Behandlung von Euro-Banknoten, die nach Ablauf der Umtauschfrist und/oder nach Verlust ihrer Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel eingereicht werden.“
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MMnews:
Stellungnahme der Deutschen Bundesbank über die Hintergründe der Kodierung der Euro-Scheine und zur Frage, was bei einem Staatsbankrott passiert.

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ergänzende Informationen

Seit 2008 wurde seitens der EZB in größeren Intervallen verlautet, eine zweite Eurobanknoten-Serie mit veränderten Sicherheitskriterien und Länderkennungen sei in Arbeit und solle 2010/2011 ausgegeben werden.
Angeblich konnten aufgrund nötiger Weiterentwicklungen hinsichtlich der Sicherheitsmerkmale die angestrebten Termine nicht eingehalten werden.
Schließlich gab am 9. November 2012 die Europäische Zentralbank in einer Mitteilung des Präsidenten Mario Draghi bekannt, dass ab 2013 eine neue Banknotenserie, die so genannte „Europa-Serie“ eingeführt werden solle.
Am 10. Januar 2013 wurden die neuen Fünf-Euro-Noten offiziell präsentiert und sind seit dem 2. Mai 2013 im Umlauf.
Die anderen Nennwerte sollen in aufsteigender Reihenfolge später folgen. Die Einführungsdaten der übrigen Noten der Europa-Serie sind noch nicht bekannt, allerdings gab die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der 10-Euro-Note im Laufe des Jahres 2014 und der 20-Euro-Note für 2015 bekannt.
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Links

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abschließende Hinweise und Fazit

Es dürfte nicht auszuschließen sein, dass es den ein oder anderen „Schelm“ geben mag, der aus vorliegenden Fakten eine Zwischenstufe für etwaige nationale Suspendierungen des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel basteln könnte.
Natürlich müsste man solche Gedanken-Experimente nach dem Duktus unserer großen Vordenkerin als blanken Unsinn zurückweisen, oder etwa nicht?
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However, wer mag kann sich dem Benjamin Disraeli zugeschriebenen (sinngemäßen) Motto:

„Hope for the best, but be prepared for the worst“

anschließen, oder in einen immer wieder gerne genommenen Hosianna-Choral einstimmen, wobei man die im Refrain besungene Zeitachse in unserem Währungs-Kontext durchaus als verwegen ansehen darf.
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Ungeachtet dessen, welcher Meinung man sich anschließen möchte, dürfte es wohl kaum schaden, Euro-Scheine mit bestimmtem Präfix vor der Seriennummer umzutauschen.
Wer darüber hinaus möglicherweise Bargeldbestände in Norwegischen Kronen, ggfls. auch Schwedischen Kronen, Singapore Dollar, Australischen Dollar, Südafrikanischen Rand, Schweizer Franken und notfalls Kanadischen Dollar hält, dürfte bei einem auf uns zukommenden worst-case-scenario vermutlich etwas entspannter sein.
Natürlich schadet es auch nicht, Gold- oder Silbermünzen im Bestand zu haben.
Als besondere Investments dürften jedoch Nahrungsmittel-Vorräte, Saatgut, Produkte zur medizinischen Notversorgung und Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs zu bewerten sein.
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Ihr Oeconomicus