Bankenlobby schreibt sich eigene Rettungsgesetze, Bürger gehen leer aus!
Veröffentlicht: 20. April 2009 Abgelegt unter: bad banks, Banken, Finanzkrise, Finanzprodukte und Politik, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Kanzlei Hengeler-Mueller, Polit-Zirkus | Tags: Bankenlobby, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Lehmann, Steuerzahler, Zockerbanken Hinterlasse einen KommentarBankenlobby schreibt sich eigene Rettungsgesetze, Bürger gehen leer aus!
Report München (20.04.09):
Banken dürfen ihre schlechten Wertpapiere an den Staat verkaufen, die Bürger haben keine Möglichkeit, sich ihre Verluste (z.B. Lehman-Papiere) ausgleichen zu lassen. Dass Banken bevorzugt werden, führen Fachleute darauf zurück, dass am Finanzmarktstabilisierungsgesetz ausgerechnet eine Kanzlei, die sonst Banken berät, am Gesetz mitgeschrieben hat.
Über Bad Banks sollen jetzt auch noch die Steuerzahler die Risiken der Zockerbanken absichern!
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Auszug aus der Verfassungsbeschwerde von Prof. Murswiek:
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„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.
Staatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?
Veröffentlicht: 20. April 2009 Abgelegt unter: BVerfG, DEUTSCHLAND - GERMANY, Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität), Lissabon-Vertrag | Tags: Bundestag, Dietrich Murswiek, Ermächtigungsgestz, EU-Vertrag, Europaparlament, Grundgesetz, Hermann Scheer, Jens-Peter Bonde Hinterlasse einen KommentarStaatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?
Vor ein paar Tagen wurde das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon öffentlich (1), welche der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.
Laut der von Professor Murswiek erstellten Rechtsanalyse bedeutet dieses von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit im Frühjahr 2008 abgenickte Vertragswerk die Herabstufung des Grundgesetzes auf den Status einer Brüssel untergeordneten “Landesverfassung”. Ebenso erklärt sich der EU-Vertrag durch rechtliche “Nebenwirkungen” im hochkomplizierten Vertragswerk selbst zur europäischen “Oberverfassung” und entmachtet dadurch nicht nur Verfassung und Grundrechte der Deutschen, sondern entsprechend auch den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dessen Entscheidungen nun dem demokratisch nicht legitimierten “EU”-Gerichtshof untergeordnet werden.
Was das praktisch bedeutet, beschrieb Professor Murswiek in einem Artikel der “Süddeutschen” vom 17.April unter der Überschrift “Das Ende des Grundgesetzes” (2):
“Nach dem Vertrag von Lissabon..beschreiben die Grundwerte nicht mehr nur völkerrechtliche Pflichten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU. Sondern sie sind jetzt in den Mitgliedstaaten direkt anzuwenden. Das bedeutet, dass künftig
jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muss, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar. Nach dem Grundgesetz hat aber das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol für die Frage, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dadurch, dass jetzt der EU-Vertrag mit den Grundwerten zur europäischen Oberverfassung gemacht wird, wird dieses Entscheidungsmonopol ausgehebelt.”
Die Inkraftsetzung des EU-Vertrages durch den Bundesverfassungsgerichtshof bedeutet somit nicht nur dessen rechtlichen Selbstmord, sondern auch die faktische Auflösung unserer souveränen Republik. Zum zweiten Mal in unserer Geschichte würden Gewaltenteilung, Demokratie und Verfassung durch einen Staatsstreich von oben beseitigt werden.
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