Einundzwanzigster Subventionsbericht der Bundesregierung

Bericht der Bundesregierung
über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen
für die Jahre 2005 – 2008
(21. Subventionsbericht)

 

Inhaltsverzeichnis

(Hervorhebungen by Oeconomicus)

1 Zusammenfassung
2 Subventionspolitik und Subventionsbegriff 
3 Subventionsentwicklung 
  • 3.1 Subventionsentwicklung des Bundes im Berichtszeitraum (2005 bis 2008)
  • 3.2 Entwicklung der Subventionen der Gebietskörperschaften insgesamt
4 Steuerpolitische Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Steuervergünstigungen
  • 4.1 Das steuerpolitische Konzept der Bundesregierung
  • 4.2 Verbesserung der Einnahmestruktur und Abbau von Steuervergünstigungen
  • 4.3 Die Unternehmensteuerreform 2008: Eine Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung
    „Vor dem Hintergrund der Globalisierung mit zunehmender Mobilität der Steuerbemessungsgrundlagen, des demografischen Wandels und des wachsenden Einflusses der europäischen Rechtssprechung steht die deutsche Steuerpolitik vor großen Herausforderungen.
    Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Steuersystems muss gesichert und mit umfassenden Reformmaßnahmen entscheidend vorangebracht werden. Gleichzeitig muss der – zum Teil intensiv betriebenen – Steuergestaltung durch Gewinn- bzw. Verlustverlagerungen über die Grenze mittels Finanzierungskonstruktionen Einhalt geboten werden.
    Die Bundesregierung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die Standortattraktivität Deutschlands weiter zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um damit Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Gewinnverlagerungen sollen unattraktiver werden, parallel sollen neue Instrumente unfaire Gewinnverschiebungen verhindern.
    Von der Reform der Unternehmensbesteuerung werden Unternehmen aller Größen profitieren, die für ihre in Deutschland erwirtschaften Erträge hier Steuern zahlen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen werden verbessert und damit die Voraussetzungen für weitere Investitionen geschaffen. Damit dies gewährleistet ist, hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund folgender Grundsatzüberlegungen gehandelt:
    – Niedrige Steuersätze ermöglichen es, dass Deutschland als Standort im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt. Erst wenn die Unternehmensbesteuerung auch der Höhe nach wettbewerbsfähig ist, sinkt der Abwanderungsdruck, der Standort Deutschland wird attraktiver, zusätzliche Investitionen in Deutschland werden angeregt und Steuersubstrat wird im Inland gehalten. Niedrige nominale Steuersätze haben eine wichtige Signalwirkung für international tätige Investoren und sie verringern gleichzeitig die Anreize für die Verlagerung von Verlusten nach Deutschland.
    – Das Gebot der Steuergerechtigkeit verlangt, dass einerseits die Unternehmen entlastet werden, die ihre Gewinne im Inland versteuern, und andererseits Gestaltungsmöglichkeiten der übrigen Unternehmen eingeschränkt werden. Der Bundesregierung ist es mit der Unternehmensteuerreform gelungen, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu erhöhen.
    Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu nennen:

    – Eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von max. 5 Prozent auf einheitlich 3,5 Prozent verringern die nominale Belastung der Unternehmensgewinne von vormals 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent. Mit dieser Belastung liegt Deutschland künftig in der EU im Mittelfeld. Der Anreiz, Gewinne ins Ausland zu verlagern, wird geringer. Durch die Versteuerung von Gewinnen, die nun in Deutschland deklariert werden, steigen die öffentlichen Einnahmen. Auch die Kommunen partizipieren an den positiven Effekten der Reform. Ihre Möglichkeiten werdenerweitert, eine eigene kommunale Standortpolitik zu betreiben und in Abhängigkeit vom gemeindlichen Hebesatz die Höhe der Steuerbelastung zu beeinflussen.
    Die kommunalen Einnahmen – und damit auch das kommunale Investitionsverhalten – werden durch eine Verbreiterung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage verstetigt.
    – Die Reform wurde haushaltverträglich ausgestaltet und wird in der vollen Jahreswirkung Steuermindereinnahmen in Höhe von 5 Mrd. Euro hervorrufen.
    Diese Steuermindereinnahmen sind verkraftbar, da sie zeitlich begrenzt sind: schon mittelfristig soll das Niveau des Körperschaftssteueraufkommens des Jahres 2007 bereits wieder erreicht werden, um dann deutlich zu steigen. Die anfänglichen Steuermindereinnahmensind daher eine renditeträchtige Investition in den Standort Deutschland.
    – Gewinnverlagerungen begegnet die Bundesregierung durch verschiedene Instrumente. So mindert zum einen die Ausweitung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer auf alle Fremdkapitalzinsen sowie deren Substitute (jeweiliger Finanzierungsanteil bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren) den steuerlichen Vorteil von Gewinnverlagerungen ins Ausland. Dadurch, dass 25 Prozent der gezahlten Schuldzinsen wieder zur Gewerbesteuerbemessungsgrundlage hinzugezählt werden, wird zudem die Benachteiligung der Eigenkapital- gegenüber der kurzfristigen Fremdkapitalfinanzierung zurückgeführt.
    – Außerdem soll mit der Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer verhindert werden, dass allein aus Gründen des steuerlichen Vorteils eine hohe Fremdkapitalquote angestrebt wird.
    Asymmetrische Finanzierungsstrukturen zu Lasten des deutschen Steueraufkommens werden somit verhindert.

    – Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen werden nach der Reform ungefähr gleich hoch belastet.
    Durch die Begünstigung von nicht entnommenen Gewinnen bei Personenunternehmen ist garantiert, dass Personenunternehmen zu den gleichen günstigen Konditionen wie Kapitalgesellschaften Gewinne thesaurieren können. Gleichzeitig wird so die Eigenkapitalbildung  gestärkt, was das Insolvenzrisiko in Krisensituationen verringert. Konkret werden einbehaltene Gewinne mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Die Personenunternehmen erhalten damit die Möglichkeit, die begünstigt besteuerten Mittel für Investitionen zu nutzen. Bei Entnahme der Gewinne ergibt sich auf Ebene der Eigentümer eine Nachversteuerung, die zu einer Gesamtbelastung von rd. 47,48 Prozent führt, während die Belastung nicht-thesaurierter Gewinne von Kapitalgesellschaften nach Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 48,33 Prozent beträgt.
    – Auch kleine Unternehmen, die die Thesaurierungsbegünstigung nicht in Anspruch nehmen, weil ihre Steuerbelastung niedriger als 30 Prozent ist, profitieren von der Reform.
    Die bisherige Ansparabschreibung nach § 7g EStG wurde für Unternehmen bis zu einer Betriebsgrößengrenze von 235 000 Euro zu einem Investitionsabzugsbetrag weiterentwickelt. So können zukünftig bis zu 200 000 Euro gewinnmindernd abgezogen werden, der Ansparzeitraum wird auf drei Jahre verlängert und der Kreis der Begünstigten wird ausgeweitet. Außerdem werden auch solche Wirtschaftsgüter berücksichtigt, die nicht neu sind. Insgesamt können damit kleine Unternehmen deutlich mehr zukünftige Investitionen steuermindernd berücksichtigen, was das Investitionsverhalten positiv beeinflusst.

    – Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab dem 1. Januar 2009 wird die Kapitaleinkommensbesteuerung in Deutschland in einem weiteren wichtigen Bereich moderner und international wettbewerbsfähig.
    Insgesamt profitiert die überwiegende Zahl der Unternehmen von der Unternehmensteuerreform. Damit sind beste Voraussetzungen für Investitionen geschaffen. Investitionen sind aber die Grundlage für dauerhaftes Wachstum und damit die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.“
  • 4.4 Auswirkungen der steuerpolitischen Maßnahmen auf die Steuersubventionen
5 Subventionspolitik des Bundes in wesentlichen Bereichen 
  • 5.1 Rechtsgrundlagen, Ziele und finanzielle Basis
  • 5.2 Subventionen nach begünstigten Wirtschaftszweigen
  • 5.2.1 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • 5.2.2 Gewerbliche Wirtschaft
  • 5.2.3 Verkehrswesen
  • 5.2.4 Wohnungswesen
  • 5.2.5 Sparförderung und Vermögensbildung; Förderung der Altersvorsorge

 

6 Umsetzung der Leitlinien der Subventionspolitik
  • 6.1 Befristung
  • 6.2 Degression
  • 6.3 Zusammenspiel von Befristung und Degression
  • 6.4 Evaluierungen
  • 6.5 Fallbeispiele „Filmförderung“ und Besteuerung von Biokraftstoffen

 

7 Beihilfeentwicklung im europäischen Rahmen 
  • 7.1 Beihilfeniveau im europäischen Vergleich
  • 7.2 Reform der Beihilfevorschriften und Verfahren

 

Verzeichnis der Übersichten im Text
  • Übersicht 1
    Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen in den Jahren 2005 bis 2008
  • Übersicht 2
    Die 20 größten Finanzhilfen des Bundes
  • Übersicht 3
    Die 20 größten Steuervergünstigungen
  • Übersicht 4
    Entwicklung der Steuervergünstigungen in den Jahren 2005 bis 2008 nach Aufgabenbereichen
  • Übersicht 5
    Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden, ERP, EU
  • Übersicht 6
    Übersicht über die Entwicklung der Finanzhilfen der Länder in den Jahren 2005 bis 2007 nach Aufgabenbereichen
  • Übersicht 7
    ERP Wirtschaftsplan in den Jahren 2005 bis 2007
  • Übersicht 8
    Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes für Betriebe und Wirtschaftszweige sowie für private Haushalte, Aufteilung nach § 12 StWG
  • Übersicht 9
    Staatliche Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten 2005
  • Übersicht 10
    Aufteilung der Beihilfen nach Wirtschaftszweigen und Mitgliedstaaten 2005 in Prozent der Gesamtbeihilfen
  • Übersicht 11
    Staatliche Beihilfen für horizontale Ziele und sektorale Beihilfen 2005 in Prozent der Gesamtbeihilfen

 

Verzeichnis der Kästen im Text

 

Kasten 1
Subventionspolitische Leitlinien – Kabinettbeschluss vom März 2006:

„– Neue Subventionen werden nur gewährt, wenn sie sich gegenüber sonstigen Maßnahmen als das am besten geeignete, auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten effiziente Instrument darstellen.
– Neue Subventionen werden vorrangig als Finanzhilfen gewährt und sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu finanzieren.
– Neue Finanzhilfen werden nur noch befristet und grundsätzlich degressiv ausgestaltet.
– Die Ziele der Finanzhilfen werden in einer Form festgehalten, die eine Erfolgskontrolle ermöglicht.
– Die Subventionspolitik der Bundesregierung orientiert sich an wachstums-, verteilungs-, wettbewerbspolitischen und umweltpolitischen Wirkungen.
– Es wird geprüft, inwieweit bestehende Steuervergünstigungen in Finanzhilfen oder andere, den Staatshaushalt weniger belastende Maßnahmen überführt werden können.
– Auch bei bestehenden und bisher nicht befristeten und/oder nicht degressiv ausgestalteten Finanzhilfen wird eine Befristung und grundsätzlich eine Degression eingeführt.“
Kasten 2
Interpretation der Angaben über Subventionsvolumina und -entwicklung
Kasten 3
Föderale Finanzbeziehungen und Subventionen
Kasten 4
Der § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes von 1967:

„(1) Bundesmittel, die für bestimmte Zwecke an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung gegeben werden, insbesondere Finanzhilfen, sollen so gewährt werden, dass es den Zielen des § 1 nicht widerspricht.
[§ 1 StWG: „Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen  Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.“]
(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Finanzhilfen legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans alle zwei Jahre eine zahlenmäßige Übersicht vor, die insbesondere gegliedert ist in Finanzhilfen, die
1. der Erhaltung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen,
2. der Anpassung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen an neue Bedingungen und 

3. der Förderung des Produktivitätsfortschritts und des Wachstums von Betrieben oder Wirtschaftszweigen, insbesondere durch die Entwicklung neuer Produktionsmethoden und -richtungen dienen.

(3) In entsprechender Gliederung des Absatzes 2 wird eine Übersicht der Steuervergünstigungen zusammen mit den geschätzten Mindereinnahmen beigefügt.
(4) Zu den in Absatz 2 und 3 genannten Übersichten gibt die Bundesregierung an, auf welchen Rechtsgründen oder sonstigen Verpflichtungen die jeweiligen
Finanzhilfen und Steuervergünstigungen beruhen und wann nach der gegebenen Rechtslage mit einer Beendigung der Finanzhilfen und steuervergünstigungen zu rechnen ist. Sie macht zugleich Vorschläge hinsichtlich der gesetzlichen oder sonstigen Voraussetzungen für eine frühere Beendigung oder einen stufenweisen Abbau der Verpflichtungen. Hierzu wird ein Zeitplan entsprechend der in Absatz 2 beschriebenen Gliederung aufgestellt.“

Verzeichnis der Abbildungen im Text
      • Abbildung 1
        Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in den Jahren 2005 bis 2008
      • Abbildung 2
        Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen nach Wirtschaftszweigen in den Jahren 2005 bis 2008
      • Abbildung 3
        Subventionsquoten
      • Abbildung 4
        Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden, ERP; EU in den Jahren 1970 bis 2007
      • Abbildung 5
        Anteil der einzelnen Beihilfeinstrumente an den Gesamtbeihilfen 2003 bis 2005 in Prozent (EU 25)
Verzeichnis der Anlagen
      • Anlage 1
        Übersicht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in den Jahren 2005 bis 2008
      • Anlage 2
        Übersicht über die Entwicklung der Steuervergünstigungen in den Jahren 2005 bis 2008
      • Anlage 3
        Übersicht über sonstige steuerliche Regelungen in den Jahren 2005 bis 2008
      • Anlage 4
        Neu hinzugekommene und nicht mehr aufgeführte Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes
      • Anlage 5
        Subventionsberichterstattung der Länder
      • Anlage 6
        Ausgaben des Bundes an Gesellschaften und Unternehmen der Wirtschaft für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
      • Anlage 7
        Methodische Erläuterungen zum Bericht über Finanzhilfen des Bundes und Steuervergünstigungen
      • Anlage 8
        Datenblätter zu den Finanzhilfen des Bundes aus Anlage 1
      • Anlage 9
        Datenblätter zu den Steuervergünstigungen aus Anlage 2
      • Anlage 10
        Fundstellenverzeichnis für die Anlage 2 und Anlage 3
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Herausgeber und Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Referat Kommunikation
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
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Redaktion:
Bundesministerium der Finanzen
Generalreferat für Finanzpolitik, Referat I a 1
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Disclaimer:
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Finanzen herausgegeben.
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Bisherige Subventionsberichte nach § 12 StWG:

Bundestagsdrucksache/Bundesratsdrucksache

  • Erster Subventionsbericht vom 21. Dezember 1967 V/2423 / 651/67
  • Zweiter Subventionsbericht vom 16. Februar 1970 VI/391 / 104/70
  • Dritter Subventionsbericht vom 23. Dezember 1971 VI/2994 / 18/72
  • Vierter Subventionsbericht vom 29. Oktober 1973 7/1144 / 647/73
  • Fünfter Subventionsbericht vom 22. Oktober 1975 7/4203 / 652/75
  • Sechster Subventionsbericht vom 17. November 1977 8/1195 / 580/77
  • Siebenter Subventionsbericht vom 1. August 1979 8/3097 / 372/79
  • Achter Subventionsbericht vom 6. November 1981 9/986 / 500/81
  • Neunter Subventionsbericht vom 6. September 1983 10/352 / 400/83
  • Zehnter Subventionsbericht vom 12. September 1985 10/3821 / 410/85
  • Elfter Subventionsbericht vom 25. November 1987 11/1338 / 530/87
  • Zwölfter Subventionsbericht vom 1. September 1989 11/5116 / 460/89
  • Dreizehnter Subventionsbericht vom 11. November 1991 12/1525 / 690/91
  • Vierzehnter Subventionsbericht vom 26. August 1993 12/5580 / 610/93
  • Fünfzehnter Subventionsbericht vom 1. September 1995 13/2230 / 521/95
  • Sechzehnter Subventionsbericht vom 29. August 1997 13/8420 / 598/97
  • Siebzehnter Subventionsbericht vom 13. August 1999 14/1500 / 430/99
  • Achtzehnter Subventionsbericht vom 26. Juli 2001 14/6748 / 592/01
  • Neunzehnter Subventionsbericht vom 1. Oktober 2003 15/1635 / 709/03
  • Zwanzigster Subventionsbericht vom 15. März 2006 16/1020 / 412/06

Sächsische Landesbank fällt der Kreditkrise zum Opfer

Sächsische Landesbank fällt der Kreditkrise zum Opfer

Der Zusammenbruch des amerikanischen Subprime-Hypothekenmarktes hat in Europa ein weiteres Opfer gefordert. Am Freitag wurde bekannt, dass die Sachsen LB, die sächsische Landesbank, in eine Klemme geraten war, aus der ihr nur durch Bereitstellung von 17,3 Mrd. Euro geholfen werden konnte.
Die Rettungsaktion wurde von einem Pool der Sparkassen-Finanzgruppe organisiert, nachdem der Investment-Ableger der Sachsen LB, Ormond Quay, wegen seiner Beteiligung an amerikanischen Subprime-Hypotheken in eine Liquiditätskrise geraten war.
Quelle