Großbritannien erlebt eine Einwanderungswelle
Veröffentlicht: 10. August 2006 Abgelegt unter: ENGLAND (UK), Entscheidung zur EU-Osterweiterung 2004, Migration, Zuwanderungswelle - EU-Osterweiterung | Tags: EU-Osterweiterung Hinterlasse einen KommentarGroßbritannien erlebt eine Einwanderungswelle
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Seit der EU-Osterweiterung wandern so viele Menschen nach Großbritannien ein wie selten zuvor.
Polen, Tschechen, Slowaken und Litauer stehen Schlange vor Baustellen und Baumärkten.
Die Briten registrieren das mit gemischten Gefühlen.
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Claudia Bröll – FAZ
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korrespondierende Informationen
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EU-Erweiterung 2004
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Die EU-Erweiterung 2004 war die fünfte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen im Beitrittsvertrag 2003 fixiert, der am 1. Mai 2004 in Kraft trat.
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Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU bei. Die EU bestand damit bis zum Beitritt bzw. zur Aufnahme von Bulgarien und Rumänien (zum 1. Januar 2007, siehe Erweiterung der Europäischen Union) aus 25 Mitgliedstaaten.
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Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt.
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1 Beitrittsgründe der Beitrittsstaaten
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2 Geschichte
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2.1 Kopenhagener Kriterien
Der Europäische Rat in Kopenhagen stellte im Juni 1993 die „Kopenhagener Kriterien“ auf. Sie verlangen von einem Beitrittsland:– stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten
– eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten
– die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – das heißt das gesamte Recht der EU (den sogenannten „Acquis communautaire“) – zu übernehmen, und das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie mit denen der Wirtschafts- und Währungsunion als das „Acquis-Kriterium“. -
2.2 Europa- und Assoziierungsabkommen
Anfang der 1990er Jahre, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 und dem Zerfall des Ostblocks, schloss die EU ein Europaabkommen mit den vielen mittel- und osteuropäischen Staaten mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels, Richtlinien für den politischen Dialog, sowie Kooperationen zum Beispiel in den Bereichen Industrie, Umweltschutz und Verkehr. Diese Abkommen umfassen auch Bestimmungen und Erleichterungen über die Angleichung von Rechtsvorschriften an das EU-Recht. -
2.3 Unterstützung der Beitrittsbemühungen
Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms stellte die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Von 2000 bis 2003 standen als Heranführungshilfen für die zehn beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel für Bulgarien und Rumänien wurden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jährlich als Heranführungsbeihilfen für beide Beitrittsländer zusammen gewährte. Die Türkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jährlich. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002, die Finanzhilfen ab 2004 deutlich aufzustocken, sollte die Türkei 2004 – 250 Mio. Euro, 2005 – 300 Mio. Euro und 2006 – 500 Mio. Euro erhalten. -
2.4 Beitrittsverhandlungen
Im Europäischen Rat in Luxemburg 1997 wurde die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschlossen (weshalb man diese 10 Staaten gelegentlich auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet). Die Verhandlungen konnten am 12./13. Dezember 2002 abgeschlossen werden. -
2.5 Ratifikation der Verträge
Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die meisten der bisherigen Mitgliedstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in den meisten Beitrittsstaaten Volksabstimmungen stattfanden. Mit ‚ja‘ wurde im Jahr 2003 wie folgt gestimmt:Referendum in Malta: 54 Prozent (8. März)
Referendum in Slowenien: 90 Prozent (23. März)
Ungarn: 83 Prozent (12. April)[2]
Referendum in Litauen: 91 Prozent (10. und 11. Mai)
Slowakei: 92 Prozent (16. und 17. Mai)
Referendum in Polen: 77 Prozent (7. und 8. Juni)
Referendum in Tschechien: 77 Prozent (13. und 14. Juni)
Referendum in Estland: 67 Prozent (14. September)
Referendum in Lettland: 68 Prozent (20. September) -
2.6 Besonderheiten im Fall Zyperns
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2.7 Feste und Veranstaltungen zur Erweiterung 2004
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3 Übergangsregelungen zum EU-Beitritt
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten wurden Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EGV. Einige der betreffenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, z. B. die Arbeitnehmerfreizügigkeit waren für die Staatsangehörigen der Beitrittsländer allerdings aufgrund des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte vorübergehend suspendiert.Die Staatsangehörigen Zyperns und der Republik Malta konnten von Beginn des Beitritts an volle Freizügigkeit beanspruchen; Übergangsregelungen mit Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sahen nur die Beitrittsakte der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten vor.
Die Übergangsregelungen sehen ein bis zu sieben Jahre andauerndes „2+3+2-Modell“ vor. Die 15 „alten“ Mitgliedstaaten (alle bis einschließlich EFTA-Erweiterung 1995) konnten während einer Übergangszeit von zunächst zwei Jahren ihre bisherigen nationalen Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer beibehalten und durften somit von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 (Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft – Zugang zur Beschäftigung) abweichen. Diese Regelung konnten die Mitgliedstaaten – nach einer Überprüfung auf Basis eines Berichts der EU-Kommission – um weitere drei Jahre, sowie danach im Falle schwerer Störungen des Arbeitsmarktes oder der Gefahr einer solchen Störung noch einmal um zwei Jahre verlängern.
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4 Ökonomische Betrachtung
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5 Erfahrungen zum Jahrestag 2005
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6 Literatur
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7 Weblinks
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8 Einzelnachweise